Rahmenvertrag Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.04.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 294089-2026
- CPV-Codes
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000); Personaleinstellung (79600000); Stellenvermittlung (79610000)Mehr anzeigenWeniger anzeigen
Kurzbeschreibung
Die L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) vergibt einen Rahmenvertrag für Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 12 Monaten mit zwei optionalen Verlängerungsjahren. Der Gesamtauftragswert beträgt bis zu 1.500.000 EUR netto (450.000 + 500.000 + 550.000 EUR).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen. Der Rahmenvertrag wird mit einem Unternehmen geschlossen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · L-Bank - Europaweite Vergabe zur Beschaffung eines Rahmenvertrags zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen
Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 450.000 EUR netto für die Grundlaufzeit (12 Monate, siehe unten). Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf von 12 Monaten automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen für die Verlängerungsoptionen wie folgt: In dem ersten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 500.000 EUR netto für das Jahr (1. Verlängerungsoption, siehe unten), in dem zweiten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 550.000 EUR netto für das Jahr (2. Verlängerungsoption, siehe unten) sowie in dem dritten optionalen Verlängerungsjahr auf bis zu 600.000 EUR netto für das Jahr (3. Verlängerungsoption, siehe unten). Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Leistungsabruf, insbesondere begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Die Bieter haben mit Angebotsabgabe einen Vertrag einzureichen, auf dessen Basis die Leistungserbringung erfolgen kann und der diesen Anforderungen (insbesondere zum Rahmenvertragszeitraum) entspricht. Der Vertrag muss den marktüblichen Regelungen entsprechen und darf keine zusätzlichen, über die in den Vergabeunterlagen hinausgehenden vertraglichen Regelungen zu weiteren Preisbestandteilen enthalten. Der angebotene Preis muss jedenfalls für die vertragliche Grundlaufzeit fixiert sein. Darüber hin-aus sind die seitens der Vergabestelle zu berücksichtigenden Vertragsanlagen (LTMG-Vertragsbedingungen sowie Vertraulichkeitsvereinbarung) als weitere Vertragsanlagen zu berücksichtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
- 30 %
- Nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
- 30 %
- Nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
- 25 %
- Nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
- 15 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.