Webbasierte Rückmeldeplattform für pflegende Angehörige (CIRS)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die GesundheitskasseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 414445-2026
- Verfahrensnummer
- 8c7496a7-b747-43f8-851b-4c7625db5703
- CPV-Codes
- 72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern sucht einen Dienstleister zur Entwicklung und zum Betrieb eines webbasierten Melde-, Lern- und Analysesystems (CIRS), das pflegenden Angehörigen ermöglicht, Erfahrungen aus der häuslichen Pflege zu teilen und kritische Ereignisse zu dokumentieren. Das System soll der AOK Bayern als Entscheidungsgrundlage zur Identifikation von Versorgungsdefiziten und Qualitätssicherung dienen. Der Vertrag beginnt am 1. September 2026 mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und basiert auf einem EVB-IT-Cloudvertrag. Die Bewertung erfolgt nach Preis (30 Prozent), Leistungskonzept (55 Prozent) und Go-live-Termin (15 Prozent), mit Angebotsfrist bis 17. Juli 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Aufbau eines webbasierten Melde?, Lern? und Analysesystems (Critical Incident Reporting System - CIRS), das pflegenden Angehörigen eine einfache und sichere Möglichkeit bietet, Erfahrungen aus der häuslichen Pflege zu teilen. Durch die strukturierte Erfassung kritischer Ereignisse, Beinahe-Fehler, Unterstützungsbedarfe sowie positiver Erfahrungen soll Transparenz geschaffen und ein kontinuierlicher Lernprozess ermöglicht werden. Für den Auftraggeber dient das CIRS als datenbasierte Entscheidungsgrundlage zur Identifikation von Versorgungsdefiziten, zur Qualitätssicherung sowie zur Entwicklung präventiver und unterstützender Angebote. Gleichzeitig wird das Vertrau-en der Versicherten gestärkt, indem Rückmeldungen sichtbar aufgegriffen und in konkrete Verbesserungsmaßnahmen überführt werden. Mit Blick auf die Ziele des Projektes umfasst die Vergabe folgende Leistungsgegen-stände: Betriebsbereite Entwicklung einer webbasierten Rückmelde?, Lern? und Analysesystems, das pflegenden Angehörigen eine einfache und sichere Möglichkeit bietet, Erfahrungen aus der häuslichen Pflege zu teilen. Durch die strukturierte Erfassung kritischer Ereignisse, Beinahe-Fehler, Unterstützungsbedarfe sowie positiver Erfahrungen soll Transparenz geschaffen und ein kontinuierlicher Lernprozess ermöglicht werden. Die Entwicklung und der Betrieb des CIRS erfolgen auf Basis eines EVB-IT Cloudvertrags. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026. Es gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung einer webbasierten Rückmeldeplattform für pflegende Angehörige zur Stärkung sozialräumlicher Ressourcen
Siehe Kurzbeschreibung.
Frist: 17.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB. Die Bieter haben hierzu mit dem Angebot die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber u. a. nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (Wettbewerbsregister-Auskunft). Liegt eine Eintragung vor, kann dies zur Folge haben, dass der betreffende Bieter nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. 2) Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Auf-träge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweisen. Die Bieter haben daher unter Verwendung die Anlage "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU" zu erklären, dass weder der Bieter noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen (Unterauftragnehmer) einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweist. Die Erklärung ist mit dem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Eine Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt unter Beachtung der insoweit maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Bewertung Angebotssumme gemäß Preisblatt
- 30 %
- Die Wertung erfolgt anhand eines Leistungserbringungskonzepts (LEK).
- 55 %
- Positiv bewertet wird, wenn der Anbieter den "Go-live" der Anwendung/Webseite zum 01.11. (statt spätestens zum 01.12.) zusichert bzw. anbietet.
