Rahmenvereinbarung für Büro- und Sondermobiliar

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.04.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
247619-2026
Verfahrensnummer
e821c43a-a749-445f-913e-f6ced067e5bd
CPV-Codes
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel (39000000); Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000); Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke (39120000); Büromöbel (39130000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die AOK Hessen schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Montage von Büro- und Sondermobiliar an 60 Standorten in Hessen aus. Der Auftrag umfasst 157 Positionen, darunter Büro-, Kunden- und Spezialmobiliar, sowie bedarfsweise Belegungsplanungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung beinhaltet den Abschluss eines Vertrages über den Kauf und die Lieferung von Büro- und Sondermobiliar inkl. bedarfsweiser Belegungsplanungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Büro- und Sondermobiliar

    Die Auftraggeberin beabsichtigt für den Eigenbedarf an ihren insgesamt 60 Standorten (Anlage D.03C) in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Hessen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und den Aufbau von Büro- und Sondermobiliar am Standort. Der Umfang des Leistungsverzeichnisses (Anlage D.03A) umfasst insgesamt 157 Positionen, die sich wie folgt aufteilen 107 Büro- u. Sondermobiliar, 44 Kundencentermobiliar und 6 weiteres Mobiliar. Der geschätzte Jahresbedarf an Möbeln geht aus dem Mengengerüst hervor (Anlage D.03B). Für das Mobiliar sind die allgemeinen Mindestanforderungen zu beachten, d. h. die Herkunft des Holzes (PEFC, FSC oder vergleichbare Zertifizierung) und der Recyclingfähigkeit. Des Weiteren müssen die Möbel über die Zertifikate "Geprüfte Sicherheit" (TÜV geprüft oder vergleichbar) und "Ergonomie geprüft" (TÜV geprüft oder vergleichbar) verfügen. Das zu liefernde Sortiment muss allen im Leistungsverzeichnis (Anl D.03A) genannten Mindestanforderungen genügen. Darüber hinaus sollen bei Bedarf Planungen (Belegungsplanungen) übernommen werden. Es wird ein jährlicher Planungsbedarf von ca. 100 Stunden geschätzt (Anlage D.03B). HINWEIS zum Mengengerüst (Anlage D.03B): Für jedes Produkt wurde die Jahresmenge geschätzt. Die Mengen stellen lediglich eine Prognose dar, die auf Grundlage von Erfahrungswerten aus den Jahren 2022 bis 2025 erstellt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Mengen, besonders aufgrund von Veränderungen auf dem Gesundheitsmarkt, der sich in einem stetigen Wandel befindet, ändern können. Insbesondere sind die aufgeführten jährlichen Mengen nicht als Mindestvolumen zu verstehen (Mindestmenge ist nicht garantiert) sondern dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Für den Auftragsgegenstand wurde ein jährliches netto Budget (ohne die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer) von 3.160.000,00 EUR geschätzt. Das Budget stellt lediglich eine Prognose dar, die auf Grundlage von Erfahrungswerten aus den Jahren 2022 bis 2025 erstellt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Budget, besonders aufgrund von Veränderungen auf dem Gesundheitsmarkt, der sich in einem stetigen Wandel befindet, ändern kann. Insbesondere ist das aufgeführte jährliche Budget nicht als Mindestvolumen zu verstehen (Mindestvolumen ist nicht garantiert), sondern dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Das Budget bzw. Höchstvolumen für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt 15.000.000,00 EUR. Das aufgeführte Höchstvolumen ist nicht als Mindestvolumen zu verstehen (Höchstvolumen ist nicht garantiert).

    Frist: 21.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 452617-2026

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