Zuwendungssachbearbeitung und Prüfung von Verwendungsnachweisen für das Land Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 462.000 EUR
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 343112-2026
- Verfahrensnummer
- 925b4d74-866b-48ad-bb7d-b60ae91626c7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin sucht eine privat-rechtliche juristische Person für die Bearbeitung von Zuwendungsanträgen sowie die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Der Auftrag umfasst zwei Leistungsbereiche mit einer Größenordnung von jeweils vier Jahren: Zuwendungssachbearbeitung vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2030 und Verwendungsnachweisprüfung vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2030. Die Leistungen sind in Berlin zu erbringen; der geschätzte Auftragswert beträgt 462.000 Euro. Die Angebotsfrist endet am 15. Juni 2026 um 10:00 Uhr Berliner Zeit.
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Leistungsbeschreibung
Es soll einer juristischen Person des Privatrechts die dem Land Berlin auf dem Gebiet der Zuwendungen obliegenden Aufgaben der Zuwendungssachbearbeitung (Los 1) sowie der Verwendungsnachweisprüfung (Los 2) auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages für einen Zeitraum von jeweils 4 Jahren übertragen werden. Dieser juristischen Person soll gemäß § 44 Abs. 3 LHO durch Verwaltungsakt die Befugnis verliehen werden, diese Aufgaben – sofern erforderlich – in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Zuwendungssachbearbeitung
Los 1) Zuwendungsbearbeitung Leistungszeitraum 01. Juli 2026 - 30. Juni 2030: 1. Aufforderung zur Einreichung von Zuwendungsanträgen und ergänzender Antragsunterlagen an potentielle Zuwendungsempfangende 2. formale und zuwendungsrechtliche Prüfung der eingehenden Anträge 3. Erlass von Vorschuss-, Bewilligungs-, Ablehnungsbescheiden 4. Prüfung von Änderungsmitteilungen sowie von Änderungs- und Nachbewilligungsanträgen; Erlass von Änderungsbescheiden Mittelbewirtschaftung: 1. Auszahlung der Zuwendungen nach Prüfung der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit der Mittelabrufe der Zuwendungsempfangenden sowie der Auszahlungsvoraussetzungen nach Nr. 7 AV zu § 44 LHO Bln (die dabei zu beachtenden Maßgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen) 2. Überwachung der Verwendung und Veröffentlichung nach Nr. 9 AV zu § 44 LHO Bln 3. Jahresbericht über die Zuwendungsmittel mit folgenden Mindestangaben aufgegliedert nach Zuwendungsempfängern: Mittelabfluss, Zinsen und etwaige Rückflüsse.
Frist: 15.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Verwendungsnachweisprüfung
Los 2) Verwendungsnachweisprüfung Leistungszeitraum 01. Oktober 2026- 30. September 2030: 1. Verwendungsnachweisprüfung nach Nr. 11 AV zu § 44 LHO Bln betreffend die Zuwendungen der Förderjahre inkl.kursorische Prüfung,vertiefte Prüfung und Erstellung der Prüfvermerke (siehe Leistungsbeschreibung)
Frist: 15.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 56 Abs.2 VgV "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." Sowie § 56 Abs. 3 VgV "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen."
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preisangaben/Kalkulationsunterlagen/Preisobergrenze Mit dem Angebot ist das zutreffende Preisblatt - vollständig bepreist – einzureichen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine nachvollziehbare Preiskalkulation beizufügen, sowie eine ausführliche und nachvollziehbare Kostenkalkulation, ausdifferenziert nach Leistungskategorien, orientiert an der Produktübersicht. Es gelten folgende verbindliche Preisobergrenzen: Los 1 Zuwendungssachbearbeitung / Mittelbewirtschaftung: monatliche Pauschale: 8.400,- Euro (brutto) Angebote, die über dieser Preisobergrenze liegen, werden ausgeschlossen!
- 50 %
- Dem Angebot ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen sowie im Vertragsentwurf und der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anforderungen erstelltes Grobkonzept zur Auftragsausführung beizufügen, dessen Qualität Gegenstand der Angebotswertung ist. Das Konzept soll unter Bezug auf die Leistungsbeschreibung und die gesetzlichen Grundlagen die geplante Vorgehensweise bei der Auftragsausführung darstellen. Darüber hinaus soll das Konzept Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: • Arbeits- und Zeitplanung / Personaleinsatz • Projektorganisation und Kommunikation, insbesondere Maßnahmen zur Gewährleistung der für die Auftragsausführung erforderlichen Fachkenntnisse aller im Rahmen der Auftragsausführung tätigen Beschäftigten sowie zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 DSGVO) Sofern auf Grund der Inhalte des Konzepts Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung der Bieter/Bietergemeinschaften bestehen, wird der Auftraggeber unter deren Berücksichtigung eine erneute Eignungsprüfung vornehmen.