- 15 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Anforderungen
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Auftraggeber überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB. Die Bieter haben hierzu mit dem Angebot die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber u. a. nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags bei der zuständigen Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (Wettbewerbsregister-Auskunft). Liegt eine Eintragung vor, kann dies zur Folge haben, dass der betreffende Bieter nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. 2) Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Auf-träge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweisen. Die Bieter haben daher unter Verwendung die Anlage "Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU" zu erklären, dass weder der Bieter noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen (Unterauftragnehmer) einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweist. Die Erklärung ist mit dem Angebot ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen. Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Eine Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt unter Beachtung der insoweit maßgeblichen vergaberechtlichen Vorschriften.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 589164-2026
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Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| MGmachtfit GmbH | Berlin | 1 | 0 | 11.09.2026 | - | steigend |
| GIget it live GmbH | Karben | 1 | 0 | 31.08.2026 | - | steigend |
| DTDeutsche Telekom Security GmbH | Berlin | 1 | 0 | 24.08.2026 | 1 € | steigend |
| THTechnische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm | Nürnberg | 1 | 0 | 18.08.2026 | - | steigend |
| FGFinanz-Data GmbH | Gotha | 1 | 0 | 10.08.2026 | - | steigend |
| TGTEDSoft GmbH | Bonn | 1 | 0 | 03.08.2026 | 700 Tsd. € | steigend |
| ATAwesome Technologies Innovationslabor GmbH | Würzburg | 1 | 0 | 03.08.2026 | 1 € | steigend |
| VSvalantic Software & Technology Innovations GmbH | Eschborn | 1 | 0 | 27.07.2026 | 1 € | steigend |
| HWHelm Walter IT-Solutions GmbH | Dresden | 1 | 0 | 22.06.2026 | 340 Tsd. € | steigend |
| MCmyon clinic GmbH | München | 1 | 0 | 26.05.2026 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Bayern (14) · Berlin (5) · Hessen (3) · Sachsen-Anhalt (2) · Nordrhein-Westfalen (2) · Niedersachsen (1)| KIKlinik IT eG | München | 4 | 10.08.2026 |
| MFMedizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Halle (Saale) | 2 | 22.05.2026 |
| AEAOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts | Berlin | 2 | 04.05.2026 |
| FBFreistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten u. Tourismus | München | 2 | 28.08.2025 |
| KGKlinikum Gütersloh gGmbH | Gütersloh | 2 | 02.08.2024 |
| KGKrankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau | Schongau | 2 | 02.08.2024 |
| KBKlinikum Bayreuth GmbH | Bayreuth | 2 | 02.08.2024 |
| PDParacelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KGaA | Bad Essen | 2 | 02.08.2024 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-LösungSoftwareONE Deutschland GmbHStadt AschaffenburgAschaffenburg, Deutschland463 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.09.2025läuft aus30.09.2026
- Microsoft Unified Support für den stabilen SystembetriebMicrosoft Deutschland GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland0,01 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.11.2023noch 2 Monate12.11.2026
- Rahmenvertrag für strategische und redaktionelle Social-Media-DienstleistungenRPM - revolutions per minute - Gesellschaft für Kommunikation mbHBayern Tourismus Marketing GmbHMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet21.11.2024noch 2 Monate30.11.2026
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für SAP-Entwicklung, Berechtigungen, Administration und IntegrationEviden Germany GmbH +3 weitereStadt Nürnberg - Zentrale DiensteNürnberg, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.12.2025noch 3 Monate05.12.2026
- Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklungadesso SE +1 weiterekubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbRBayreuth, Deutschland20,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet09.12.2025noch 3 Monate09.12.2026
- Beratung für eine Vorstudie zum Wechsel des Identity-Management-ProduktsDierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbHMax-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.12.2024noch 3 Monate15.12.2026
- Beratungsleistungen für BIENE-Testkoordination und SystemintegrationstestsVision Consulting GmbH +1 weitereZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 3 Monate17.12.2026
- Befristete Support- und Wartungsleistungen für Dell NetWorker und PoINT-LizenzenFujitsu Technology Solutions GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.04.2025noch 3 Monate31.12.2026
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Aktiv seit 2023 · 404 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| 1A1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HAHexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HPHeunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| HPHeumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| PPPUREN Pharma GmbH & Co. KG | 2 | 31.03.2026 | - |
| MVMedical Valley Invest AB | 2 | 31.03.2026 | - |
| MLMicro Labs GmbH | 2 | 31.03.2026 | - |
