Lieferung, Installation und Instandhaltung von Klimasplitgeräten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.01.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 500.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
- CPV-Codes
- Klimageräte (39717200)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 780012-2024
- Verfahrensnummer
- f50d1fdb-63cb-42df-bf1f-3971f0875b41
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beschafft eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Instandhaltung von Klimasplitgeräten für Dienststellen der Finanzverwaltung NRW im Raum Düsseldorf. Im ersten Jahr werden voraussichtlich 8 bis 16 Anlagen abgerufen, in den Folgejahren voraussichtlich 0 bis 16 auszutauschende Klimaanlagen pro Jahr. Die Laufzeit beträgt 1080 Tage, der geschätzte Auftragswert liegt bei 500.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 24. Januar 2025.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Klimasplitgeräte.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Klimasplitgeräten inklusive Installation und Instandhaltung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Klimasplitgeräten inklusive der Installation und der Instandhaltung in den Dienststellen der Finanzverwaltung NRW. Die Schätzmenge an abzurufender Leistung beträgt im ersten Jahr 8 - 16 Anlagen. In den Folgejahren liegt die Menge der auszutauschenden Klimaanlagen zwischen 0 - 16 Stück pro Jahr. Die maximale Abnahmemenge, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, liegt bei einer maximalen Menge von 64 Stück.
Frist: 24.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 225166-2025
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