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Forschungsprojekt zu Dieselabgasen von Rettungsfahrzeugen in Eisenbahntunneln

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
294.151,41 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
30.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
  • Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)
  • Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
672041-2026
Verfahrensnummer
f4a911a1-49bd-4bf2-b7f8-11762d6e2f08

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Das Eisenbahn-Bundesamt beauftragt ein Forschungsprojekt zur Ermittlung und Bewertung der Abgase von dieselbetriebenen Einsatzfahrzeugen in Eisenbahntunneln. Untersucht werden sollen auch natürliche Luftströmungen und deren Einfluss auf die Schadstoffbelastung; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 294.000 Euro. Der Auftrag ist der Region Köln zugeordnet und hat eine Laufzeit von 720 Tagen.

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Leistungsbeschreibung

Bei Eisenbahntunneln gemäß der EBA-Ril-Tunnel (Zwei-Röhrenprinzip) ist es im Ereignisfall (z.B. Brand) vorgesehen, dass Einsatzfahrzeuge der Fremdrettungskräfte in die andere, nicht vom Ereignis betroffene Röhre einfahren. Die Fahrzeuge verfügen nahezu ausschließlich über einen Antrieb per Dieselmotor, welcher bei Betrieb entsprechende Emissionen verursacht (Abgase). Im Gegensatz zu Straßentunneln sind in elektrifizierten Eisenbahntunneln keine Systeme zur Abgasabführung vorgesehen. Im Rahmen von Planfeststellungsvorhaben (Beteiligung als Träger öffentlicher Belange) kommt es daher seitens der Fremdrettungskräfte zu Einwänden, dass ein dauerhafter Betrieb von Diesel-Einsatzfahrzeugen im Tunnel auf Grund der Dieselmotoremissionen (DME) nicht möglich sei und die Abgase einen Aufenthalt von Einsatzkräften in der Tunnelröhre auf Dauer verhindern. Gleichwohl bestehen in Bahntunneln üblicherweise natürliche Luftströme, die entsprechende Abgase abführen könnten. Es fehlen derzeit auch Ergebnisse/Erkenntnisse im Allgemeinen zu Strömungsgeschwindigkeiten und deren Auswirkungen auf Luftschadstoffbelastungen in Tunneln in Abhängigkeiten verschiedener Geometrien von Eisenbahntunneln.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · siehe oben (Punkt 2)

    siehe oben (Punkt 2)

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · siehe oben (Punkt 2)

Qualität: 70 %
Preis: 30%

Vergabeunterlagen

19 Dateien laut Portal · Stand 30.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Angebotsschreiben.pdfAnschreiben76 KB
Anlage 01 zum Angebot Preisblatt.docSonstiges72 KB
ANLAGE 1 ZUM VERTRAG LEISTUNGSBESCHREIBUNG.pdfLVLeistungsverzeichnis1,2 MB
Anlage 02 zum Angebot Referenzliste.docSonstiges132 KB
Anlage 2 zum Vertrag ABFE.pdfVertragsbedingungen291 KB
Anlage 03 zum Angebot Eigenerklärung zur Eignung EU.pdfFormular149 KB
Anlage 3 Zusätzliche Vertagsbedingungen.pdfSonstiges78 KB
Anlage 04 zum Angebot Garantieerklärung.docxFormular23 KB
Anlage 4 zum Vertrag VOL B.pdfVertragsbedingungen168 KB
Anlage 5 Verpflichtung AN nach dem Verpflichtungsgesetz.docxSonstiges21 KB
Anlage 05 zum Angebot Vertragsentwurf.docxVertragsbedingungen63 KB
Anlage 6 zum Vertrag - Informationen zum Datenschutz.docxVertragsbedingungen46 KB
Anlage 7 zum Vertrag - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.docxVertragsbedingungen50 KB
Anlage 09 zum Angebot Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022-576.pdfFormular51 KB
Anlage BG1 zum Angebot Erklärung Bietergemeinschaft.pdfFormular48 KB
Anlage BG2 zum Angebot Verzeichnis Nachunternehmerleistungen EU.pdfSonstiges60 KB
Anlage BG3 zum Angebot Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU.pdfFormular504 KB
BIETERINFORMATION.pdfSonstiges1 MB

Anforderungen

Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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