Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle für das Kompetenznetzwerk Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.11.2025
Bekanntmachungsnummer
744964-2025
Verfahrensnummer
a17de86a-f1d4-4d16-82e1-7f7ae23f1ce7
CPV-Codes
75131000 · Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

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Kurzbeschreibung

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW schreibt den Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle für ein KI-Kompetenznetzwerk aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.03.2026 bis zum 31.12.2028. Kernaufgabe ist die Entwicklung und Bündelung von Weiterbildungsangeboten in Form eines offenen Diskursangebots und einer KI-Akademie.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Auftragsgegenstand ist der Aufbau und der Betrieb einer Geschäftsstelle für das Kompetenznetzwerk "Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur" im Leistungszeitraum 01.03.2026 bis 31.12.2028. Kernprodukt des Kompetenznetzwerks soll ein Weiterbildungsangebot sein, welches sowohl bereits bestehende Bildungsangebote bündelt und für die Zielgruppe nutzbar macht als auch eigens entwickelte Formate umfasst. Das Weiterbildungsangebot soll aus zwei Bausteinen bestehen: einem niedrigschwelligen Breitenbildungsansatz verfolgenden Diskurs- und Lernangebot (Arbeitstitel "offenes Angebot") und einem mehrmonatigen Programm zum systematischen Aufbau von Kompetenzen (Arbeitstitel "KI-Akademie").

