Gebäudeplanung für Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Schule Alsleben

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Verbandsgemeinde Saale-WipperProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.01.2026
Bekanntmachungsnummer
31963-2026
Verfahrensnummer
e3eb76ec-f6db-419c-b834-f0acd057b2f6
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

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Kurzbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper schreibt Leistungen der Gebäudeplanung für den Neubau eines Vorbaus sowie die energetische Sanierung der Schule Alsleben aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI und ist in Honorarzone III eingestuft. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren für Leistungen der Gebäudeplanung nach § 33 ff. HOAI

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben

    Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 ff. HOAI. Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI. Der genaue Leistungsumfang kann dem Vertragsmuster entnommen werden. Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI Für die Planung sind ggf folgende besondere und zusätzliche Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3) zu erbringen: - Erstellung eines tabellarischen Schnittstellenkataloges zur Darstellung der planerischen Zuständigkeiten - Je ein Planungsterminplan und ein Bauzeitenterminplan, jeweils mit Darstellung der Leistungen einzelner Planungsbeteiligter bzw. ausführender Gewerke und mit Darstellung der erforderlichen Zuarbeit des AG - Erstellung eines Farb- und Materialkonzeptes gestaltungsrelevanter Oberflächen und Bauteile des gesamten Planungsbereiches in tabellarischer Form und Beschaffung von Farb- und Materialmustern. - Durchführen von Bemusterungsterminen beim AG, Dokumentation der Ergebnisse und Übernahme in die Planung - Objektbeschreibung als ausführlichen schriftl. Erläuterungsbericht - Schriftliche Empfehlung von Maßnahmenalternativen bei Kostenüberschreitung. Dazu monatliche Soll-Ist-Vergleiche zwischen Kostenanschlag und Abschluss- / Schlusszahlung in LP8 - Erstellung einer Abschlussliste aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten mit Kontaktdaten, ausgeführten Leistungen und vertragliche vereinbarten Verjährungsfristen im Ende LP 8

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller 712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben

Darstellung der Organisation und Struktur hinsichtlich der zu vergebenden Leistung
94 %
Honorarforderung Bewertung des Honoraranngebotes gemäß linearer Interpolation. Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung entnommen werden.
46 %
Qualität der Präsentation
12 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller 712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 464337-2026
Vergleichbare Verfahren275vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag130 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 9 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
IKIngenieurbüro KunhartWasserleben2229.06.202653 Tsd. €steigend
S&Schmidt & Laabs Ingenieurgesellschaft mbHGera2226.04.202620 Tsd. €steigend
EAEilers Architekten BDALudwigsfelde1102.07.202695 Tsd. €steigend
PDPECK DAAM Architekten GmbHMünchen1007.09.2026225 Tsd. €steigend
MGMTM-Plan GmbHEschlkam1031.08.2026 - steigend
TATrapez Architektur GmbHHamburg1031.08.2026 - steigend
D(Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Hirdina Ingenieurbüro für VersorgungstechnikBetzigau1031.08.2026682 Tsd. €steigend
J&Jöllebeck & Wolf Architekten BDA Partnerschaft mbBWalldorf1031.08.2026 - steigend
BHBÖCK HASSMANN SCHMIDSchorndorf1026.08.202663 Tsd. €steigend
KRKottermair Rebholz ArchitektenMurnau1020.08.2026244 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (65) · Rheinland-Pfalz (40) · Baden-Württemberg (29) · Nordrhein-Westfalen (24) · Niedersachsen (23) · Sachsen-Anhalt (17)
VSVerbandsgemeinde Saale-WipperGüsten502.02.2026
GSGemeinde StockheimStockheim402.09.2026
SOSchulverband Oettingen i. Bay vertreten durch die Stadt Oettingen i. Bay.Oettingen i.Bay.411.08.2026
SSStadt SchwelmSchwelm427.07.2026
SDSchulverband DietenhofenDietenhofen421.07.2026
GSGemeinde Stockheim - 301.09.2026
MWMarkt WegscheidWegscheid307.08.2026
RSRegionalverband SaarbrückenSaarbrücken307.08.2026

Laufende Rahmenverträge

Sachsen-Anhalt
  • Ingenieurleistungen für Kontrollprüfungen von FahrbahnmarkierungenLISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
    462 Tsd. €
    30.09.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Faunistische Kartierungen und Sonderuntersuchungen an BundesautobahnenIngenieurbüro Oeser +6 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
    23.02.2024noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für landschaftspflegerische Begleitplanung an BundesautobahnenIngenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH +5 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
    4,2 Mio. €
    10.06.2024noch 21 Monate30.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Gefährdungspotenzialanalysen von Gebäuden durch StarkregenDrees & Sommer SE +1 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    12,4 Mio. €
    24.08.2026noch 23 Monate31.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Umweltverträglichkeitsstudien und umweltfachliche BewertungenSchüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH +3 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
    17.09.2024noch 24 Monate30.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Planungsleistungen für die denkmalgerechte Innenraumsanierung des Doms St. NikolausEIT GbREvangelische Stadtgemeinde StendalStendal, Deutschland
    18.10.2024noch 25 Monate18.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Aktiv seit 2026 · 6 Verfahren
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Verfahren pro Jahr6Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 6 seit 2026Spitze KW 3 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
EAEilers Architekten BDA202.07.202684 Tsd. €
IKIngenieurbüro Kunhart229.06.202653 Tsd. €
S&Schmidt & Laabs Ingenieurgesellschaft mbH226.04.202620 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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19.01.2026Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für den Mensa-Neubau der Grundschule AlslebenVergebenIKIngenieurbüro Kunhart82 Tsd. €
16.01.2026Gebäudeplanung für Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Schule AlslebenVergebenEAEilers Architekten BDA72 Tsd. €
16.01.2026Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für Schulneubau und Sanierung in AlslebenVergebenIKIngenieurbüro Kunhart25 Tsd. €
14.01.2026Gebäudeplanung für den Neubau einer Mensa an der Grundschule AlslebenVergebenEAEilers Architekten BDA95 Tsd. €

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