E-Ink-Fahrgastinformationsanlagen mit Softwarebetrieb für Hannover und die Region Hannover

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.03.2026
Bekanntmachungsnummer
164559-2026
Verfahrensnummer
3674c5bf-69ec-4be0-8a82-b53e9db0f5b2
CPV-Codes
31711200 · Elektronische Anzeigen; 48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme; 48800000 · Informationssysteme und Server; 48810000 · Informationssysteme; 48813000 · PassagierinformationssystemMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft als zentrale Beschaffungsstelle für die regiobus Hannover GmbH E-Ink-Anzeiger für die dynamische Fahrgastinformation an Bushaltestellen sowie eine dazugehörige Software als Dienstleistung. Zunächst sind etwa 206 Anzeiger mit 13 Zoll und 30 Anzeiger mit 32 Zoll einschließlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Systemservice vorgesehen; während der Vertragslaufzeit können bis zu 450 beziehungsweise 75 Anzeiger abgerufen werden. Der Schwerpunkt liegt auf Haltestellen in den Umlandkommunen der Region Hannover, die Vertragslaufzeit beträgt 1.825 Tage und Angebote müssen bis zum 20. April 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) ist ein börsennotiertes Verkehrsunternehmen und betreibt mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen das Liniennetz in der Landeshauptstadt Hannover sowie den umliegenden Städten und Gemeinden der Region Hannover. Als Mobilitätsdienstleisterin mit bis 2019 durchschnittlich 170 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie im GVH ein Partner für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit ihren Bahnen und Bussen fahren in der Regel mehr als 470.000 Menschen täglich. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.300 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Menschen in Hannover und ihre Gäste tagsüber im 10-Minuten-Takt. Die ÜSTRA ist Betreiberin Kritischer Infrastruktur (KRITIS). Sie ist damit das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität der Landeshauptstadt Hannover. Die regiobus Hannover GmbH (regiobus) ist ein Nahverkehrsunternehmen in der und für die Region Hannover. Gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen betreibt die regiobus Hannover GmbH den öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund "Großraum-Verkehr Hannover" (GVH). Die regiobus Hannover GmbH wurde 1998 gegründet und entstand aus der Verschmelzung von drei Verkehrsunternehmen und einer Servicegesellschaft. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt am Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Aktuell nutzen 27,3 Millionen Fahrgäste die umfassenden Angebote des Unternehmens - von dem regulären Linienverkehr bis hin zu Ruftaxi oder Fahrradbus auf über 120 Linien. Das Unternehmen beschäftigt rund 800 Mitarbeiter. Mit fast 400 im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen (davon 260 eigene) werden jährlich ca. 28 Mio. Fahrgäste befördert. Bereits seit April 2024 tritt die regiobus unter der Marke ÜSTRA in Erscheinung und ist seit Januar 2025 in einen Gemeinschaftsbetrieb mit dieser tätig, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Synergien zu maximieren. Die regiobus und ÜSTRA beabsichtigen, über das Förderprogramm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" des BMDV 214 sog. ePaper-Displays zu beschaffen und damit die haltestellengebundene dynamische Fahrgastinformation - insbesondere bzgl. Echtzeitdaten und Störinformationen - deutlich zu verbessern. Die Projektpartner erwarten davon eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs und damit auch einen Beitrag zur Verschiebung des Modal-Split zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs mit entsprechender CO2 Reduktion. Der über das Förderprogramm geplante Einsatz von ePaper-Anzeigern ergänzt das bestehende Anzeiger-Portfolio konzeptionell und flächendeckender in großer Stückzahl und verbessert die Fahrgastinformation erheblich. Insbesondere im ländlichen Raum sind derzeit nur wenige Haltestellen mit digitalen Anzeigern (überwiegend LED-Buszielanzeiger, s.o.) ausgerüstet. Es wird beabsichtigt ePaper-Displays in verschiedenen Formaten und Montagearten zu beschaffen. Diese sollen zur Datenversorgung mittels SIM-Karte über Mobilfunk in die bestehenden technischen Hintergrundsysteme für die aufgeführten Anzeigertypen eingebunden werden. Bislang analoge und somit gedruckte Vitrinen-Inhalte können mit ePaper zentraler digital gesteuert und damit die Informationen vor Ort kurzfristig aktueller gestaltet werden als bislang. Viele bisher analoge Prozesse werden damit durch Digitalisierung gestrafft und optimiert. Zum Unterschied zur bisherigen stationären DFI, ist die Darstellungsvielfalt von ePaper zudem höher als z.B. über eine kurze Textzeile in Laufschrift der klassischen DFI (LED-Technik) der Buszielanzeiger. Der Fokus liegt auf Haltestellenstandorten der Umlandkommunen. Die Kategorisierung erfolgt nach Einsteigerzahlen pro Richtungshaltestelle, dort verkehrender Linien und netzstrategischer Bedeutung. Der Auftrag umfasst zunächst die Lieferung, Montag und Inbetriebnahme von ca. 206 13-Zoll-Anzeiger und von ca. 30 32-Zoll-Anzeiger in E-Ink-Technik für die Fahrgastinformation, als auch die Bereitstellung eines adäquaten Fahrgastinformationssystem in Form einer Software as a Service Lösung. Ggf. sollen Bestandsgeräte des Auftraggebers ebenfalls, wenn technisch möglich, in den Betrieb aufgenommen werden. Perspektivisch sollen während der Laufzeit des Vertrages, unter Voraussetzung der Annahme der Leistung durch die NutzerInnen, möglichst viele Bus-Haltestellen der Auftraggeber mit E-Ink Anzeiger ausgestattet werden. Die maximale Obergrenze beträgt jedoch 450 13-Zoll-Anzeiger und 75 32-Zoll-Anzeiger, hiervon ausgenommen sind etwaige Nachbestellungen aufgrund des Ausfalls eines Anzeigers. Es handelt sich um eine Auftragsvergabe der ÜSTRA und der regiobus im Rahmen eines Fördermittelprojekt der Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Der Auftraggeber hat im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens eine förmliche Markterkundung gemäß § 26 SektVO durchgeführt. Die Markterkundung wurde über das Deutsche Vergabeportal am 24.03.2025 EU-weit veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgte im ABl. S Nummer 58/2025, mit der Nummer 186871-2025. Interessierte Unternehmen hatten Gelegenheit bis 04.04.2025 die gestellten Fragen zu beantworten. Nach Eingang der ersten Rückmeldung durch interessierte Unternehmen, hat der Auftraggeber die Frist für den Eingang der Antworten auf Bitte mit Veröffentlichung vom 04.04.2025, im ABl. S Nr. 67/2025 auf den 17.04.2025 verlängert. Insgesamt haben sich 8 Unternehmen an der Markterkundung mit einer Rückmeldung beteiligt. Der Auftraggeber hat nach Durchführung und Aufhebung des zweiten Vergabeverfahrens eine weitere Markterkundung durchgeführt. Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover handelt in diesem Verfahren als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB für die regiobus Hannover GmbH, Georgstraße 54, 30159 Hannover.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service (SaaS)

