Machbarkeitsstudie zu räumlichen Analysen für mehr Sicherheit auf Landstraßen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.07.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
151.260,5 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.06.2026
CPV-Codes
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
439818-2026
Verfahrensnummer
5b84928e-a905-423d-b149-1b6ca74a47bd

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen in Bergisch Gladbach beauftragt eine Machbarkeitsstudie zur Frage, ob polizeiliche Unfalldaten als Indikatoren für regionale Besonderheiten und Verbesserungspotenziale der Infrastruktur auf Landstraßen genutzt werden können. Dafür sollen der nationale und internationale Kenntnisstand ausgewertet, Unfall- und Infrastrukturdaten verknüpft sowie geeignete Analyseparameter entwickelt und exemplarisch angewendet werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 151.261 Euro; die Leistung ist der Region Bergisches Land (NUTS-Code DEA2B) zugeordnet, und die Angebotsfrist endet am 30. Juli 2026.

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Leistungsbeschreibung

Das Unfallgeschehen auf Landstraßen ist (im Vergleich zu Autobahnen und Stadtstraßen) durch eine besonders hohe Unfallschwere und viele Verkehrstote gekennzeichnet. Nach umfangreichen Forschungen liegen mittlerweile Erkenntnisse zur Sicherheitswirkung infrastruktureller Defizite, geeigneten Gegenmaßnahmen sowie Analysewerkzeuge für unfallauffällige Netzelemente vor. Es fehlt jedoch bislang eine Möglichkeit, regional ausgeprägte Spezifika der Infrastruktur aus makroskopischer Perspektive mittels einfacher Analysen zu erfassen. Insbesondere existiert keine Methode, um mit vergleichsweise einfachen Mitteln – etwa ausschließlich auf Basis polizeilicher Unfalldaten – regional ausgeprägte Spezifika der Infrastruktur oder infrastrukturelle Verbesserungspotenziale im Landstraßennetz zu erkennen. Ziel/ Nutzen Ziel des Vorhabens ist es zu klären, ob Unfalldaten als Indikatoren für Straßeninfrastruktur verwendet werden können und welche Grundgesamtheit an Unfällen in welcher strukturellen Tiefe auf welcher räumlichen Gliederungsebene erforderlich ist, um regionale Unterschiede und Verbesserungspotenziale systematisch ableiten zu können. Die angedachte Analyseebene befindet sich dabei explizit oberhalb der im Fachgebiet bereits vorhandenen und etablierten Verfahren und Methoden (insbesondere netzbezogene Verfahren zur Sicherheitsanalyse sowie örtliche Unfalluntersuchung). Aufbauend auf einer Analyse des nationalen und internationalen Kenntnisstandes sind zunächst die Unfallkonstellationen zusammenzustellen, die durch geeignete Infrastrukturmaßnahmen systematisch beeinflusst werden können. Anschließend ist eine repräsentative und plausible Basis von Unfall- und Infrastrukturdaten aufzubauen und zu verknüpfen. Zielgerichtete Auswertungen dieser Datenbasis dienen dazu, zu prüfen, ob allein aus Unfalldaten belastbare Aussagen über regionale infrastrukturelle Spezifika auf Landstraßen abgeleitet werden können. Im positiven Fall sind geeignete Analyseparameter abzuleiten und die Methode exemplarisch anzuwenden.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Machbarkeitsstudie: Räumliche Analysen zur Identifikation von Verbesserungspotenzialen der Landstraßensicherheit151.260,5 EUR

    Das Unfallgeschehen auf Landstraßen ist (im Vergleich zu Autobahnen und Stadtstraßen) durch eine besonders hohe Unfallschwere und viele Verkehrstote gekennzeichnet. Nach umfangreichen Forschungen liegen mittlerweile Erkenntnisse zur Sicherheitswirkung infrastruktureller Defizite, geeigneten Gegenmaßnahmen sowie Analysewerkzeuge für unfallauffällige Netzelemente vor. Es fehlt jedoch bislang eine Möglichkeit, regional ausgeprägte Spezifika der Infrastruktur aus makroskopischer Perspektive mittels einfacher Analysen zu erfassen. Insbesondere existiert keine Methode, um mit vergleichsweise einfachen Mitteln – etwa ausschließlich auf Basis polizeilicher Unfalldaten – regional ausgeprägte Spezifika der Infrastruktur oder infrastrukturelle Verbesserungspotenziale im Landstraßennetz zu erkennen. Ziel/ Nutzen Ziel des Vorhabens ist es zu klären, ob Unfalldaten als Indikatoren für Straßeninfrastruktur verwendet werden können und welche Grundgesamtheit an Unfällen in welcher strukturellen Tiefe auf welcher räumlichen Gliederungsebene erforderlich ist, um regionale Unterschiede und Verbesserungspotenziale systematisch ableiten zu können. Die angedachte Analyseebene befindet sich dabei explizit oberhalb der im Fachgebiet bereits vorhandenen und etablierten Verfahren und Methoden (insbesondere netzbezogene Verfahren zur Sicherheitsanalyse sowie örtliche Unfalluntersuchung). Aufbauend auf einer Analyse des nationalen und internationalen Kenntnisstandes sind zunächst die Unfallkonstellationen zusammenzustellen, die durch geeignete Infrastrukturmaßnahmen systematisch beeinflusst werden können. Anschließend ist eine repräsentative und plausible Basis von Unfall- und Infrastrukturdaten aufzubauen und zu verknüpfen. Zielgerichtete Auswertungen dieser Datenbasis dienen dazu, zu prüfen, ob allein aus Unfalldaten belastbare Aussagen über regionale infrastrukturelle Spezifika auf Landstraßen abgeleitet werden können. Im positiven Fall sind geeignete Analyseparameter abzuleiten und die Methode exemplarisch anzuwenden.

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
50 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 11.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 627717-2026
  2. 26.06.2026BekanntmachungBekanntmachung 871055

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