Hybridpostdienstleistungen für den Kreis Steinfurt

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.08.2024, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.624.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Kreis Steinfurt
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.08.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Postbeförderung auf der Straße (60160000)
  • Post- und Fernmeldedienste (64000000)
  • Post- und Kurierdienste (64100000)
  • Postdienste (64110000)
  • Briefpostdienste (64112000)
  • Postzustellung (64121100)
Bekanntmachung
vergabe-westfalen.de
Bekanntmachungsnummer
476840-2024
Verfahrensnummer
6cf0c8e7-b931-424c-a51f-87bee98631e8

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Kreis Steinfurt beschafft Hybridpostdienstleistungen für seine Ausgangspost. Dabei werden als PDF bereitgestellte Dokumente digital abgerufen, in einem geschlossenen Prozess gedruckt und kuvertiert sowie bei Bedarf frankiert und als normale oder förmliche Zustellung versendet. Der Auftraggeber rechnet derzeit mit jährlich bis zu 250.000 Briefsendungen und 52.000 Postzustellungsaufträgen (PZA); der Auftragswert wird auf 1.624.000 Euro geschätzt. Die Leistung betrifft den Kreis Steinfurt und soll die gesamte Ausgangspost schrittweise vom physischen Versand auf Hybridpost umstellen.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Unter "Hybridpost" wird Ausgangspost, die teilweise digital und teilweise papierbasiert bearbeitet wird, verstanden. Dabei werden die Briefe als digitales Dokument im PDF vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert und ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt (ohne und mit förmlicher Zustellung). Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist. Der AG strebt derzeit den Übergang seiner gesamten Ausgangspost von einem analogem (physischem) Postversand (Hinweis: Diesbezüglich wird parallel zu diesem Verfahren seinerseits ein Vergabeverfahren durchgeführt) zu dem hiesigen Hybridpostverfahren an.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabe von Hybridpostdienstleistungen für den Kreis Steinfurt

    Ohne dies zeitlich oder mengenmäßig näher spezifizieren zu können, wird davon ausgegangen, dass sich das Mengenaufkommen der ausgeschriebenen Post im Laufe der Vertragslaufzeit erhöhen wird. Der Auftraggeber geht jährlich derzeit von maximal 250.000 Brief Sendungen und 52.000 PZA aus.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Vergabe von Hybridpostdienstleistungen für den Kreis Steinfurt

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach an der sog. erweiterten Richtwertmethode. Die Richtwertmethode unterteilt sich in vier Stufen. Auf den unterschiedlichen Stufen werden unterschiedliche Bewertungsansätze angewendet. Die Abbildung lässt das hiesige Bekanntmachungsformular nicht zu. Die Angabe Preis 50 % und Qualität 50 % bildet wird nur in der 1. Stufe angewendet. Wir stellen verbal die Methode auszugsweise vor, die Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen: Auf der ersten Stufe wird das Leistungs-Kosten-Verhältnis ermittelt. Es wird bei jedem Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Unter Preis ist der Gesamtpreis zu verstehen. Es wird der Quotient aus der Leistung (Gesamtsumme der gewichteten Leistungspunkte [bei den Leistungskriterien in Summe erzielte Bepunktung]) geteilt durch den Gesamtpreis EUR (brutto) errechnet. Das Ergebnis, also die Kennzahl für das Leistungs-Kosten-Verhältnis, wird zum Zwecke der Skalierung mit 100.000 multipliziert. Hinsichtlich der Preise gilt § 60 VgV (ungewöhnlich niedrige Angebote). Die Preise werden nicht bepunktet, sondern als unveränderter Gesamtpreis (brutto) in die Berechnung im Schritt 1 eingebracht. Es erfolgt die Bepunktung für das Zuschlagskriterium Qualität, das Ergebnis wird ins Verhältnis zum Preis gesetzt. Auf der 2 Stufe wird ein Wert als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und einer weiteren Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 Prozent ergibt, ermittelt. Auf der 3. Stufe werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des Kennzahlkorridors liegen (inklusive der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Angebote mit schlechterer Kennziffer (Quotienten) als im Kennzahlkorridor werden pauschal als nicht gleichwertig betrachtet und nicht weiter berücksichtigt. Innerhalb der Gruppe "gleichwertiger Angebote" (Angebote im Kennzahlkorridor) wird das Angebot beauftragt, das die meisten gewichteten Qualitätspunkte (Entscheidungskriterium) aufweist, der Preis ist weiterhin grundsätzlich nicht relevant. 4. Stufe: Eine Rückausnahme hierzu: Bei fast identischen Angeboten, d. h. Angebote, welche bis zu 5 % Abstand zu dem erzielten Leistungspunkt des besten Leistungsangebots liegen, ist dann dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Preis wieder allein maßgeblich. Die Ermittlung der Gesamtsumme der Qualitätspunkte erfolgt anhand der leistungsbezogenen Zuschlagskriterien (alle Kriterien außer den Preisen) im Rahmen der bereits erwähnten Bewertungsmatrix. Sie dient zum einen der objektiven, vollständigen Berücksichtigung der maßgeblichen leistungsbezogenen Kriterien. Zum anderen werden durch die Anwendung der Bewertungsmatrix ein einheitlicher Bewertungsmaßstab sowie eine vollständige und transparente Dokumentation der Abfolge der Wertungsschritte sowie der Einhaltung der Ermessensspielräume sichergestellt. (Sofern notwendig, erfolgt eine kaufmännische Rundung auf die zweite Nachkommastelle) Für die genaue Formel wird auf Anlage 9 der Vergabeunterlagen verwiesen.
50 %
Das Kriterium Qualität 50 % wird nur auf der 1. Stufe der erweiterten Richtwertmethode angewendet. Eine ordentliche Darstellung der erweiterten Richtwertmethode ist über e-Forms nicht möglich. Wir verweisen auf vorstehend Erläuterungen und auf die Vergabeunterlagen.
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 339539-2026

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