Objektplanung für Erweiterung und Sanierung einer Grundschule in Waldalgesheim
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe · Bingen, Deutschland · TED
- 28. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 11. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an büro für architektur · €463k
Zusammenfassung
Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe beauftragt Planungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim. Der Auftrag umfasst die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie in untergeordnetem Umfang die Planung der Freianlagen, einschließlich zusätzlicher Räume, Modernisierung der Bestandsgebäude, technischer und energetischer Maßnahmen sowie barrierefreier Erschließung. Die Schule verfügt über rund 1.930 m² Nutzfläche; die erwarteten anrechenbaren Baukosten betragen als unverbindlicher Orientierungswert etwa 3,16 Millionen Euro netto, wobei die Bauarbeiten im laufenden Schulbetrieb in Waldalgesheim, Rheinland-Pfalz, erfolgen sollen.
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Vergabeunterlagen
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Leistungsverzeichnis.pdf
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: büro für architektur
Auftragswert
€463k
Zuschlag am
11. Juni 2026
Beschreibung
Die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe plant die Erweiterung und Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule in Waldalgesheim, um den schulischen Bedarf gemäß dem Schulentwicklungsplan Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Die Schule besteht aus mehreren Gebäudeteilen aus den späten 1950er-Jahren. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.930 m², der umbaute Raum beträgt ca. 8.300 m³. Ziel der Maßnahme ist es, zusätzliche Räume für den Schulbetrieb zu schaffen und bestehende Gebäudebereiche funktional und technisch zu modernisieren. Zudem soll die barrierefreie Erschließung der wesentlichen Nutzungsbereiche gewährleistet werden. Mit Abschluss der Maßnahme soll ein funktional, technisch und energetisch zeitgemäßer Grundschulstandort entstehen, der die pädagogischen Anforderungen erfüllt, zusätzliche Raumkapazitäten bereitstellt und langfristig den Vorgaben des Schulentwicklungsplans entspricht. Eine Machbarkeitsstudie (Stand: 20.11.2025) liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Inhalte sind nicht verbindlich, sondern dienen als Orientierung für die weitere Planung. Die konkrete Ausarbeitung erfolgt im Rahmen der zu beauftragenden Planungsleistungen. Erweiterung - zusätzliche Räume für Verwaltung, Betreuung, Bibliothek und Differenzierung - pädagogische Ergänzungsflächen (insbesondere MINT-Bereich) - barrierefreie Erschließung der neuen und bestehenden Bereiche - Anbindung an den Klassentrakt und die Turnhalle Umbau und Sanierung der Bestandsgebäude - Sanierung und Neuordnung der WC-Anlagen - Anpassungen an Erschließung und Fluren (Übergänge Alt-Neu) - teilweise Erneuerung der technischen Anlagen, insbesondere im Hausanschlussraum (HLS, Elektro, IT) - mögliche Umnutzung einzelner Räume (ehem. Lehrmittelraum, Hausmeisterraum etc.) Gebäudehülle / Energie - Austausch eines Teils der Fensteranlagen in Klassenräumen und Fluren - energetische Maßnahmen gemäß GEG, u. a.: o punktuelle Verbesserungen an Gebäudehülle und Bauteilanschlüssen o energetische Optimierung in Verbindung mit der technischen Gebäudeausrüstung Außenanlagen - Anpassung der Außen- und Freianlagen im unmittelbaren Baufeld - barrierefreie Wegeführung und Anbindung an die Bestandsflächen Allgemein: Die Bauausführung erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Sicherheit von Schülern und Lehrkräften - Lärm- und Staubschutz - abschnittsweise Bauabläufe - temporäre Wegeführungen - Abstimmung der Arbeiten mit der Schulleitung Für die Maßnahme wird eine Förderung im Rahmen der Schulbauförderung des Landes Rheinland-Pfalz angestrebt. Energetische Einzelmaßnahmen, insbesondere der Fensteraustausch, können zusätzlich über Bundesprogramme (z. B. BAFA) gefördert werden. Die Fördervoraussetzungen werden im Zuge der weiteren Planung fortgeschrieben und mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Die anrechenbaren Kosten werden auf Grundlage der in der Machbarkeitsstudie dargestellten Variante 3 in Höhe von 3.159.115 EUR netto angesetzt. Diese Kosten dienen ebenfalls ausschließlich als Orientierungswert für die Ausschreibung der Planungsleistungen. Die Variantenuntersuchung ist nicht bindend; die konkrete Planung wird in den weiteren Leistungsphasen gemeinsam mit den Planungsbeteiligten entwickelt und fortgeschrieben.
