Evaluierung von Alkoholgrenzen für Rad- und Pedelecfahrende
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 310.924,37 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 16.10.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 716300-2026
- Verfahrensnummer
- a8e8919a-a01a-4870-bd86-1fcc1afafb6d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen beauftragt eine Untersuchung zu Promillegrenzen für Fahrrad- und Pedelecfahrende, um Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit und zu möglichen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu gewinnen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 311.000 Euro; Angebote sind bis zum 8. Dezember 2026 einzureichen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
Leistungsverzeichnis wird ausgewertet …
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung sowie angemessene Verhaltensreaktionen voraus. Bereits bei niedrigen Alkoholkonzentrationen werden diese Fähigkeiten beeinträchtigt, wodurch das Unfallrisiko mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad exponentiell ansteigt. Während sich die bisherige wissenschaftliche Forschung und die rechtlichen Regelungen überwiegend auf Kraftfahrzeugführende konzentrieren, bestehen für Radfahrende weiterhin rechtliche Besonderheiten: Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ angenommen, zudem existiert kein eigenständiger Bußgeldtatbestand für alkoholisiertes Radfahren. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Fahrrad- und Pedelec-Nutzung und damit verbundenen höheren Unfallrisikos sowie steigender Nutzungs- und Unfallzahlen gewinnt die Frage nach einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an Bedeutung. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Umsetzung der Vision Zero zu leisten.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Evaluierung von Promillegrenzen für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende310.924,37 EUR
Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung sowie angemessene Verhaltensreaktionen voraus. Bereits bei niedrigen Alkoholkonzentrationen werden diese Fähigkeiten beeinträchtigt, wodurch das Unfallrisiko mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad exponentiell ansteigt. Während sich die bisherige wissenschaftliche Forschung und die rechtlichen Regelungen überwiegend auf Kraftfahrzeugführende konzentrieren, bestehen für Radfahrende weiterhin rechtliche Besonderheiten: Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ angenommen, zudem existiert kein eigenständiger Bußgeldtatbestand für alkoholisiertes Radfahren. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Fahrrad- und Pedelec-Nutzung und damit verbundenen höheren Unfallrisikos sowie steigender Nutzungs- und Unfallzahlen gewinnt die Frage nach einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an Bedeutung. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Umsetzung der Vision Zero zu leisten.
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Evaluierung von Promillegrenzen für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- 50 %
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- 50 %
Vergabeunterlagen
22 Dateien · geladen 17.10.2026| Sonstiges | 1 KB | ||
| Vertragsbedingungen | 261 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Leistungsverzeichnis | 411 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 2,4 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Anschreiben | 551 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 11 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 183 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 285 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 753 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 79 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 48 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 503 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 60 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 237 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 463 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 537 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 60 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 862 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 168 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 38 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 367 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 29 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.