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · KI-Geschäftsstelle

    Die von den Regierungsfraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen im Mai 2024 in Auftrag gegebene Prüfung eines Kompetenznetzwerks oder -zentrums "Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur" hat ergeben, dass der interdisziplinäre und spartenübergreifende Aufbau von Kompetenzen an der Schnittstelle von KI in Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen nötig, möglich und empfehlenswert ist und dabei unbedingt auf die Vernetzung bestehender Institutionen und Akteure gesetzt werden soll. Mit einem neu aufzubauenden Kompetenznetzwerk "Künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur" möchte die Landesregierung die Künstler und Künstlerinnen aller Sparten sowie Kulturschaffende aus Nordrhein-Westfalen befähigen, sich selbstbewusst zu den tech-nischen Entwicklungen im Bereich KI zu verhalten und diese bewusst zu nutzen. Künstler, Künstlerinnen und Kulturschaffende werden dabei als potenziell kritisches Bewusstsein verstanden, welches den, mit dem technologischen Fortschritt verbundenen, gesellschaftlichen Wandel begleitet. Kernprodukt des Kompetenznetzwerks soll ein Weiterbildungsangebot sein, welches sowohl bereits bestehende Bildungsangebote bündelt und für die Zielgruppe nutzbar macht als auch eigens entwickelte Formate umfasst. Das Weiterbildungsangebot soll aus zwei Bausteinen bestehen: einem niedrigschwelligen Breitenbildungsansatz verfolgenden Diskurs- und Lernangebot (Arbeitstitel "offenes Angebot") und einem mehrmonati-gen Programm zum systematischen Aufbau von Kompetenzen (Arbeitstitel "KI-Akademie"). Die Umsetzung des Weiterbildungsangebots soll neben Präsenz- und Onlineveranstaltungen auch über eine Lernerlebnisplattform (LEP) erfolgen. Zusätzlich zum Weiterbildungsangebot sollen Projektarbeits- und Forschungssettings zur vertiefenden Auseinandersetzung mit künstlerischen Fragestellungen rund um das Thema KI und Kunst eingerichtet werden (Arbeitstitel "KI-Fellows"). Die programmierenden, koordinierenden und organisatorischen Aufgaben rund um die Konzeption, den Aufbau und die Umsetzung des "Kompetenznetzwerks KI in Kunst und Kultur in NRW" sollen bei einer Geschäftsstelle verortet werden. Neben dem Weiterbildungsangebot und der Realisierung bzw. Koordination von Projektarbeits- und Forschungssettings verantwortet diese Geschäftsstelle die Vernetzung und Einbeziehung bestehender Akteure. Als fachlich informierte Instanz, die im engen Austausch mit den Kulturszenen und Technologie-Partnerinnen und -partnern steht, ist die Geschäftsstelle außerdem Ansprechpartnerin für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und die örtlich zuständige Bezirksregierung. Für diese übernimmt die Geschäftsstelle die Abwicklung der Stipendien. Das MKW sucht einen Anbieter bzw. eine Organisation, die in den Jahren 2026 bis ein-schließlich 2028 den Aufbau und den Betrieb der Geschäftsstelle verantworten und die damit verbundenen Leistungen erbringen kann. Zielsetzungen, Leistungs- und Aufgabenbeschreibung 1. Zielsetzung: Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gibt den Aufbau und den Betrieb einer Geschäftsstelle "KI in Kunst und Kultur" in Auftrag, die als Nukleus und Inkubator eines einschlägigen landesweiten Kompetenznetzwerks agieren soll. Ziele der Geschäftsstelle sind: - die Zielgruppen Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende sowie Studierende künstlerischer Fächer und Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen durch die Vermittlung von Kompetenzen zu befähigen, KI informiert und selbstbewusst in ih-rer Arbeit zu nutzen, - künstlerische Forschung und Produktion an der Schnittstelle zu den technologischen Entwicklungen rund um das Thema KI zu stärken und als Reflexions- und Diskursraum zugänglich zu machen, - Akteure, Kompetenzen und Ressourcen an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz sowie Kunst und Kultur mit einem interdisziplinären und spartenübergrei-fenden Ansatz zu bündeln und zu vernetzen, - die künstlerischen, ethischen, sozialen und rechtlichen Fragen, welche sich an der Schnittstelle von KI und Kulturproduktion ergeben, differenziert zu stellen und diskursiv zu bearbeiten. Leistungs- und Aufgabenbeschreibung: Zur Zielerreichung soll die Geschäftsstelle unterschiedliche Angebote entwickeln und umsetzen. Die Geschäftsstelle soll zur Realisierung der Angebote sowohl selbst als Ver-anstalterin auftreten als auch als zentrale Akteurin agieren, welche bestehende Angebote aufgreift, vernetzt und kommuniziert. Die Geschäftsstelle soll dabei die Aufgabe übernehmen, individuelle und institutionelle Akteure in Nordrhein-Westfalen als Netzwerk-partner systematisch in ihre Arbeit einzubinden. Die Netzwerkpartner sollen als Umsetzungspartner an der Realisierung sowohl der Weiterbildungsformate als auch der Projektarbeits- und Forschungssettings beteiligt werden, als Multiplikatoren die unterschiedlichen Zielgruppen ansprechen und auf die Angebote des Kompetenznetzwerks aufmerksam machen. Zudem können sie beispielsweise als Programmbeirat in die Programmierung mit einbezogen werden. Die Leistungs- und Aufgabenbeschreibung gliedert sich den geplanten Angeboten entsprechend in neun Arbeitspakete, welche sowohl konzeptionelle als auch wiederkehrende operative Aufgaben umfassen. Die Arbeitspakete werden in der Leisstungsbeschreibung im Einzelnen beschrieben. Die grobe zeitliche Abfolge der einzelnen Arbeitspakete ist in Abbildung 1 dargestellt. Die detaillierte Zeitplanung sowie die Festlegung von Meilensteinen erfolgt nach Vertragsbeginn durch die künftige Auftragnehmerin in enger Abstimmung mit dem MKW.

    Frist: 09.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist, Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist, Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Die Unterlagen werden nachgefordert solange vergaberechtlich zulässig

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 420831-2026
Vergleichbare Verfahren143vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag92 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 34 Vergaben

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CICegos Integrata GmbHStuttgart1016.09.202613 Tsd. €steigend
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Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

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