Lose
1 LosGegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI i.V.m Anlage 10 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 für das Schulgebäude und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung des Schulgebäudes nach § 39 HOAI in den Leistungsphasen 1-9. Die Baukosten (netto) für die Erweiterung und Sanierung werden erwartet: KG 300 - Bauwerk - Baukonstruktion - 2.348.000 EUR; KG 400 - Bauwerk - Technische Anlagen - 511.115 EUR; KG 410 - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - 102.250 EUR; KG 420 - Wärmeversorgungsanlagen - 134.500 EUR; KG 430 - Raumlufttechnische Anlagen - 29.860 EUR; KG 440 - Elektrische Anlagen - 161.640 EUR; KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - 22.865 EUR; KG 460 - Förderanlagen - 60.000 EUR; KG 500 - Außenanlagen und Freiflächen - 300.000 EUR. Gesamt: 3.159.115 EUR. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der dafür erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI in LP 1-9 und in einem untergeordneten Umfang die Freianlagenplanung nach § 39 HOAI in LP 1-9 Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro nach § 55 HOAI in LP 1-9 Los 3 - Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in LP 1-6 Leistungszeit: Fertigstellung der Genehmigungsplanung bis Oktober 2026 Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungen: Ende 2026 - Anfang 2027 Baubeginn bis spätestens Mitte 2027 Fertigstellung / Inbetriebnahme: bis Ende 2028 Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price35%
Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 15 Stunden Architekt/Geschäftsführer - 30 Stunden Architekt/Ingenieur angestellt - 30 Stunden Zeichner/Schreibkraft
- quality30%
Hinsichtlich des Wertungskriterium "systematische Herangehensweise an die Planungsaufgabe, bewertet anhand der Konzeptidee für eine sinnvolle Gestaltung des Bauablaufs" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem die vorgestellte Konzeptidee für den Bauablauf erhebliche Einwirkungen auf den Betrieb der Schule erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, bei dem eine Konzeptidee für die Realisierung der Baumaßnahme vorgestellt wird, die die Beteiligten in den Blick nimmt und nur vertretbare Beeinträchtigungen des laufenden Betriebes vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das Methoden aufzeigt, wie möglichst geringe Beeinträchtigungen - etwa durch Baulärm, Staub oder räumliche Einschränkungen - entstehen und der Unterrichtsbetrieb während der ganzen Planungs- und Realisierungszeit weiterlaufen kann. Zudem werden zuverlässige Maßnahmen zur Sicherheit von Schülern und Lehrkräften sowie zur Einrichtung temporärer Wegeführungen aufgezeigt. Darüber hinaus zeigt das Angebot klare Methoden für eine verlässliche Kommunikation und Abstimmung mit der Schulleitung auf.
- quality15%
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitätsmanagement im Rahmen des Planungsprozesses und der Umsetzung der Planung im Zuge der Ausschreibung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird und nicht zu erwarten ist, dass die Planung termingerecht, kostengerecht und Qualität gesichert erfolgt, und zwar nicht nur die eigene des Bieters, sondern auch diejenige der Fachplaner. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt und das erwarten lässt, dass die Leistung termingerecht, kostengerecht und Qualität gesichert erbracht wird. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem darüber hinaus der Abstimmungs- und Koordinationsprozess mit den übrigen, an der Planung fachlich Beteiligten so organisiert wird, dass die Projektziele sichergestellt werden und eine spürbare Entlastung für den Bauherrn zu erwarten ist.
- quality15%
Hinsichtlich des Wertungskriterium "Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt, die eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Bauleitung verspricht.
- quality5%
Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich der nicht preislichen Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das Verbesserungsvorschläge zu Gunsten des Auftraggebers beinhaltet, u.a. eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.