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Druck, Kuvertierung und Übergabe der täglichen Briefpost und Mailings

Status
Offen
Angebotsfrist
13.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
  • Digitaldruck (79811000)
  • Druckerei- und Verteilerdienste (79824000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
708343-2026
Verfahrensnummer
b2a28cba-2ea0-4451-9a68-5257e04fe6b3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die IKK – Die Innovationskasse mit Sitz in Rendsburg sucht einen Dienstleister für die tägliche Produktion ihrer Briefe und Mailings: Dazu gehören Datenaufbereitung, Druck, Kuvertierung und die taggleiche Übergabe an einen von der Krankenkasse bestimmten Briefdienstleister. Das jährliche Volumen beträgt rund 2,4 Millionen DIN-A4-Seiten und 1,1 Millionen Briefsendungen; der Auftrag ist der Region DE600 zugeordnet. Die Vertragsdauer beträgt 720 Tage, Beförderungsleistungen sind nicht Teil des Auftrags.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Produktion der täglich anfallenden Tagespost E+2 (soweit eine zentra-le Produktion aus organisatorischen Gründen sinnvoll erscheint) und diverser Mailings (E+2 und/oder E+3/4). Die Tagespost umfasst sowohl Individualbriefe als auch Batchbriefe. Der Druckdatenstrom für die Tagespost wird über ein zentrales Output Management-System gebündelt und über eine gesicherte Verbindung zum zukünftigen Druckdienstleister übertragen. Das jährliche Produktionsvolumen für das Outsourcing beläuft sich in der Tagespost auf ca. 2.400.000 Seiten DIN A4 inklusive aller planbaren Mailings und ca. 1.100.000 Briefsendungen. Beförderungsleistungen, insbesondere Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Zentraldruck Tagespost

    Der zukünftige Dienstleister übernimmt täglich Druckdaten, bereitet die Druckdaten auf, ergänzt sie um Steuerungskennzeichen und Freimachung, druckt Anschreiben und weitere Dokumente, kuvertiert die Druckstücke zusammen mit Beilagen und übergibt die geschlossenen Sendungen taggleich an den von der IK bestimmten Briefdienstleister bzw. Konsolidierer. Vollständigkeit sowie die Einhaltung der vereinbarten SLA's werden mittels einer täglich zu erstellen Rückdatei ("Closed-Loop") durch den Druckdienstleister quittiert.

    Frist: 13.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Prüfung von Eintragungen im Bundesweiten Wettbewerbsregister (WRegG) sowie Verstößen gegen nationale Gesetze wie das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der Bildung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zum Nachteil der finanziellen Interessen der öffentlichen Hand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder von Amtsträgern gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Menschenhandels, Zwangsarbeit oder Ausbeutung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Zollabgaben nachweislich nicht nachgekommen ist Zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB, wenn das Unternehmen fällige Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung) nicht entrichtet hat Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei nachweislicher Verletzung geltender umweltrechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Berufsausübung Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei nachweislicher und schuldhafter Verletzung geltender sozialrechtlicher Verpflichtungen Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei schweren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, Arbeitsschutzgesetze oder das Mindestlohngesetz Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder eine akute Liquiditätskrise die Vertragserfüllung gefährdet Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit oder den auftragsrelevanten Betriebszweig eingestellt hat Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn sich das Unternehmen in einem ausländischen Liquidations-, Sanierungs- oder Gläubigervergleichsverfahren befindet Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn der Bieter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Integrität infrage stellt Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn hinreichende Anhaltspunkte für unzulässige Absprachen oder Kartellbildungen mit anderen Bietern vorliegen Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt beim Auftraggeber durch kein milderes Mittel (z. B. personelle Trennung) gelöst werden kann Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Vorbefassung des Bieters (z. B. Projektant) den Wettbewerb verzerrt und der Wissensvorsprung nicht anders ausgeglichen werden kann Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB bei erheblicher oder fortdauernder mangelhafter Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei einem früheren öffentlichen Auftrag Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB bei vorsätzlicher Täuschung, Übermittlung irreführender Informationen oder unzulässiger Beeinflussung des Vergabeverfahrens Etwaige Nachforderungen erforderlicher Angaben / Unterlagen sind nur unter bestimmten Umständen und kurzfristig möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Zentraldruck Tagespost

Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
50 %
Siehe Datei "Bewertungsmatrix" Punkt 1.2.1 Die reibungsfreie Migration der Anwendung ist einer der elementaren Bausteine für das erfolgreiche Gelingen des Gesamtprojektes. Beschreiben Sie auf maximal 8 Seiten Ihr Migrationskonzept. Gehen Sie hierbei insbesondere auf folgende Themen ein: - Vorgehen im Projekt - Milestone-Planung - Einrichtung/Kontrolle Datenschnittstelle, DV-Freimachung, Druck und Weiterverarbeitung - Einrichtung/Inventarisierung Lagerhaltung - die Funktion des Projektleiters
5 %
Siehe "Bewertungsmatrix" Punkt 1.2.2. Zur Beurteilung der Druckqualität reichen Sie bitte mindestens 5 Druckausfertigungen (plano, nicht kuver-tiert, Endformat DIN A4) der Musterdateien "IK-DI_Testdruck2_Musteranschreiben" sowie "IK-DI_Testdruck4_Befreiungsausweis" (unter Nutzung der Datei[SS2.1] "IK-DI_Testdruck1_Briefbogen_nurLogo") und der Musterdatei "IK-DI _Testdruck3_Beilage"ein. Die Drucke sind auf dem von Ihnen vorgesehenen Drucksystem auf dem vorgeschlagenen Standardpapier (Druck simplex) zu erstellen. Hinweis: Zum Abgleich der Musterdrucke mit der von der IK erwarteten Farbverbindlichkeit erhält der Druckdienstleister auf Anforderung als Referenz einen Offset-Briefbogen und einen Flyer. Der Bieter hat die Möglichkeit über das Vergabeportal ein Musterpaket abzufordern. Die Referenzen stellen die Vergleichsbasis für die Wertung dar. Die Wertung erfolgt bei Tageslicht ohne technische Hilfsmittel.
20 %
Siehe "Bewertungsmatrix" Punkt 1.2.3. Der Datenschutz ist insbesondere bei der Verarbeitung von Sozialdaten für eine gesetzliche Krankenkasse ein äußerst wichtiger Faktor in der täglichen Verarbeitung. Hierunter fällt auch der korrekte Versand der Rück-antworthüllen an die Versicherten der IK, da die Versicherten im Zweifelsfall einen falschen Rückumschlag nicht erkennen und eigene Sozialdaten so an unberechtigte Dritte leiten. Sofern der Anbieter die für die Rückantworthüllen vorgesehene Beilagenstation der Kuvertiermaschine optisch-maschinell überwacht, wird dies mit zusätzlichen Qualitätspunkten honoriert. Beschreiben Sie auf einem gesonderten Dokument (maxi-mal 1 Seite) Ihr Vorgehen in der Kuvertierung.
10 %
Siehe "Bewertungsmatrix" Punkt 1.2.4. Um eine möglichst hohe Anzahl Briefe taggleich produzieren lassen zu können, ist für die IK eine möglichst späte Datenlieferung sinnvoll. Gleichzeitig muss jedoch der Abholzeitpunkt durch den Konsolidierer DPIHS so gewählt sein, dass der Service-Level E+1 unter allen Umständen gewährleistet ist. Bitte nennen Sie uns in einer frei gestalteten Anlage den von Ihnen angebotenen Zeitpunkt für die späteste tägliche Datenlieferung. Nennen Sie uns darüber hinaus den hieraus resultierenden Abholzeitpunkt durch die DPIHS bei gleichzeitiger Gewährleistung der vereinbarten SLA gemäß Leistungsbeschreibung. Beachten Sie bitte, dass die IK den Abholzeitpunkt im Zweifel durch die DPIHS bestätigen lassen und der von Ihnen genannte Datenlieferungszeitpunkt verpflichtender Vertragsbestandteil wird.
7.5 %
Siehe "Bewertungsmatrix" Punkt 1.2.5. Bitte reichen Sie eine aussagekräftige Darstellung (max. 15 Seiten) Ihres Unternehmens ein. Diese muss eine detaillierte Beschreibung des Haupt- und des Backup-Standortes sowie der jeweils im operativen Einsatz befindlichen Maschinen (Druck- und Kuvertiersysteme) enthalten.
7.5 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Prüfung von Eintragungen im Bundesweiten Wettbewerbsregister (WRegG) sowie Verstößen gegen nationale Gesetze wie das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der Bildung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zum Nachteil der finanziellen Interessen der öffentlichen Hand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder von Amtsträgern gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Menschenhandels, Zwangsarbeit oder Ausbeutung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Zollabgaben nachweislich nicht nachgekommen ist Zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB, wenn das Unternehmen fällige Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung) nicht entrichtet hat Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei nachweislicher Verletzung geltender umweltrechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Berufsausübung Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei nachweislicher und schuldhafter Verletzung geltender sozialrechtlicher Verpflichtungen Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei schweren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, Arbeitsschutzgesetze oder das Mindestlohngesetz Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder eine akute Liquiditätskrise die Vertragserfüllung gefährdet Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit oder den auftragsrelevanten Betriebszweig eingestellt hat Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn sich das Unternehmen in einem ausländischen Liquidations-, Sanierungs- oder Gläubigervergleichsverfahren befindet Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn der Bieter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Integrität infrage stellt Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn hinreichende Anhaltspunkte für unzulässige Absprachen oder Kartellbildungen mit anderen Bietern vorliegen Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt beim Auftraggeber durch kein milderes Mittel (z. B. personelle Trennung) gelöst werden kann Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Vorbefassung des Bieters (z. B. Projektant) den Wettbewerb verzerrt und der Wissensvorsprung nicht anders ausgeglichen werden kann Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB bei erheblicher oder fortdauernder mangelhafter Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei einem früheren öffentlichen Auftrag Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB bei vorsätzlicher Täuschung, Übermittlung irreführender Informationen oder unzulässiger Beeinflussung des Vergabeverfahrens Etwaige Nachforderungen erforderlicher Angaben / Unterlagen sind nur unter bestimmten Umständen und kurzfristig möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXS0YYHYT1M6SRAG

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