Reparaturarbeiten an Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl und Beton an den Autobahnen A72 und A93
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.05.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.900.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
- Erfüllungsregion
- Bayern, Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.03.2024
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten für Autobahnen (45233110)
- Bau von Fernstraßen (45233124)
- Anbringen von Leitplanken (45233280)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 188639-2024
- Verfahrensnummer
- 03d73464-b4c5-4a6d-8980-0c913b05e9db
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, beschafft eine Rahmenvereinbarung für Reparaturarbeiten an bestehenden Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl und Beton. Die Arbeiten betreffen Streckenabschnitte der Bundesautobahnen A72 und A93 im Bereich der Autobahnmeistereien Windischeschenbach, Rehau und Plauen mit insgesamt mindestens 121 Kilometern dokumentierter Streckenlänge. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,9 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 3. Mai 2024 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung Fahrzeugrückhaltesysteme A72/A93
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Fahrzeugrückhaltesysteme A72/A93
Reparaturarbeiten an bestehenden Fahrzeugrückhaltesystemen aus Stahl und Beton, an den BAB-Betriebsstrecken der BAB A70 und BAB A73 im Streckenbereich der Autobahnmeistereien Windischeschenbach, Rehau und Plauen AM Windischeschenbach: BAB A93: AS Wunsiedel bis AS Luhe/Wildenau, Gesamtlänge: 60 km AM Rehau: BAB A93: Von AD Hochfranken bis AS Wunsiedel, Gesamtlänge 46 km BAB A72: Von AD Bayer. Vogtland bis Landesgrenze Sachsen, Gesamtlänge: 15 km AM Plauen: BAB A72: Von Landesgrenze Sachsen bis AS Zwickau Ost, Gesamtlänge 57 km
Frist: 03.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Fahrzeugrückhaltesysteme A72/A93
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 366981-2024
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