| BGBasics GmbH | 2 | 04.08.2025 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für Lacosamid ohne FilmtablettenAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu TelmisartanAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu PomalidomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu FebuxostatAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Rabattverträge für 51 generische Arzneimittel-WirkstoffePUREN Pharma GmbH & Co. KG +47 weitereAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.04.2024läuft aus30.09.2026
- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für EltrombopagAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.08.2025noch 1 Monat31.10.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu BosutinibAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 2 Monate30.11.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge für Tocilizumab (ATC L04AC07)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4EF GebäudetechnikAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Verarbeitung von Versichertenzufriedenheitsfragebögen und Übermittlung anonymisierter Datenmanagement consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbHAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, Deutschland359 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.02.2025noch 5 Monate28.02.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Golimumab (ATC L04AB06)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu Fluticason und AzelastinAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.12.2025noch 6 Monate31.03.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Rasagilin | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Testosteron-Arzneimittel ohne Injektionslösung | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin ohne nasale Darreichungsform | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Naproxen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Lopinavir und Ritonavir | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Infliximab ohne Wirkstärke 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Infliximab 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sarilumab | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Aprepitant und Fosaprepitant | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Aufhebung der Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin | Vergeben | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Raloxifen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sorafenib | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Etanercept | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Nevirapin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge | Offen | - | 3,1 Mio. € |
| 27.08.2026 | Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 24.08.2026 | Versand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit | Offen | - | 3,2 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife und Bonusangebote nach SGB V | Vergeben | BDB&W Deloitte GmbH +1 weitere | 271 Tsd. € |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Denosumab (ATC M05BX04) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Omalizumab-Arzneimittelrabattverträge (ATC R03DX05) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Filgrastim (ATC L03AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Teriparatid (ATC H05AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Denosumab-Arzneimittelrabattverträge | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Pegfilgrastim (ATC L03AA13) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Teriparatid (ATC H05AA02) | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenSenior-Softwareentwicklung im Java-Webtechnologie-Umfeld
Offen · Frist 28.09.2026
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns sucht eine erfahrene Softwareentwicklerin oder einen erfahrenen Softwareentwickler für das Java-Webtechnologie-Umfeld. Gefordert sind mindestens fünf Jahre Berufserfahrung; weitere Angaben zum Auftragsumfang oder zur Vergütung liegen nicht vor. Der Leistungsort ist der Region DE7 zugeordnet, die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
30 % ähnlichAuswertung und Analyse der Versichertenbefragung in der Pflegebegutachtung
Essen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Medizinische Dienst Bund (Essen) sucht ein Dienstleistungsunternehmen für die Auswertung, Analyse und methodische Begleitung einer Versichertenbefragung im Bereich Pflegebegutachtung. Ziel ist die Umsetzung der Dienstleistungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund nach dem Sozialgesetzbuch XI zur Verbesserung der Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren. Die Bewertung erfolgt zu 35 Prozent nach Methodenkompetenz, zu 15 Prozent nach Erfahrung und Referenzen, zu 15 Prozent nach personellen Ressourcen und Projektmanagement sowie zu 35 Prozent nach Preis. Bewerbungsfrist ist der 24. September 2026.
28 % ähnlichPflege und Weiterentwicklung einer Online-Kursverwaltung
Landshut · Offen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut, sucht einen IT-Dienstleister für die Pflege und Weiterentwicklung einer Software zur Planung, Verwaltung, Veröffentlichung und Buchung von Kursen, Seminaren und Fortbildungen. Die Rahmenvereinbarung gilt vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2027 und kann einmalig um ein Jahr bis zum 31. August 2028 verlängert werden. Die Anwendung wird von nachgeordneten Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten regional, überregional und bayernweit genutzt.
