Architektur- und Tragwerksplanung für Verbindungsbau zwischen Verwaltungsgebäuden Bad Waldsee

Status
Offen
Angebotsfrist
21.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Große Kreisstadt Bad WaldseeProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Bekanntmachungsnummer
583457-2026
Verfahrensnummer
e7c9cd5b-9975-4705-b37f-d432b7b92f1f
CPV-Codes
71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros; 71221000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden; 71327000 · Dienstleistungen in der TragwerksplanungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Große Kreisstadt Bad Waldsee sucht Architekten und Tragwerksplaner für die Planung eines mehrgeschossigen Verbindungsbaus zwischen ihren Verwaltungsgebäuden an der Ravensburger Straße in Bad Waldsee (Baden-Württemberg). Der Verbindungsbau soll einen zentralen Eingangsbereich, barrierefreie Erschließung, Aufzug, Treppenhaus und zusätzliche Büroflächen umfassen; die geschätzten Baukosten liegen bei etwa 1,45 Millionen Euro brutto. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen, mit Fertigstellung bis Mitte 2028 vorgesehen; zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Große Kreisstadt Bad Waldsee beabsichtigt die Errichtung eines mehrgeschossigen Verbindungsbaus zwischen den Verwaltungsgebäuden Ravensburger Straße 1 und Ravensburger Straße 3 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Historischen Rathaus. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zentralen und klar erkennbaren Eingangsbereichs, die Verbesserung der Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sowie die barrierefreie Erschließung aller Nutzungsebenen der beiden Verwaltungsgebäude. Darüber hinaus ist eine räumliche Optimierung der Bestandsflächen vorgesehen, die durch Umorganisationen sowie geringfügige bauliche Maßnahmen erreicht werden soll. Der Verbindungsbau soll einen Aufzug zur Verbindung der sechs vorhandenen Geschossebenen, ein zusätzliches Treppenhaus als Rettungsweg, öffentliche barrierefreie Sanitäranlagen im Erdgeschoss sowie zusätzliche Büroflächen in den Obergeschossen aufnehmen. Darüber hinaus sind Vorschläge für eine verbesserte Anbindung des Gebäudes Ravensburger Straße 1 an das Historische Rathaus (Hauptstraße 29) zu entwickeln. Dabei soll die Organisation aller Büroeinheiten im Haus überprüft und ggf. angepasst werden. Der Verbindungsbau befindet sich in einer Baulücke und schließt an 3 Seiten an Bestandsgebäude an. Die geschätzten Gesamtkosten für den Verbindungsbau belaufen sich auf ca. 1,45 Mio. € brutto, der KG 300, 400 und 700. Für die Kostengruppe 300 und 400 wird von ca. 1,2 Mio.€ brutto ausgegangen. Mit der Planung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden; die Fertigstellung ist bis Mitte 2028 vorgesehen. Gegenstand des VgV-Verfahrens sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33-37 für die Leistungsphasen 1-8 und 9 gem. HOAI 2021 und der Tragwerksplanung gem. §§ 49-52 für die Leistungsphasen 1-6 und Objektüberwachung als Besondere Leistung für den Neubau eines Verbindungsbau zwischen den Gebäuden Ravensburger Straße 3 und der Ravensburger Straße 1 sowie der optionalen Dachsanierung des Gebäudes Ravensburger Straße 1. Darüber hinaus ist eine räumliche Optimierung der Bestandsflächen vorgesehen, die durch Umorganisationen sowie geringfügige bauliche Maßnahmen erreicht werden soll. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. In der ersten Stufe sollen die Leistungsphasen 1-3 beauftragt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 5.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · VgV mit Planung | Verbindungsbau | Bad Waldsee

    Die Große Kreisstadt Bad Waldsee beabsichtigt die Errichtung eines mehrgeschossigen Verbindungsbaus zwischen den Verwaltungsgebäuden Ravensburger Straße 1 und Ravensburger Straße 3 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Historischen Rathaus. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zentralen und klar erkennbaren Eingangsbereichs, die Verbesserung der Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sowie die barrierefreie Erschließung aller Nutzungsebenen der beiden Verwaltungsgebäude. Darüber hinaus ist eine räumliche Optimierung der Bestandsflächen vorgesehen, die durch Umorganisationen sowie geringfügige bauliche Maßnahmen erreicht werden soll. Das Ingenieurbüro AGP aus Bad Waldsee hat 2025 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese Machbarkeitsstudie wird dem VgV-Verfahren mit Planung nicht zugrunde gelegt. Die Planung hat die besondere städtebauliche und denkmalpflegerische Situation in der historischen Altstadt von Bad Waldsee zu berücksichtigen. Das Historische Rathaus (Hauptstraße 29) sowie das Gebäude Ravensburger Straße 5 sind Kulturdenkmäler. Der Neubau soll sich sensibel in das historische Stadtbild einfügen, auf eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung soll geachtet werden. Die Freianlagen sind nicht Teil der aktuellen Planung. Die geplante Dachsanierung des Gebäudes Ravensburger Straße 1 soll optional in die Ge-samtbetrachtung einbezogen werden, wurde in den genannten Kosten noch nicht berück-sichtigt. Die Maßnahme befindet sich innerhalb eines städtebaulichen Sanierungsgebiets und soll unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg umge-setzt werden. Die geschätzten Gesamtkosten für den Verbindungsbau belaufen sich auf ca. 1,45 Mio. € brutto, der KG 300, 400 und 700. Für die Kostengruppe 300 und 400 wird von ca. 1,2 Mio.€ brutto ausgegangen. Es kann von einer Fläche von ca. 1000m² ausgegangen werden inkl. der Umstrukturierung, die bearbeitet werden soll. Davon werden ca. 700 m² für den Umbau und die Umstrukturierung der Bestandsflächen angenommen und ca. 300m² für den Anbau. Mit der Planung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden; die Fertigstellung ist bis Mitte 2028 vorgesehen. Der Termin für die Verhandlungsgespräche wird noch mitgeteilt, geplant ist die KW 48 bzw. 49. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte 2.1. der Bekanntmachung und der angefügten Kurzinformation.

Anforderungen an deinen Betrieb

Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend der VgV festgelegt.

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LOT-0001 · VgV mit Planung | Verbindungsbau | Bad Waldsee

Die Vergabeentscheidung wird anhand folgender Zuschlagskriterien getroffen, deren Bewertung in Anlage 11 in Phase 2 näher erläutert wird.
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15 %
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60 %
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15 %

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Anforderungen

Folgende Eigenerklärungen werden durch die Unterzeichnung der Mitglieder des Bewerberteams im Teilnahmeantrag bestätigt. Die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Eignungskriterien können von den Bewerbenden jederzeit vorgelegt werden. Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung zu folgenden fakultativen Ausschlussgründen i.S.v. § 124 GWB, bei denen es im Ermessen der Vergabestelle steht, ob ein Bewerber/- in ausgeschlossen wird: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorliegt. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG). Eigenerklärung zu Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gem. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur von Bewerbern und von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft abzugeben). Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung erfüllt werden mit Blick auf: a) Befähigung zur Berufsausübung, b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen und durch Eigenerklärung) c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/-innen/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber/-in auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Eine Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers und wird entsprechend der VgV festgelegt.

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