    (1) Gegenstand dieses Auftrags ist: a. der Abschluss einer Teil-Rahmenvereinbarung, die die Bedingungen und das Verfahren zum Abschluss von Einzelaufträgen über Liefer- und Montageleistungen von e-Ink-Anzeigern festlegt UND die Lieferung von eInk-Anzeigern, in verschiedenen Größen, Ausführungen und Montagearten b. Montage der gelieferten Anzeiger und Übernahme der vorbeugenden Maßnahmen und Störungsbeseitigung (Systemservice) dieser Anzeiger, c. die Bereitstellung und der Betrieb eines Fahrgastinformationssystem (FIS) auf Basis eines Software as a Service Modells (SaaS) und Anbindung an die Datenschnittstellen des Auftraggebers, d. die Integration der Anzeiger in ein Fahrgastinformations-Gesamtsystem und Herstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrgastinformations-Gesamtsystem unter Zusicherung einer Gesamtverfügbarkeit, e. Erbringung von Supportleistungen f. die vollständige Dokumentation sämtlicher Leistungen g. die Übernahme von Einweisungen und Schulungen h. das Projektmanagement zur Einfügung der angebotenen Lösung beim Auftraggeber durch den Auftragnehmer, (2) Die vollständige Lieferung, Montage und Integration der Anzeiger sowie die Bereitstellung des Cloudservice muss spätestens bis zum 15.12.2026 abgeschlossen sein. Diese Ausführungsfrist ist Vertragsstrafen relevant. (3) Die Leistungen bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. (4) Die Laufzeit der Teil-Rahmenvereinbarung ist auf maximal 8 Jahre beschränkt.

    Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. Hinweis zur Einreichung der Angebotsunterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Angebots die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind - soweit vorhanden - in Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. "als ausgefülltes Excel-Dokument"). Dateiformatvorgaben: - Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen. - Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert werden. Abweichende Formate: - Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos gelesen werden kann. Ausschlussrisiko: - Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. - In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · ÜSTRA AG - regiobus GmbH - Herstellung und Betrieb einer Gesamtlösung für Fahrgastinformationsanlagen auf Basis von eInk-Anzeiger-Technik als Software as a Service (SaaS)

Leistungspunkte gemäß Leistungsverzeichnis
50 %
Wertungspreis gemäß Preisblatt
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. Hinweis zur Einreichung der Angebotsunterlagen: Bitte beachten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Angebots die Einhaltung ggf. vorgegebener Dateiformate. Diese sind - soweit vorhanden - in Klammern hinter dem jeweiligen Dokument angegeben (z. B. "als ausgefülltes Excel-Dokument"). Dateiformatvorgaben: - Falls kein konkretes Format angegeben ist, sind die Dokumente mindestens als maschinenlesbares PDF-Dokument einzureichen. - Achten Sie darauf, dass auch eingescannt vorliegende Textdokumente vor der Abgabe mittels optischer Zeichenerkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format konvertiert werden. Abweichende Formate: - Falls Sie von den angegebenen Formaten abweichen möchten, stellen Sie bitte rechtzeitig eine Bieterfrage, um abzuklären, ob das gewünschte Format vom Auftraggeber problemlos gelesen werden kann. Ausschlussrisiko: - Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Angebote, die die vorgegebenen Dateiformate nicht einhalten, vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können. - In solchen Fällen gelten die Unterlagen als nicht formgerecht eingereicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 582746-2026
Vergleichbare Verfahren110vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag40 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 24 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
E-Ink-Fahrgastinformationsanlagen mit Lieferung, Montage und SoftwarebetriebÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover, Deutschland02.10.2025 -
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Wer gewinnt solche Vergaben?

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NDNomad Digital GmbHHildesheim1125.08.20263,1 Mio. €steigend
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BEBAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KGHalle1110.07.2026113 Tsd. €steigend
OGOnventis GmbHStuttgart1120.03.20263,3 Mio. €steigend
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MKMC KASTROP-SystemtechnikHannover1104.07.2025787,805 €fallend
DBDaimler Buses GmbHLeinfelden-Echterdingen1112.12.2024 - fallend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Niedersachsen (49) · Nordrhein-Westfalen (11) · Hessen (8) · Sachsen-Anhalt (6) · Bayern (6) · Sachsen (4)

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Niedersachsen
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    12.06.2024noch 12 Monate30.09.2027
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    06.10.2025noch 13 Monate06.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag über Broadcom-Produkte, Standardsoftware und zugehörige DienstleistungenSVA System Vertrieb Alexander GmbHLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle ITHannover, Deutschland
    21.10.2025noch 13 Monate21.10.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Telefon- und Kollaborationssoftware sowie KommunikationshardwareMehrens Unified Communication GmbHITEBO GmbHOsnabrück, Deutschland
    18.11.2024noch 14 Monate18.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Webbasiertes Buchungssystem für Ressourcen im On-Premise-BetriebmediaDIALOG Gesellschaft für Softwareentwicklung mbHLand Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle ITHannover, Deutschland
    21.11.2025noch 14 Monate21.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bereitstellung von Microsoft-Lizenzen über Enterprise-Agreement-VerträgeSoftwareONE Deutschland GmbHAbschluss eines Rahmenvertrags mit einem Vertragspartner zur Bereitstellung von Microsoft Lizenzen über EA Verträge für den Zeitraum vom 01.01.2025 - 31.12.2028Hannover, Deutschland
    11 Mio. €
    10.12.2024noch 15 Monate10.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Aktiv seit 2024 · 52 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr20Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 52 seit 2024Spitze KW 27 · 2026 · 4