- 30 %
- Mit dem Angebot ist die für die Auftragsausführung verantwortliche Person namentlich zu benennen. Als Nachweis von deren Erfahrung mit der Leitung in vergleichbaren Aufträgen, sind mit dem Angebot geeignete persönliche Referenzen über früher ausgeführte oder laufende Aufträge/Projekte in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts, der Rolle der verantwortlichen Person in dem jeweiligen Auftrag/Projekt sowie einer aussagekräftigen Beschreibung der jeweils erbrachten Leistungen und der Bezeichnung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einzureichen. Die Angaben in der Referenzliste müssen aussagekräftig sein und eine Bewertung der Erfahrung der für die Auftragsausführung verantwortlichen Person entsprechend der Bewertungsmatrix ermöglichen. Es können mehrere für die Auftragsausführung verantwortliche Personen vorgesehen werden. Es ist mit Angebot allerdings diejenige Person verbindlich zu benennen, deren Erfahrung im Rahmen der Angebotswertung bewertet werden soll. Eine Kumulierung der Erfahrung findet demnach nicht statt.
- 20 %
- Dem Angebot ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen sowie im Vertragsentwurf und der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Anforderungen erstelltes Grobkonzept zur Auftragsausführung beizufügen, dessen Qualität Gegenstand der Angebotswertung ist. Das Konzept soll unter Bezug auf die Leistungsbeschreibung und die gesetzlichen Grundlagen die geplante Vorgehensweise bei der Auftragsausführung darstellen. Darüber hinaus soll das Konzept Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: • Arbeits- und Zeitplanung / Personaleinsatz • Projektorganisation und Kommunikation, insbesondere Maßnahmen zur Gewährleistung der für die Auftragsausführung erforderlichen Fachkenntnisse aller im Rahmen der Auftragsausführung tätigen Beschäftigten sowie zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (vgl. Art. 28 Abs. 1 DSGVO) Sofern auf Grund der Inhalte des Konzepts Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung der Bieter/Bietergemeinschaften bestehen, wird der Auftraggeber unter deren Berücksichtigung eine erneute Eignungsprüfung vornehmen. Erfahrung der für die Auftragsausführung verantwortlichen Person: Mit dem Angebot ist die für die Auftragsausführung verantwortliche Person namentlich zu benennen. Als Nachweis von deren Erfahrung mit der Leitung in vergleichbaren Aufträgen, sind mit dem Angebot geeignete persönliche Referenzen über früher ausgeführte oder laufende Aufträge/Projekte in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts, der Rolle der verantwortlichen Person in dem jeweiligen Auftrag/Projekt sowie einer aussagekräftigen Beschreibung der jeweils erbrachten Leistungen und der Bezeichnung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers einzureichen. Die Angaben in der Referenzliste müssen aussagekräftig sein und eine Bewertung der Erfahrung der für die Auftragsausführung verantwortlichen Person entsprechend der Bewertungsmatrix ermöglichen. Es können mehrere für die Auftragsausführung verantwortliche Personen vorgesehen werden. Es ist mit Angebot allerdings diejenige Person verbindlich zu benennen, deren Erfahrung im Rahmen der Angebotswertung bewertet werden soll. Eine Kumulierung der Erfahrung findet demnach nicht statt.
- Preisangaben/Kalkulationsunterlagen/Preisobergrenze Mit dem Angebot ist das zutreffende Preisblatt - vollständig bepreist – einzureichen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine nachvollziehbare Preiskalkulation beizufügen, sowie eine ausführliche und nachvollziehbare Kostenkalkulation, ausdifferenziert nach Leistungskategorien, orientiert an der Produktübersicht. Es gelten folgende verbindliche Preisobergrenzen: Los 2 Verwendungsnachweisprüfung: Vergütung pro geprüften Zuwendung: 1.000,- Euro (brutto) Angebote, die über dieser Preisobergrenze liegen, werden ausgeschlossen!
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 56 Abs.2 VgV "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." Sowie § 56 Abs. 3 VgV "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen."
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 577692-2026
- 19.05.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 343112-2026
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