Kommunikationsgestaltung für den Zukunftsfahrplan Baden-Württemberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.02.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
250.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Ministerium für Verkehr Baden-WürttembergProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.01.2024
Bekanntmachungsnummer
3727-2024
Verfahrensnummer
e317c294-cb82-49a9-b62e-a8aa1dcfb9ce
CPV-Codes
79000000 · Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

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Kurzbeschreibung

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft die Entwicklung und Umsetzung eines Kommunikationsprozesses für den landesweiten Zukunftsfahrplan. Ziel ist es, den Zukunftsfahrplan in Baden-Württemberg zu vermitteln und relevante Beteiligte des Schienenpersonennahverkehrs, darunter Landkreise, Kommunen und Eisenbahnverkehrsunternehmen, einzubinden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 250.000 Euro; Angebote waren bis zum 14. Februar 2024 einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

2.1 Ausgeschriebene Leistung Mit der Einführung und Umsetzung des landesweiten Zukunftsfahrplans für Baden-Württemberg soll ein Kommunikationsprozess aufgestellt werden. Dieser soll die Kommunikation des Zukunftsfahrplans sicherstellen und die Beteiligung relevanter Stakeholder des SPNV (Landkreise, Kommunen, EVU, etc.) ermöglichen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ausschr. Kommunikationsgestalter Zukunftsfahrplan VM (EU)

    siehe oben.

    Frist: 14.02.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Angebotsinhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen) Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten: Teil 1: - Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse) gemäß Anlage. - Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage. - Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. - Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet. - Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW bzw. das Verkehrsministerium überträgt. Dazu ist beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. - Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. - Angaben zur Bietergemeinschaft vergleiche Teil A Kapitel 5.4 - Angaben zu Subunternehmern vergleiche Teil A Kapitel 5.5 - Gemäß dem Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage (Anl 1 Anlage 8 Eigenerklärung-VO-2022-833-VM-System) zu unterzeichnen. Teil 2: Nachweis der Eignung - Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert (beachte Anlage). - Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2. - Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3. - - Eventuelle Nachweise zur Eignungsleihe durch Subunternehmer Teil 3: Leistung - Der Bieter wird gebeten, ein Angebot abzugeben. - Erläuterungen zum Angebot: Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern. Diese wird qualitativ bewertet, vgl. Kap. 3.4. Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes zur Darlegung des Angebots ist zwingend. Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein. Außerdem sind im Kalkulationsblatt die Kosten für optionale Zusatzleistungen einzutragen. - die den Zuschlagskriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über berufliche und fachliche Erfahrungen). - Die Stunden- und Tagessätze des Bieters sind anzugeben. - Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzel-positionen maßgebend. 4.4 Bindefrist Die Bindefrist läuft bis 31.03.2024. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Ausschr. Kommunikationsgestalter Zukunftsfahrplan VM (EU)

siehe Zuschlagskriterien
40 %
siehe Zuschlagskriterien
10 %
siehe Zuschlagskriterien
30 %
siehe Zuschlagskriterien
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Angebotsinhalt (Liste der vorzulegenden Unterlagen) Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung im Angebot einzuhalten: Teil 1: - Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse) gemäß Anlage. - Bestätigung der Bindefrist gemäß Anlage. - Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. - Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet. - Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW bzw. das Verkehrsministerium überträgt. Dazu ist beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. - Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. - Angaben zur Bietergemeinschaft vergleiche Teil A Kapitel 5.4 - Angaben zu Subunternehmern vergleiche Teil A Kapitel 5.5 - Gemäß dem Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die Erklärung gemäß Anlage (Anl 1 Anlage 8 Eigenerklärung-VO-2022-833-VM-System) zu unterzeichnen. Teil 2: Nachweis der Eignung - Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert (beachte Anlage). - Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2. - Zu erbringende Nachweise über die Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3. - - Eventuelle Nachweise zur Eignungsleihe durch Subunternehmer Teil 3: Leistung - Der Bieter wird gebeten, ein Angebot abzugeben. - Erläuterungen zum Angebot: Der Bieter soll die angebotene Leistung gemäß Teil B erläutern. Diese wird qualitativ bewertet, vgl. Kap. 3.4. Kalkulationsblatt: Die Verwendung des beigefügten Kalkulationsblattes zur Darlegung des Angebots ist zwingend. Die dargelegten Arbeitspakete sind Kalkulationsgrundlage, um die Leistungen der Bieter vergleichen zu können. Die Bieter tragen ihr Angebot daher bitte in das beigefügte Kalkulationsblatt ein. Außerdem sind im Kalkulationsblatt die Kosten für optionale Zusatzleistungen einzutragen. - die den Zuschlagskriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen. - Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über berufliche und fachliche Erfahrungen). - Die Stunden- und Tagessätze des Bieters sind anzugeben. - Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis, so sind die Einheitspreise und Einzel-positionen maßgebend. 4.4 Bindefrist Die Bindefrist läuft bis 31.03.2024. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 19.12.2025AuftragsänderungBekanntmachung 845613-2025
  2. 04.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 198597-2024
Vergleichbare Verfahren284vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag489 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 81 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 9 seit 2024Spitze KW 1 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

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Bisherige Auftragnehmer

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DIDCX Innovations GmbH128.02.2025300 Tsd. €
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