Bundesweite Lieferung von Büro- und Verbrauchsmaterialien
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BARMER Beschaffung und Vergabe
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.01.2026
- CPV-Codes
- Büromaterial (30192700)
- Bekanntmachung
- beschaffungen.barmer.de
- Bekanntmachungsnummer
- 30365-2026
- Verfahrensnummer
- f2e81a46-10c1-4ff9-856f-994096eec6d0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die BARMER Beschaffung und Vergabe mit Sitz in Wuppertal beschafft Büroartikel beziehungsweise Büromaterialien für den laufenden Bedarf und beliefert damit bundesweit die anfordernden BARMER-Standorte. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren; eine konkrete Mengen- oder Wertangabe ist in den vorliegenden Informationen nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 26. Januar 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von den in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Büromaterialien (C-Materialien) durch den Auftraggeber sowie die bundesweite Belieferung der anfordernden Bedarfsträger des Auftraggebers.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung von Büroartikeln an die Standorte der BARMER
Kauf von den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Büromaterialien (C-Materialien) durch den Auftrggeber sowie die bundesweite Belieferung der anfordernden Bedarfsträger des Auftraggebers für eine Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Die Höchstmenge i. S. der Entscheidung des EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 ist Ziffer 2 (4) der Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Frist: 26.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" Dieses Dokument sowie alle Informationen zu den Eignungskriterien/ Auswahlkriterien erhalten Sie unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter folgendem Direktlink zur Ansicht. https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/jVcjxMkyK9BcOw3A0gwwrypYRw69nkAS Bei Abweichungen zwischen den Angaben in den dort hinterlegten Dokumenten und diesem Bekanntmachungstext gilt der Text in den Dokumenten, auf die in der Bekanntmachung zu dem jeweiligen Kriterium verwiesen wird. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine weiteren Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine sol-che Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlossen . Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen. Zusätzlich ist im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Iim Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellvertretend für die anderen Mitglieder abzugeben. Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" Dieses Dokument sowie alle Informationen zu den Eignungskriterien/ Auswahlkriterien erhalten Sie unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter folgendem Direktlink zur Ansicht. https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/jVcjxMkyK9BcOw3A0gwwrypYRw69nkAS Eigenerklärung unter Ziff. 2.2 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" Dieses Dokument sowie alle Informationen zu den Eignungskriterien/ Auswahlkriterien erhalten Sie unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter folgendem Direktlink zur Ansicht. https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/jVcjxMkyK9BcOw3A0gwwrypYRw69nkAS Bei Abweichungen zwischen den Angaben in den dort hinterlegten Dokumenten und diesem Bekanntmachungstext gilt der Text in den Dokumenten, auf die in der Bekanntmachung zu dem jeweiligen Kriterium verwiesen wird. Der Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Der Fragenkatalog "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Er dient zur Prüfung der Eignung der Bieter (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie Eignung zur Berufsausübung). Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Bietergemeinschaften müssen zusätzlich unter Ziffer 1.3 des Fragenkataloges die Bietergemeinschaftserklärung abgeben sowie Anhang 1: "Mitglieder der Bietergemeinschaft" ausfüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV /§ 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/ Ausschlusskriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet und /oder im Dokument "Nachweis Unternehmensreferenzen" nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen benannt, kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nachforderung erfolgt. Entscheidet er sich gegen eine Nachforderung oder werden die fehlenden Referenzen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV /§ 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV /§ 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.5. darzustellen. Gleiches gilt, wenn der Bieter in anderen Fällen beabsichtigt, Teile der Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer benennen kann. Ziffer 5 des Fragenkataloges enthält eine Checkliste der Unterlagen und Nachweise, die zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind und nicht nachgereicht werden können. Dieses Dokument sowie alle Informationen zu den Eignungskriterien/Auswahlkriterien erhalten Sie unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter folgendem Direktlink zur Ansicht. https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/jVcjxMkyK9BcOw3A0gwwrypYRw69nkAS Bei Abweichungen zwischen den Angaben in den dort hinterlegten Dokumenten und diesem Bekanntmachungstext gilt der Text in den Dokumenten, auf die in der Bekanntmachung zu dem jeweiligen Kriterium verwiesen wird. Eine Nachreichung der folgenden Unterlagen ist ausgeschlossen: -Nachhaltigkeitskonzept, gem. Ziff. 2.1 des Dokuments 00-01-Angebotswertung -Abfrage Selbstständige Lieferungen, gem. Ziff. 2.2 0-01-Angebotswertung -Konzept Sendungsstatus-Tool, gem. Ziff. 2.3 0-01-Angebotswertung
