Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Pflege und Weiterentwicklung von Kofax-Scanlösungen sowie ergänzende Dienstleistungen

Status
Offen
Angebotsfrist
06.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.10.2026
CPV-Codes
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
689755-2026
Verfahrensnummer
6cad7b96-a3aa-4835-9a27-2e381e2ecc31

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 22 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Justiz in Bonn schreibt die Pflege der Kofax-Scansoftware, einer Schnittstelle zum Elektronischen Handels- und Genossenschaftsregister sowie individuell angepasster Softwaremodule aus. Diese drei Pflegeleistungen werden ab dem 1. Januar 2027 jeweils jährlich pauschal vergütet; zusätzlich umfasst der Auftrag eine Rahmenvereinbarung für Entwicklungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die bei Bedarf abgerufen werden können. Die Ausschreibung betrifft den Standort Bonn in Nordrhein-Westfalen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Es besteht ein Bedarf an verschiedenen Leistungen, welche in Form eines Pflegevertrags, eines Servicevertrags und einer Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen werden. Das BfJ arbeitet, bedingt durch die einzelnen Fachverfahren zum Elektronischen Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG), den elektronischen Strafachrichtenaustausch (ESTA) sowie den Einsatz des Dokumentenmanagementsystems DOMEA, mit der Scan-Standardsoftware Kofax. Kofax wird für die Erstellung von elektronischen Dokumenten aus dem papiergebundenen Posteingang von EHUG und der Justizbeitreibung benötigt. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden, wodurch zur kontinuierlichen Pflege ab dem 1. Januar 2027 ein neuer Pflegevertrag benötigt wird. Hierzu soll ein EVB-IT Pflegevertrag geschlossen werden. Zur Anbindung an das EHUG-Fachverfahren wurde ein Konnektor entwickelt. Auch diese Schnittstelle (Individualsoftware) muss ab dem 1. Januar 2027 unter Pflege gestellt werden. Diese wird in einem EVB-IT Servicevertrag abgeschlossen. Die zentrale Scanstelle des BfJ wurde nach Vorgaben der TR-RESISCAN ertüchtigt. Um die Vorgaben der TR-RESISCAN technisch umzusetzen, wurden an Kofax Anpassungen und Erweiterungen durch den derzeitigen Dienstleister vorgenommen. Das Scangut durchläuft im Scanprozess die Kofax-eigenen Module Scannen, PDFGenerator und Export. Des Weiteren durchlaufen sie Module des derzeitigen Dienstleisters (Kofax Capture Custom Module). Die Pflege der Kofax Capture Custom Module ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung und wird ebenso ab dem 1. Januar 2027 benötigt. Diese drei Leistungsbestandteile sollen jeweils durch eine jährliche Pauschale erbracht und abgerechnet werden. Zudem besteht seitens des BfJ ein Bedarf für Erstellungs-, Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Für die bestehende EHUG-Schnittstelle sowie für ggf. weitere neue Fachverfahren sollen Entwicklungs- bzw. Weiterentwicklungsleistungen beauftragt werden. Für die Anbindung neuer Fachverfahren müssen ggf. Konfigurations- und Entwicklungsleistungen erbracht werden. Sonstige Dienstleistungen können u.a. als Beratungsleitungen, Workshop und/oder als Betriebsunterstützung z.B. für Installations-/Konfigurationsarbeiten oder Entwicklungsarbeiten vor Ort beim Auftragnehmer, in Form telefonischer Beratung und/oder als Remote-Unterstützung abgerufen werden. Eine nähere Beschreibung der Leistung ist der Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Pflege-, Entwicklungs- sowie weitere Leistungen für Kofax-Komponenten

