Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.05.2026, 13:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
16.615.618 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region NordProfil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.04.2026
Bekanntmachungsnummer
225514-2026
Verfahrensnummer
bcc2a433-9be1-4bd9-ade0-886645b570e1
CPV-Codes
90620000 · Schneeräumung

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Kurzbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt den Winterdienst sowie die Störungsbeseitigung für Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und umfasst neben Räum- und Streuarbeiten auch die Bereitstellung von Technik, Personal und Streusalz. Die Vergabe erfolgt als ein Gesamtauftrag mit einem geschätzten Volumen von rund 16,6 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2026 - 203116.615.618 EUR

    5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschalen für Winterdiensttechnik, Personal und Infrastruktur; - Räumen und Streuen FS 30, Streuen FS 100, Streuen FS 30 und Kontrollfahrten; - Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole; - Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern; - Es ist die Datenerfassung der Firma NOVASIB zu verwenden und zu vereinbaren; Achtung, Einzelfristen für: - Winterdienst 2026/2027 = 01.10.2026 - 30.04.2027 - Winterdienst 2027/2028 = 01.10.2027 - 30.04.2028 - Winterdienst 2028/2029 = 01.10.2028 - 30.04.2029 - Winterdienst 2029/2030 = 01.10.2029 - 30.04.2030 - Winterdienst 2030/2031 = 01.10.2030 - 30.04.2031 Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschale für Bereitschaftsdienst; - Sicherstellung der Straßenausstattung; - Absicherung von Gefahrenstellen; - Baum- und Gehölzarbeiten; - Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen

    Frist: 07.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.

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LOT-0000 · Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2026 - 2031

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Anforderungen

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 56 (2) und (3) VgV durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 505775-2026
Vergleichbare Verfahren265vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag107 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 48 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
TGTSI GmbH & Co. KGNesse-Apfelstädt8016.09.20261 Mio. €steigend
TSThüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KGNesse-Apfelstädt3217.06.202613,3 Mio. €steigend
TRTorsten Rahlf GmbHAhrensfelde3004.08.2026 - steigend
MNMAIWALD Neundorf / Anhalt Schüttguttransporte + Baustoffhandel NeundorfStaßfurt2015.09.2026 - steigend
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LGLavette GmbH - 2014.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Niedersachsen (43) · Sachsen-Anhalt (42) · Thüringen (39) · Brandenburg (29) · Sachsen (19) · Bayern (15)

Laufende Rahmenverträge

Thüringen
  • Winterdienstfahrzeuge mit Fahrern für die Niederlassung OstTSI GmbH & Co. KGDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
    1,4 Mio. €
    16.09.2026noch 19 Monate30.04.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Winterdienstleistungen auf KreisstraßenTSI GmbH & Co. KGLandkreis Eichsfeld - Zentrale VergabestelleHeilbad Heiligenstadt, Deutschland
    -1 €
    12.05.2026noch 19 Monate30.04.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Winterdienst für ein InstitutsgebäudeMenke Gebäudeservice GmbH & Co. KG +2 weitereMax-Planck-Institut für GeoanthropologieJena, Deutschland
    21.02.2025noch 29 Monate21.02.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Winterdienst in fünf Ortschaften der Landgemeinde DingelstädtTSI GmbH & Co. KGLandkreis Eichsfeld - Zentrale VergabestelleHeilbad Heiligenstadt, Deutschland
    28.10.2025noch 31 Monate30.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Winterdienstarbeiten in der Kaserne am Rennsteig in OberschönauBaufachbetrieb Hannes de BortoliBundeswehr-Dienstleistungszentrum ErfurtErfurt, Deutschland
    04.09.2025noch 31 Monate30.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    31.08.2026noch 43 Monate30.04.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region Nord

Aktiv seit 2026 · 8 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr8Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 8 seit 2026Spitze KW 17 · 2026 · 4

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
TSThüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG317.06.202618,7 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
24.08.2026Deckenerneuerung Landesstraßen Landkreis Nordhausen – Rahmenvereinbarung 2026/2027Offen - 7,4 Mio. €
24.04.2026Grasmahd entlang von Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Eichsfeld (2 Jahre, ca. 420 ha/Jahr)Vergeben - 378 Tsd. €
24.04.2026Grasmahd an Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen (2026/2027)Vergeben - 269 Tsd. €
24.04.2026Grasmahd an Bundes- und Landesstraßen im Unstrut-Hainich-Kreis (2026/2027)Vergeben - 462 Tsd. €
24.04.2026Grasmahd an Bundes- und Landesstraßen im Kyffhäuserkreis 2026/2027Vergeben - 403 Tsd. €
01.04.2026Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis EichsfeldVergebenTSThüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG20 Mio. €
01.04.2026Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis NordhausenVergebenTSThüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG16,6 Mio. €
01.04.2026Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im KyffhäuserkreisVergebenTSThüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG19,5 Mio. €

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