Schneeräumung und Streuung von öffentlichen Straßen und Wegen in Sonthofen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 14
- Auftraggeber
- Stadt Sonthofen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 10.08.2026
- CPV-Codes
- Schneeräumung (90620000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 553389-2026
- Verfahrensnummer
- 58350a32-f284-4c0f-a974-c0c4ce65ac80
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Sonthofen schreibt die jährliche Schneeräumung und das Streuen von Salz bzw. Splitt auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet aus. Die Leistung ist in 14 Einzel‑Lose aufgeteilt, die unterschiedliche Stadtteile, Schulen, Parkplätze und Wanderwege abdecken. Der Vertrag gilt jeweils von 1. November bis 31. März des folgenden Jahres. Das ausschlaggebende Kriterium ist der Preis.
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Leistungsbeschreibung
Räumen und Streuen im Stadtgebiet Sonthofen
Leistungen nach Losen (14)
LOT-0001 · Los 01 (Sonthofen Süd, Zentrum)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0002 · Los 02 (Altstädten / Hinang)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0003 · Los 03 (Sonthofen Nord / Rieden)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0004 · Los 04 (Sonthofen West)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0005 · Los 05 (Grundschule Altstädten / Feuerwehr Hinang)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0006 · Los 06 (Parkplätze)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0007 · Los 07 (Grundschule Rieden)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0008 · Los 08 (Schulzentrum)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen
LOT-0009 · Los 09 (Rathaus / Feuerwehr)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0010 · Los 10 (Gehwege 1 mit Wanderwegen)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0011 · Los 11 (Gehwege 2 mit Wanderwegen/Allrad)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0012 · Los 12 (Div. Gehwege/Flächen vor öffent. Gebäuden)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0013 · Los 13 (Winterwanderwege und Loipen)
Der AG beauftragt den AN, die Präparation von Loipen und Winterwanderwegen auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03. des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
LOT-0014 · Los 14 (Handräumung)
Nach Art. 51 BayStrWG., haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und alle gefährlichen Fahrbahnstellen, die Fußgängerüberwege und die Gehbahnen bei Glätte zu streuen, wenn das dringend erforderlich ist. Der AG beauftragt den AN, die Schneeräumung und Streuung auf den im Leistungsverzeichnis (Streckenpläne und Streckenliste) farbig gekennzeichneten Straßen, Wegen und Plätzen mit den in der Geräteliste und dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Fahrzeugen und Geräten innerhalb der Vertragslaufzeit ab dem 01.11. eines jeden Jahres bis zum 31.03 des nächsten Jahres nach erfolgter Alarmierung durchzuführen.
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LOT-0001 · Los 01 (Sonthofen Süd, Zentrum)
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LOT-0002 · Los 02 (Altstädten / Hinang)
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LOT-0003 · Los 03 (Sonthofen Nord / Rieden)
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LOT-0004 · Los 04 (Sonthofen West)
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- 100 %
LOT-0005 · Los 05 (Grundschule Altstädten / Feuerwehr Hinang)
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LOT-0006 · Los 06 (Parkplätze)
- Preis
- 100 %
LOT-0007 · Los 07 (Grundschule Rieden)
- Preis
- 100 %
LOT-0008 · Los 08 (Schulzentrum)
- Preis
- 100 %
LOT-0009 · Los 09 (Rathaus / Feuerwehr)
- Preis
- 100 %
LOT-0010 · Los 10 (Gehwege 1 mit Wanderwegen)
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LOT-0011 · Los 11 (Gehwege 2 mit Wanderwegen/Allrad)
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LOT-0012 · Los 12 (Div. Gehwege/Flächen vor öffent. Gebäuden)
- Preis
- 100 %
LOT-0013 · Los 13 (Winterwanderwege und Loipen)
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LOT-0014 · Los 14 (Handräumung)
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