Cisco-Netzwerkkomponenten und zugehörige Dienstleistungen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 67.005.160,41 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- CPV-Codes
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- Netzkomponenten (32422000)
- Netzwerkinfrastruktur (32424000)
- Netzwerkaufrüstung (32428000)
- Bekanntmachung
- xvergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 703564-2026
- Verfahrensnummer
- 7bd93dbf-c56e-4bff-bd5b-d4640b49195c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. schreibt eine Rahmenvereinbarung über Produkte und zugehörige Dienstleistungen für Cisco-Netzwerkkomponenten aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose für die Regionen Nord sowie Mitte/Süd und hat einen geschätzten Wert von rund 67 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt 360 Tage; Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von Produkten und korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Nord
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Produkten und korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco.
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Mitte Süd
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Produkten und korrespondierenden Dienstleistungen in Bezug auf Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco.
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Nord
- gem. Preisblatt
- 100 %
LOT-0002 · Mitte Süd
- gem. Preisblatt
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.10.2026Berichtigung 1Anpassung Vergabeunterlagen und Bekanntmachung durch Änderung des Auftragvolumens, Änderung der Bezugsberechtigten und daraus resultierende Korrekturen
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.