Winterdienst für 21 Liegenschaften im Raum Karlsruhe
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg, Deutschland · TED
- 19. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: TED
- 17. Aug. 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG +3 weitere
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Zusammenfassung
Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt die Erbringung von Winterdiensten für 21 von ihr betreute Liegenschaften im Raum Karlsruhe. Der Vertrag läuft vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2030 (bzw. 31. März 2030 für das Los HdBA Mannheim). Die Leistungen umfassen Schneeräumung, Streuarbeiten und sonstige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Vergabeunterlagen
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Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Fedder und Zünkler Service GmbH & Co.KG +3 weitere
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
17. Aug. 2026
Beschreibung
Winterdienst RIM Karlsruhe
Lose
21 LoseZiel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 1: Heilbronn, Rosenbergstraße 50 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 2: Weinheim, Kopernikusstraße 12 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 3: Schwäbisch-Hall, Bahnhofstr. 16-22 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 4: Bad Mergentheim, Seegartenstraße 9 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 5: Mosbach, Eisenbahnstraße 42 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 6: Wertheim, Wilhelm-Blos-Straße 3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 7: Tauberbischofsheim, Pestalozziallee 17 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 8: Mannheim, M3A + M52+3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 9: Heidelberg, Kaiserstraße 69-71 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 10: Karlsruhe, Brauerstraße 10 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 11: Ettlingen, Schloßgartenstraße 24 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 12: Rastatt, Karlstraße 18 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 13: Nagold, Bahnhofstraße 37 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 14: Pforzheim, Luisenstraße 32 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 15: Freiburg, Lehener Straße 77 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 16: Offenburg, Weingartenstraße 3 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 17: Lörrach, Brombacher Straße 2 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 18: Villingen-Schwenningen, Lantwattenstraße 2 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 19: Tuttlingen, Werderstraße 19 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.04.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 20: Rottweil, Marxstraße 12 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 30. April jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen für den Vertragszeitraum vom 01.11.2026 bis 31.03.2030 durch den RIM Karlsruhe-Rastatt betreute Liegenschaft: Los 21: Hochschule der BA (HdBA) Mannheim, Seckenheimer Landstraße 16 Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 01.11. bis 31.03. jeden Jahres (witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind nicht ausgeschlossen). Die Informationen bezüglich der Objektbesichtigungen (AnsprechpartnerInnen) befinden sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt I.6.
Zuschlagskriterien
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