Rahmenvertrag für Fahrradüberdachungen und Ausstattungselemente von Fahrradabstellanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
3.600.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.03.2025
Bekanntmachungsnummer
156166-2025
Verfahrensnummer
46a6bf7d-78ab-4816-a78e-8f863efefe66
CPV-Codes
44000000 · Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen); 44212320 · Diverse Konstruktionen

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Kurzbeschreibung

Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) in Stuttgart schreibt im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag für Fahrradüberdachungen und Ausstattungselemente von Fahrradabstellanlagen aus. Bezugsberechtigte in Baden-Württemberg, insbesondere Kommunen, sollen die Leistungen auf eigene Kosten abrufen können; der geschätzte Auftragswert beträgt 3,6 Millionen Euro. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1.460 Tagen, und Angebote können bis zum 24. März 2025, 11:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

2.1. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Die NVBW möchte die Bezugsberechtigten aus Baden-Württemberg (vgl. Ziff. 1.1) im Auftrag des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg in die Lage versetzen, auf möglichst einfachem Weg Fahrradabstellanlagen zu beschaffen und zu betreiben. Indem der mit der Beschaffung von Fahrradabstellanlagen verbundene Aufwand für die Kommunen reduziert wird, soll der Ausbau von Fahrradabstellanlagen beschleunigt werden. Die Zahl der Nutzenden von Fahrradabstellanlagen soll gesteigert, Verwaltungsaufwände verringert werden. Mit dem Vorhaben soll ein Beitrag zu den Verkehrswendezielen des Landes Baden-Württemberg geleistet werden. Es ist vorgesehen, zu diesem Zweck einen Rahmenvertrag mit einem geeigneten Bieter abzuschließen, aus dem die Bezugsberechtigten des Rahmenvertrages Leistungen auf eigene Kosten abrufen können. In einem ersten Schritt sollen Fahrradüberdachungen und Ausstattungselemente ausgeschrieben werden. Diese Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ausschr. RV Fahrradabstellanlagen EU

    siehe oben.

    Frist: 24.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

6.4.1) Zwingende Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 7_Verpflichtungserklärung LTMG) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise in Anlage 11_Besondere Vertragsbedingungen und Merkblatt LTMG. 3. Mit Anlage 6_Erklärung unter IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. 6.4.2) Fakultative Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen, Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen. 4.3. Eintragungen im Wettbewerbsregister Eine etwaige Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Wettbewerbsregisterauszuges. Dieser wird nach § 6 Abs. 1 WRegG vor Erteilung des Zuschlags für denjenigen Bieter bei der zuständigen Registerbehörde abgefragt, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt. Bei einer Bietergemeinschaft wird die Abfrage nach § 5 Abs. 1 S. 2 WRegV für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert gestellt. Zur Verwendung bei der Abfrage müssen Bieter (im Fall von Bietergemeinschaften alle Mitglieder) neben allgemeinen Angaben - soweit vorhanden - auch die zur Registerabfrage erforderlichen Angaben (z.B. Registergericht, Registernummer; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID)) in Anlage 2_Allgemeine Unternehmensangaben eintragen. 3.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn ? jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder ? die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder ? die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebots ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen mit einer vom Bieter zu erstellenden Anlage darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftrag-nehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. siehe Leistungsbeschreibung

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Ausschr. RV Fahrradabstellanlagen EU

siehe Zuschlagskriterien
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

6.4.1) Zwingende Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 7_Verpflichtungserklärung LTMG) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise in Anlage 11_Besondere Vertragsbedingungen und Merkblatt LTMG. 3. Mit Anlage 6_Erklärung unter IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. 6.4.2) Fakultative Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen unter I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen, Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 6_Erklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen. 4.3. Eintragungen im Wettbewerbsregister Eine etwaige Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Wettbewerbsregisterauszuges. Dieser wird nach § 6 Abs. 1 WRegG vor Erteilung des Zuschlags für denjenigen Bieter bei der zuständigen Registerbehörde abgefragt, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt. Bei einer Bietergemeinschaft wird die Abfrage nach § 5 Abs. 1 S. 2 WRegV für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert gestellt. Zur Verwendung bei der Abfrage müssen Bieter (im Fall von Bietergemeinschaften alle Mitglieder) neben allgemeinen Angaben - soweit vorhanden - auch die zur Registerabfrage erforderlichen Angaben (z.B. Registergericht, Registernummer; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID)) in Anlage 2_Allgemeine Unternehmensangaben eintragen. 3.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig (wettbewerbsunschädlich), wenn ? jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder ? die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder ? die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebots ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen mit einer vom Bieter zu erstellenden Anlage darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftrag-nehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. siehe Leistungsbeschreibung

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 319870-2025
Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Kein ähnliches Verfahren in den letzten 12 Monaten abgelaufen.

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

Baden-Württemberg

NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Aktiv seit 2024 · 5 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 5 seit 2024Spitze KW 1 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
OBORION Bausysteme GmbH115.05.20253,6 Mio. €
RMRide Mobility GmbH109.05.2025 -
IGIFOK GmbH130.09.2024600 Tsd. €
S&Scholz & Friends Berlin GmbH101.06.20249,9 Mio. €
WIWuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH105.05.2024800 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Radleasing für Beschäftigte im Wege der EntgeltumwandlungRide Mobility GmbHNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbHStuttgart, Deutschland
    0 €
    09.05.2025noch 20 Monate09.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Fahrradüberdachungen und Ausstattungselemente von FahrradabstellanlagenORION Bausysteme GmbHNVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbHStuttgart, Deutschland
    3,6 Mio. €
    15.05.2025noch 32 Monate15.05.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
11.03.2025Rahmenvertrag für Fahrradüberdachungen und Ausstattungselemente von FahrradabstellanlagenVergebenOBORION Bausysteme GmbH3,6 Mio. €
30.12.2024Radleasing für Beschäftigte im Wege der EntgeltumwandlungVergebenRMRide Mobility GmbH0 €
30.07.2024Weiterentwicklung und Umsetzung der Kommunikationskampagne Initiative RadKULTURVergebenS&Scholz & Friends Berlin GmbH9,9 Mio. €
21.06.2024Fortlaufende Betreuung des Bonusprogramms bwegtPlus in Baden-WürttembergVergebenIGIFOK GmbH600 Tsd. €
03.01.2024Wissenschaftliche Begleitforschung zu On-Demand-Verkehren in Baden-WürttembergVergebenWIWuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH800 Tsd. €

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