    Es besteht ein Bedarf an verschiedenen Leistungen, welche in Form eines Pflegevertrags, eines Servicevertrags und einer Rahmenvereinbarung ausgeschriebenen werden. Das BfJ arbeitet, bedingt durch die einzelnen Fachverfahren zum Elektronischen Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG), den elektronischen Strafachrichtenaustausch (ESTA) sowie den Einsatz des Dokumentenmanagementsystems DOMEA, mit der Scan-Standardsoftware Kofax. Kofax wird für die Erstellung von elektronischen Dokumenten aus dem papiergebundenen Posteingang von EHUG und der Justizbeitreibung benötigt. Das BfJ beabsichtigt, die Software weiter zu verwenden, wodurch zur kontinuierlichen Pflege ab dem 1. Januar 2027 ein neuer Pflegevertrag benötigt wird. Hierzu soll ein EVB-IT Pflegevertrag geschlossen werden. Zur Anbindung an das EHUG-Fachverfahren wurde ein Konnektor entwickelt. Auch diese Schnittstelle (Individualsoftware) muss ab dem 1. Januar 2027 unter Pflege gestellt werden. Diese wird in einem EVB-IT Servicevertrag abgeschlossen. Die zentrale Scanstelle des BfJ wurde nach Vorgaben der TR-RESISCAN ertüchtigt. Um die Vorgaben der TR-RESISCAN technisch umzusetzen, wurden an Kofax Anpassungen und Erweiterungen durch den derzeitigen Dienstleister vorgenommen. Das Scangut durchläuft im Scanprozess die Kofax-eigenen Module Scannen, PDFGenerator und Export. Des Weiteren durchlaufen sie Module des derzeitigen Dienstleisters (Kofax Capture Custom Module). Die Pflege der Kofax Capture Custom Module ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung und wird ebenso ab dem 1. Januar 2027 benötigt. Diese drei Leistungsbestandteile sollen jeweils durch eine jährliche Pauschale erbracht und abgerechnet werden. Zudem besteht seitens des BfJ ein Bedarf für Erstellungs-, Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Für die bestehende EHUG-Schnittstelle sowie für ggf. weitere neue Fachverfahren sollen Entwicklungs- bzw. Weiterentwicklungsleistungen beauftragt werden. Für die Anbindung neuer Fachverfahren müssen ggf. Konfigurations- und Entwicklungsleistungen erbracht werden. Sonstige Dienstleistungen können u.a. als Beratungsleitungen, Workshop und/oder als Betriebsunterstützung z.B. für Installations-/Konfigurationsarbeiten oder Entwicklungsarbeiten vor Ort beim Auftragnehmer, in Form telefonischer Beratung und/oder als Remote-Unterstützung abgerufen werden. Eine nähere Beschreibung der Leistung ist der Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.

    Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß §§ 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. – Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unter-nehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unter-nehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangel-haft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Gemäß § 56 VgV

Vergabeunterlagen

22 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
1 - Bewerbungsbedingungen V. 2.0.pdfAnschreiben323 KB
1.1 - Anlage 1 Formblatt zur Angebotsabgabe.pdfFormular141 KB
1.2 - Anlage 2 Erklärung zum Einsatz von Eignungsverleihern und Unterauftragnehmern.pdfFormular107 KB
1.3 - Anlage 3 Ressourcenerklärung.pdfFormular118 KB
1.4 - Anlage 4 Bietergemeinschaftserklärung.pdfFormular92 KB
1.5 - Anlage 5 Ausschlusskriterien.pdfSonstiges190 KB
1.6 - Anlage 6 Eignungskriterien und Eignungsnachweise.pdfSonstiges131 KB
1.7 - Anlage 7 BWB - Referenzen.pdfSonstiges130 KB
1.8 - Anlage 8 BWB - Eigenerklärung Russlandbezug.pdfFormular119 KB
1.9 - Anlage 9 BWB - Abfrage zur Qualifikation und Erfahrung der Fachkräfte.xlsxSonstiges52 KB
1.10 - Anlage 10 BWB Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO.pdfSonstiges112 KB
2 - Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis384 KB
2.1 - Anlage 1 zur LB - Anwendungslandschaft.pdfSonstiges216 KB
2.2 - Anlage 2 zur LB - Handbuch Kofax-Konnektor.pdfSonstiges370 KB
2.3 - Kriterienkatalog.xlsxSonstiges201 KB
3 - Preisblatt.xlsxSonstiges51 KB
4.1 - EVB-IT Pflegevertrag S Entwurf.pdfVertragsbedingungen208 KB
4.2 - EVB-IT Servicevertrag Entwurf.pdfVertragsbedingungen351 KB
4.3 - Rahmenvertrag Entwurf.pdfVertragsbedingungen477 KB
4.3.1 - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.pdfSonstiges201 KB
5 - Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung.pdfSonstiges109 KB

Anforderungen

Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß §§ 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. – Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unter-nehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unter-nehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangel-haft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen. Gemäß § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.10.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.