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Cisco-Netzwerkkomponenten und zugehörige Dienstleistungen

Status
Offen
Angebotsfrist
19.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
67.005.160,41 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Netzkomponenten (32422000)
  • Netzwerkinfrastruktur (32424000)
  • Netzwerkaufrüstung (32428000)
Bekanntmachung
xvergabe.de
Bekanntmachungsnummer
703564-2026
Verfahrensnummer
7bd93dbf-c56e-4bff-bd5b-d4640b49195c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. schreibt eine Rahmenvereinbarung über Produkte und zugehörige Dienstleistungen für Cisco-Netzwerkkomponenten aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose für die Regionen Nord sowie Mitte/Süd und hat einen geschätzten Wert von rund 67 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt 360 Tage; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von Produkten und korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Nord

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Produkten und korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Mitte Süd

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Produkten und korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Nord

gem. Preisblatt
100 %

LOT-0002 · Mitte Süd

gem. Preisblatt
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.10.2026Berichtigung 1Anpassung Vergabeunterlagen und Bekanntmachung durch Änderung des Auftragvolumens, Änderung der Bezugsberechtigten und daraus resultierende Korrekturen

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