Wissenschaftliche Begleitforschung zu On-Demand-Verkehren in Baden-Württemberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.02.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 800.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.01.2024
- CPV-Codes
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 4619-2024
- Verfahrensnummer
- 7820c9c1-0d8e-4e4c-b979-8ca1b48faa8b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) in Stuttgart sucht eine wissenschaftliche Begleitforschung zu geförderten On-Demand-Verkehrsprojekten in Baden-Württemberg. Erhoben und ausgewertet werden sollen Informationen und Daten, deren Ergebnisse den Akteuren des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung gestellt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 800.000 Euro; Angebote müssen bis zum 14. Februar 2024, 11:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
2.1. Ausgeschriebene Leistung On-Demand-Verkehre sollen zukünftig flächendeckend als Verkehrsträger etabliert werden. Ziel und Gegenstand der Ausschreibung ist es daher, Informationen und Daten über die (geförderten) On-Demand-Projekte in Baden-Württemberg zu erhalten. In dem diese durch eine Begleitforschung wissenschaftlich unterstützt werden und die Ergebnisse den entsprechenden ÖPNV-Akteuren zur Verfügung gestellt werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausschr. On-Demand Begleitforschung (EU)
siehe oben.
Frist: 14.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Inhalt Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten: Teil 1: - Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) gemäß Anlage. - Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage. - Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. - Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber und das VM überträgt. - Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet. - Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. - Angaben zur Bietergemeinschaft; vergleiche Teil A Kapitel 5.4 - Angabe zu Subunternehmern; vergleiche Teil A Kapitel 5.5 - Gemäß dem Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage (Anl 1 Anlage 8 Eigenerklärung-VO-2022-833-VM-System) zu unterzeichnen. Teil 2: Nachweis der Eignung - Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert. (beachte Anlage). - Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2. - Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3. - Eventuelle Nachweise zur Eignungsleihe durch Subunternehmer Teil 3: Angebot Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen. Das Angebot soll Folgendes beinhalten: - Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen Leistungsbestandteilen abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage) sind Preise zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. - Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und Arbeiten fachlich und organisatorisch umgesetzt werden sollen und welche Zeitbedarfe für die einzelnen Schritte als erforderlich angesehen werden (Näheres siehe Teil B). - Es ist darzustellen, wie durch das Qualitätsmanagement auf Seiten des Auftragnehmers die korrekte, qualitativ hochwertige und zeitgerechte Ausführung des Auftrags sicher-gestellt wird. - - die den Zuschlagskriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). - Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation. - Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung, die Veranstaltungen und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. 4.4 Bindefrist/ Zuschlagsfrist Die Bindefrist läuft bis 31.03.2024. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Ausschr. On-Demand Begleitforschung (EU)
- Preis
- 50 %
- siehe Zuschlagskriterien
- 30 %
- siehe Zuschlagskriterien
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Inhalt Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten: Teil 1: - Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) gemäß Anlage. - Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage. - Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. - Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber und das VM überträgt. - Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet. - Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. - Angaben zur Bietergemeinschaft; vergleiche Teil A Kapitel 5.4 - Angabe zu Subunternehmern; vergleiche Teil A Kapitel 5.5 - Gemäß dem Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage (Anl 1 Anlage 8 Eigenerklärung-VO-2022-833-VM-System) zu unterzeichnen. Teil 2: Nachweis der Eignung - Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert. (beachte Anlage). - Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2. - Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3. - Eventuelle Nachweise zur Eignungsleihe durch Subunternehmer Teil 3: Angebot Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen. Das Angebot soll Folgendes beinhalten: - Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen Leistungsbestandteilen abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage) sind Preise zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. - Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und Arbeiten fachlich und organisatorisch umgesetzt werden sollen und welche Zeitbedarfe für die einzelnen Schritte als erforderlich angesehen werden (Näheres siehe Teil B). - Es ist darzustellen, wie durch das Qualitätsmanagement auf Seiten des Auftragnehmers die korrekte, qualitativ hochwertige und zeitgerechte Ausführung des Auftrags sicher-gestellt wird. - - die den Zuschlagskriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). - Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation. - Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung, die Veranstaltungen und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. 4.4 Bindefrist/ Zuschlagsfrist Die Bindefrist läuft bis 31.03.2024. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.05.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 271044-2024
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