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Lieferung von Büroartikeln an die Standorte der BARMER
- Nachhaltigkeitskonzept, gem. Ziff. 2.1 Abfrage Selbstständige Lieferungen, gem. Ziff. 2.2 Konzept Sendungsstatus-Tool, gem. Ziff. 2.3
- 30 %
- Siehe Dokument 00-01_Angebotswertung
- 70 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" Dieses Dokument sowie alle Informationen zu den Eignungskriterien/ Auswahlkriterien erhalten Sie unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter folgendem Direktlink zur Ansicht. https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/jVcjxMkyK9BcOw3A0gwwrypYRw69nkAS Bei Abweichungen zwischen den Angaben in den dort hinterlegten Dokumenten und diesem Bekanntmachungstext gilt der Text in den Dokumenten, auf die in der Bekanntmachung zu dem jeweiligen Kriterium verwiesen wird. Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine weiteren Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine sol-che Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlossen . Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen. Zusätzlich ist im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Iim Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellvertretend für die anderen Mitglieder abzugeben. Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" Dieses Dokument sowie alle Informationen zu den Eignungskriterien/ Auswahlkriterien erhalten Sie unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter folgendem Direktlink zur Ansicht. https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/jVcjxMkyK9BcOw3A0gwwrypYRw69nkAS Eigenerklärung unter Ziff. 2.2 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" Dieses Dokument sowie alle Informationen zu den Eignungskriterien/ Auswahlkriterien erhalten Sie unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter folgendem Direktlink zur Ansicht. https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/jVcjxMkyK9BcOw3A0gwwrypYRw69nkAS Bei Abweichungen zwischen den Angaben in den dort hinterlegten Dokumenten und diesem Bekanntmachungstext gilt der Text in den Dokumenten, auf die in der Bekanntmachung zu dem jeweiligen Kriterium verwiesen wird. Der Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem erklärenden Unternehmen (jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen. Der Fragenkatalog "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1" ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Er dient zur Prüfung der Eignung der Bieter (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie Eignung zur Berufsausübung). Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bietergemeinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Bietergemeinschaften müssen zusätzlich unter Ziffer 1.3 des Fragenkataloges die Bietergemeinschaftserklärung abgeben sowie Anhang 1: "Mitglieder der Bietergemeinschaft" ausfüllen. Fehlen die Angaben in Anhang 1, führt dies zum Ausschluss. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils geforderte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV /§ 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Werden die Fragen, die als "A-Kriterium" (Mindestanforderung/ Ausschlusskriterium) gekennzeichnet sind, mit "Nein" beantwortet und /oder im Dokument "Nachweis Unternehmensreferenzen" nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen benannt, kann der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob eine Nachforderung erfolgt. Entscheidet er sich gegen eine Nachforderung oder werden die fehlenden Referenzen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV /§ 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV /§ 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.5. darzustellen. Gleiches gilt, wenn der Bieter in anderen Fällen beabsichtigt, Teile der Leistungserbringung durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer benennen kann. Ziffer 5 des Fragenkataloges enthält eine Checkliste der Unterlagen und Nachweise, die zwingend mit dem Angebot vorzulegen sind und nicht nachgereicht werden können. Dieses Dokument sowie alle Informationen zu den Eignungskriterien/Auswahlkriterien erhalten Sie unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter folgendem Direktlink zur Ansicht. https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/jVcjxMkyK9BcOw3A0gwwrypYRw69nkAS Bei Abweichungen zwischen den Angaben in den dort hinterlegten Dokumenten und diesem Bekanntmachungstext gilt der Text in den Dokumenten, auf die in der Bekanntmachung zu dem jeweiligen Kriterium verwiesen wird. Eine Nachreichung der folgenden Unterlagen ist ausgeschlossen: -Nachhaltigkeitskonzept, gem. Ziff. 2.1 des Dokuments 00-01-Angebotswertung -Abfrage Selbstständige Lieferungen, gem. Ziff. 2.2 0-01-Angebotswertung -Konzept Sendungsstatus-Tool, gem. Ziff. 2.3 0-01-Angebotswertung
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 118848-2026
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