Umrüstung und Erneuerung von Fahrzeugrückhaltesystemen auf Autobahnen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.08.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
- CPV-Codes
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- Leitplanken (34928100)
- Schutzplanken (34928320)
- Bauarbeiten (45000000)
- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Anbringen von Leitplanken (45233280)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 498049-2026
- Verfahrensnummer
- c7938bee-febc-48e3-9dad-ca0541dc8b7e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beschafft den Rückbau und die Erneuerung von Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl auf etwa 5,5 Kilometern Länge in beiden Fahrtrichtungen. Die Arbeiten umfassen das Öffnen und Schließen von Mittelstreifenüberfahrten sowie die Herstellung von Schutzeinrichtungen an Straßen, Brücken, Stützwänden und Streifenfundamenten und erfolgen in einer Vor-, Haupt- und Nachphase im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Nordbayern. Angebote müssen bis zum 18. August 2026 um 07:30 Uhr (UTC) eingereicht werden; der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
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Leistungsbeschreibung
Öffnen und Schließen von Mittelstreifenüberfahrten, sowie die Demontage vorhandener Fahrzeugrückhaltesysteme und das Herstellen von neuen Fahrzeugrückhaltesystemen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Umrüstung Fahrzeugrückhaltesysteme D41RL
Schutzeinrichtungen (Eco-Safe, SUPER-RAIL Eco, SUPER-RAIL Eco doppelt, SUPER-RAIL VZB und SUPER-RAIL Eco BW) aus Stahl auf ca. 5,5km Länge für 2 Fahrtrichtungen in 3 Phasen (Vorphase, Hauptphase und Nachphase) zurückbauen und wieder neu herstellen. Punktuelle Herstellung der Schutzeinrichtung auf Brücken, Stützwänden oder Streifenfundamenten. Vorphase: Öffnen von Mittelstreifenüberfahrten Hauptphase: Rückbau der vorhandenen Fahrzeugrückhaltesysteme am Außenrand und am Mittelstreifen (beide Stränge); Aufbau der Fahrzeugrückhaltesysteme am Mittelstreifen und am Außenrand; Rückbau der vorhandenen Fahrzeugrückhaltesysteme am Außenrand; Aufbau der Fahrzeugrückhaltesysteme am Mittelstreifen und am Fahrbahnrand. Die Arbeiten erfolgen jeweils parallel zu den Arbeiten des AN Strecke. Nachphase: Schließen restlicher Mittelstreifenüberfahrten
Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 630663-2026
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