Winterdienstleistungen auf Kreisstraßen im Landkreis Unstrut-Hainich
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 12.05.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.050.420,15 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Unstrut-Hainich
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- CPV-Codes
- Schneeräumung (90620000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 159465-2025
- Verfahrensnummer
- d64d6348-d63a-41a4-bb16-33981c2f4725
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich in Thüringen beschafft Winterdienstleistungen für seine Kreisstraßen. Der Leistungsumfang umfasst Kontroll-, Streu-, Räum- und kombinierte Räum- und Streufahrten sowie den Auf- und Abbau von Schneezäunen und Sofortreparaturen. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst zwei Jahre und kann jährlich bis zu einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren verlängert werden; der geschätzte Auftragswert beträgt 1.050.420,15 Euro, die Angebotsfrist endet am 12. Mai 2025 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt im Zuge eines Offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung über Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen des Landkreises abzuschließen. Die zu vergebende Leistung umfasst Kontrollfahrten, Streufahrten, Räum- und Streufahrten, nur Räumfahrten sowie begleitende Winterdienstleistungen, wie den Auf- und Abbau von Schneezäunen, Sofortreparaturen. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich um jeweils ein Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt fünf Jahre.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung – Winterdienst auf Kreisstraßen des UH-Kreises für die Winterperioden 2025/26 bis 2029/301.050.420,15 EUR
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt im Zuge eines Offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung über Winterdienstleistungen auf den Kreisstraßen des Landkreises abzuschließen. Die zu vergebende Leistung umfasst Kontrollfahrten, Streufahrten, Räum- und Streufahrten, nur Räumfahrten sowie begleitende Winterdienstleistungen, wie den Auf- und Abbau von Schneezäunen, Sofortreparaturen. Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich um jeweils ein Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt fünf Jahre.
Frist: 12.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Bei 4b.1 schwere Verfehlung auswählen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gemäß § 56 VgV. Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden. Insoweit eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegründet wird, ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ebenfalls von der Nachforderung ausgeschlossen.
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LOT-0000 · Rahmenvereinbarung – Winterdienst auf Kreisstraßen des UH-Kreises für die Winterperioden 2025/26 bis 2029/30
- Preis
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB i.V. m. § 42 VgV bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Bei 4b.1 schwere Verfehlung auswählen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten die Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gemäß § 56 VgV. Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden. Insoweit eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegründet wird, ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ebenfalls von der Nachforderung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 337674-2025
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