Winterdienst auf Straßen im Bereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Standort Parey
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 255.200 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Mitte
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- CPV-Codes
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- Schneeräumung (90620000)
- Glatteisbeseitigung (90630000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 439165-2026
- Verfahrensnummer
- ec5f2c5f-be44-4f49-8339-fd2bdd953b27
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, beauftragt Winterdienstleistungen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich des Standorts Parey. Der geschätzte Auftragswert beträgt 255.200 Euro; die Leistungen sind für die Wintersaison 2026 bis 2030 vorgesehen, und Angebote können bis zum 4. August 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Winterdienstleistungen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, SM Parey Winterdienstsaison 2026-2030
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Winterdienstleistung SM Parey 2_2026-2030
Winterdienstleistungen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Mitte, SM Parey Winterdienstsaison 2026-20230
Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 10 Punkte = LKW ist voll ausgestattet mit Kommunalhydraulik, Anbauplatte, Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung 7,5 Punkte = LKW ist schon mit einer Kommunalhydraulik oder Anbauplatte oder Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung ausgestattet 5 Punkte = LKW hat noch keine vorbenannten Ausstattungen, wie Kommunalhydraulik, Anbauplatte, Warnmakierung nach DIN 30710, Rundumkennleuchte/-n & Zusatzbeleuchtung
- 20 %
- wirtschaftlichster Preis
- 80 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. -
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 11.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 626972-2026
- 26.06.2026BekanntmachungBekanntmachung 871074
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