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
ITIVU Traffic Technologies AG324.08.2026476 Tsd. €
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TSTeleste Systems GmbH130.07.2026 -
HWHeinrich Wietholt GmbH122.07.20262,2 Mio. €
BEBAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG110.07.2026113 Tsd. €
SSSchmiedetechnik Süddeutschland GmbH122.06.2026546 Tsd. €
BVBochumer Verein Verkehrstechnik GmbH122.06.2026546 Tsd. €
BIBplusL Infra Log GmbH129.05.202654 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Lieferung von Dieselkraftstoff im RahmenvertragMB Energiy GmbH +2 weitereÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover, Deutschland
    10,3 Mio. €
    08.09.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wartung und Instandsetzung von Aufzugsanlagen 2025–2028Schmitt+Sohn Aufzüge GmbH & Co. KGÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover, Deutschland
    1,4 Mio. €
    04.12.2025noch 11 Monate31.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bereitstellung und Betrieb einer cloudbasierten Software für elektronische BeschaffungsprozesseOnventis GmbHÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover, Deutschland
    3,3 Mio. €
    20.03.2026noch 18 Monate20.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Aufarbeitung von 80 Bordnetzumformern für Stadtbahnfahrzeuge der Baureihe TW2000ABB Traction Converter GmbHÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover, Deutschland
    2,4 Mio. €
    28.07.2025noch 20 Monate31.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für All-In-Miete von Arbeitsplatzdruckern und MultifunktionssystemenHeinrich Wietholt GmbHregiobus Hannover GmbHHannover, Deutschland
    2,2 Mio. €
    22.07.2026noch 22 Monate22.07.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wartung, Instandsetzung und Austausch bestehender VideoanlagenMC KASTROP-SystemtechnikÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover, Deutschland
    787,805 €
    04.07.2025noch 46 Monate31.07.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • E-Ink-Fahrgastinformationsanlagen mit Softwarebetrieb für Hannover und die Region HannoverTeleste Systems GmbHÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover, Deutschland
    -1 €
    30.07.2026noch 58 Monate30.07.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Wartung von Telematix-Systemen für Beschallung und KoppelspulenanbindungTelematix AGÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannover, Deutschland
    3,2 Mio. €
    13.03.2024noch 66 Monate14.03.2032
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
16.09.2026Lieferung und Integration eines fahrzeugseitigen C-ITS-Systems zur ÖPNV-BeschleunigungOffen - 540 Tsd. €
10.09.2026Externe Projektleitung zur Zusammenführung bestehender ITCS-SystemeOffen - 620 Tsd. €
26.08.202629" Stretchdisplays mit OBIS Software für 96 Stadtbahnen TW2500VergebenNDNomad Digital GmbH3,1 Mio. €
26.08.2026Wartung IVU.fleet, IVU.realtime und IVU.control.fleet 2026VergebenITIVU Traffic Technologies AG433 Tsd. €
09.08.2026Projektunterstützung für das ÜSTRA-KundenzentrumOffen - 200 Tsd. €
06.08.2026Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hybrid-SolobussenOffen - -
06.08.2026Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hybrid-Gelenkbussen für den LinienverkehrOffen - -
03.08.2026Markterkundung für On-Demand-Verkehrsdienste sprintiOffen - -
29.07.2026Systemerneuerung und Funktionserweiterung der FahrgastinformationssoftwareVergebenITIVU Traffic Technologies AG550 Tsd. €
27.07.2026Versicherungsschutz für den Neubau des Betriebshofs Glocksee in HannoverOffen - -
20.07.2026Markterkundung für On-Demand-Verkehrsdienstleistungen sprintiOffen - -
17.07.2026Erweiterung Stadtbahnwerkstatt Döhren: Vorbereitende Arbeiten und Rohbau SüdfassadeVergeben - 121 Tsd. €
16.07.2026Planungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung (TGA) Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) für das ÜSTRA KundenzentrumOffen - 160 Tsd. €
13.07.2026Elektro- und Facility-Management-Installationen fuer die Stadtbahnwerkstatt DoehrenVergebenBEBAUER Elektroanlagen Nord GmbH & Co. KG113 Tsd. €
07.07.2026Brandschutzplanungsleistungen für das ÜSTRA-KundenzentrumOffen - 80 Tsd. €
07.07.2026Planungsleistungen für das ÜSTRA KundenzentrumOffen - 420 Tsd. €
07.07.2026Planungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Elektrotechnik im ÜSTRA KundenzentrumOffen - 105 Tsd. €
02.07.2026Lieferung von Radreifen für Stadtbahnfahrzeuge der Baureihe TW3000VergebenBVBochumer Verein Verkehrstechnik GmbH +1 weitere546 Tsd. €
02.07.2026Lieferung und Bewirtschaftung von Dienstkleidung für den FahrdienstOffen - 11 Mio. €
29.06.2026Abholung und Beförderung von Tagespost, Infopost und Abo-FahrausweisenOffen - 1,3 Mio. €
29.06.2026Wartung, Pflege und Modernisierung der IVU-Ticketing- und BordrechnersoftwareVergebenITIVU Traffic Technologies AG445 Tsd. €
11.06.2026Rahmenvereinbarung zur Lieferung von HVO100-KraftstoffOffen - 3 Mio. €
29.05.2026Vorgezogene Arbeiten an Grundleitungen für die Erweiterung einer StadtbahnwerkstattVergeben - 290 Tsd. €
29.05.2026Vorgezogene Maßnahmen für Regenwasserleitungen bei der Hallenerweiterung einer StadtbahnwerkstattVergeben - 65 Tsd. €
11.05.2026Demontage und Installation von Elektro- und Gebäudeautomationssystemen für die Hallenerweiterung der Stadtbahnwerkstatt DöhrenOffen - 116 Tsd. €

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