Anprallversuche zu Gefahrenstellen und Fahrzeug-Rückhaltesystemen am Fahrbahnrand
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.07.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 378.151 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 12.06.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 404285-2026
- Verfahrensnummer
- 5e6e007b-44f1-4334-8965-faad4de1607c
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen in Bergisch Gladbach beauftragt ein Forschungsvorhaben zu Gefahrenstellen am Fahrbahnrand und Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS). Untersucht werden Schilderpfosten, starre bauliche Elemente, aufsteigende Böschungen sowie Zusatzeinrichtungen und Anschlüsse an Geländer auf Bauwerken mittels Anprallversuchen. Die Ergebnisse sollen die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) verbessern und eine gezieltere Absicherung ermöglichen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 378.151 Euro; die Frist endet am 14. Juli 2026, der Leistungsort liegt in der Region Bergisches Land (NUTS-Code DEA2B).
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Leistungsbeschreibung
In Deutschland erfolgt die Absicherung von Gefahrenstellen mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS) gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS). Anwender müssen Gefahrenstellen einer von vier Gefährdungsstufen zuordnen, um die notwendige Leistungsfähigkeit eines FRS für die Absicherung zu bestimmen. Dazu bietet die RPS verschiedene Beispiele. Diese Beispiele sind jedoch nicht erschöpfend und bieten Interpretationsspielraum, was zum Teil zu unterschiedlichen Einstufungen führt. Eine systematische Untersuchung einzelner Gefahrenstellen könnte die Zuordnung vereinheitlichen und präzisieren. Dies ermöglicht einen gezielteren Einsatz von FRS, Kostenersparnisse und erhöhte Verkehrssicherheit. Da sich die RPS aktuell in Überarbeitung befinden, können neue Erkenntnisse kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden. Das Forschungsvorhaben adressiert drei diskutierte Gefahrenstellen: • Schilderpfosten (Übergang Gefährdungsstufe 3 zu 4) • Nicht verformbare bauliche Elemente quer zur Fahrtrichtung, die aus der umgebenden Fläche herausragen • Aufsteigende Böschungen Zudem werden Zusatzeinrichtungen an FRS untersucht, insbesondere Schilderpfostenhalter, deren Einfluss auf die Wirkungsweise von FRS bisher nicht systematisch geprüft wurde. Ebenso werden Anschlussstücke für FRS an Geländer auf Bauwerken analysiert, deren Funktionsfähigkeit bislang ebenfalls ungeklärt ist. Der Kern des Forschungsvorhabens ist die Untersuchung der Gefahrenstellen sowie der FRS mit Anprallversuchen. Ziel/Nutzen des FE Vorhabens Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Grundlage zu schaffen, um die Beurteilung von Gefahrenstellen in der Systematik der RPS zu verbessern. Außerdem sollen Erkenntnisse zur Funktionstüchtigkeit von bestimmten Zusatzeinrichtungen sowie eines Anschlusselementes erlangt werden. Der Nutzen des FE-Vorhabens liegt insbesondere in der Möglichkeit, die Ergebnisse direkt für die Überarbeitung der RPS zu verwenden. Dies kann dabei helfen, bessere Entscheidungen über die Notwendigkeit von FRS zu treffen sowie diese zielgenauer einzusetzen. Dadurch ergibt sich sowohl eine Kostenersparnis, als auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Untersuchungen zu Gefährdungspotenzialen und Schutzeinrichtungen am Fahrbahnrand (Anprallversuche)
In Deutschland erfolgt die Absicherung von Gefahrenstellen mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen (FRS) gemäß den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS). Anwender müssen Gefahrenstellen einer von vier Gefährdungsstufen zuordnen, um die notwendige Leistungsfähigkeit eines FRS für die Absicherung zu bestimmen. Dazu bietet die RPS verschiedene Beispiele. Diese Beispiele sind jedoch nicht erschöpfend und bieten Interpretationsspielraum, was zum Teil zu unterschiedlichen Einstufungen führt. Eine systematische Untersuchung einzelner Gefahrenstellen könnte die Zuordnung vereinheitlichen und präzisieren. Dies ermöglicht einen gezielteren Einsatz von FRS, Kostenersparnisse und erhöhte Verkehrssicherheit. Da sich die RPS aktuell in Überarbeitung befinden, können neue Erkenntnisse kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden. Das Forschungsvorhaben adressiert drei diskutierte Gefahrenstellen: • Schilderpfosten (Übergang Gefährdungsstufe 3 zu 4) • Nicht verformbare bauliche Elemente quer zur Fahrtrichtung, die aus der umgebenden Fläche herausragen • Aufsteigende Böschungen Zudem werden Zusatzeinrichtungen an FRS untersucht, insbesondere Schilderpfostenhalter, deren Einfluss auf die Wirkungsweise von FRS bisher nicht systematisch geprüft wurde. Ebenso werden Anschlussstücke für FRS an Geländer auf Bauwerken analysiert, deren Funktionsfähigkeit bislang ebenfalls ungeklärt ist. Der Kern des Forschungsvorhabens ist die Untersuchung der Gefahrenstellen sowie der FRS mit Anprallversuchen. Ziel/Nutzen des FE Vorhabens Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die Grundlage zu schaffen, um die Beurteilung von Gefahrenstellen in der Systematik der RPS zu verbessern. Außerdem sollen Erkenntnisse zur Funktionstüchtigkeit von bestimmten Zusatzeinrichtungen sowie eines Anschlusselementes erlangt werden. Der Nutzen des FE-Vorhabens liegt insbesondere in der Möglichkeit, die Ergebnisse direkt für die Überarbeitung der RPS zu verwenden. Dies kann dabei helfen, bessere Entscheidungen über die Notwendigkeit von FRS zu treffen sowie diese zielgenauer einzusetzen. Dadurch ergibt sich sowohl eine Kostenersparnis, als auch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Frist: 14.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- 50 %
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 05.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 543619-2026
- 12.06.2026BekanntmachungBekanntmachung 867151
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