27 % ähnlichTeledermatologische Versorgung von Versicherten per Software
Düsseldorf · Offen · Frist 15.10.2028
Die GWQ ServicePlus AG beschafft bundesweit eine teledermatologische Versorgung, bei der Versicherte Hautstellen digital beurteilen lassen können. Gesucht werden geeignete Anbieter für nicht-exklusive Verträge nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch; die Anwendung kann webbasiert oder als installierte Software umgesetzt werden und soll eine freiwillige, zeitlich und räumlich uneingeschränkte Teilnahme ermöglichen. Die GWQ ServicePlus AG vertritt über 70 Betriebs- und Kundenkrankenkassen, eine konkrete Nutzerzahl ist nicht vorhersehbar; die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage und die Frist endet am 15. Oktober 2028 um 10:00 Uhr.
25 % ähnlichCallcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beauftragt Callcenter-Leistungen zur Servicetelefonie, um geeignete Versicherte für die Teilnahme an Versorgungsverträgen zu gewinnen und ihre aktive Teilnahme sicherzustellen. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 3.108.000 Euro, wird der Region München zugeordnet und umfasst eine Laufzeit von 360 Tagen. Angesprochen werden unter anderem Versorgungsverträge nach § 140a sowie § 137f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V); die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
24 % ähnlichWeiterentwicklung und Begleitung des digitalen Ausbildungsnachweises DIANA in der Pflegehilfe
Magdeburg · Offen
Der DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. beschafft Dienstleistungen zur Weiterentwicklung und Begleitung des digitalen Ausbildungsnachweises „DIANA“ in der Pflegehilfeausbildung in Sachsen-Anhalt. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung und Wartung von Test- und Produktivsystemen, Sicherheits- und Softwareupdates, Monitoring sowie die Analyse und Optimierung bestehender Ausbildungsprozesse. Die Vergabe erfolgt im Rahmen des Projekts „Assistierte Ausbildung für die Pflegehilfe“; ein konkreter Leistungszeitraum ist nicht angegeben.
21 % ähnlichRahmenvertrag für Betreuung und Erweiterung eines Dokumentenmanagementsystems auf ELO-Basis sowie Lexware-Betreuung
München · Offen
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern in München sucht einen Rahmenvertrag für die Betreuung und Erweiterung ihres Dokumentenmanagementsystems (DMS) auf Basis von ELO sowie für die Betreuung von Lexware. Das System umfasst unter anderem Workflowmanagement, Webzugriff, externen Portalzugriff, E-Mail-Archivierung, Vertragsverwaltung, die Anbindung an Lexware und elektronische Akten für mehr als 15.000 Praxisanleiter und Kursanbieter sowie die Mitgliederverwaltung. Weitere Funktionalitäten sollen ergänzt werden.
21 % ähnlichAufbau und Betrieb eines Feedback- und Analysesystems für den EUDI-Wallet-Support
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Die Common Codes GmbH aus Berlin beschafft den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung eines integrierten Feedback- und Analysesystems für die EUDI-Wallet-Supportorganisation. Erfasst und ausgewertet werden Rückmeldungen von Privatkunden (B2C) und Geschäftskunden (B2B), operative Support-Kennzahlen (KPIs), Trends sowie automatisch erkannte Muster; vorgesehen sind unter anderem Befragungen nach Supportkontakten, Bewertungen zur Kundenzufriedenheit und Rückmeldungen von Partnern und Supportmitarbeitenden. Die Leistung wird für 720 Tage in der Region Berlin (NUTS-Code DE300) vergeben und soll unter anderem die geschlossene Betaphase im vierten Quartal 2026 begleiten; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
20 % ähnlichOnline-Bibliothek mit Fortbildungsportal und Clinical Decision Support
Chemnitz · Offen · Frist 08.10.2026
Die Klinikum Chemnitz gGmbH beschafft und implementiert eine Online-Bibliothek für medizinisches, pflegerisches und administratives Personal. Die Lösung soll orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf Fachliteratur, integrierte Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Clinical Decision Support, also eine Unterstützung bei klinischen Entscheidungsprozessen, bieten. Der Auftrag betrifft den Raum Chemnitz und hat eine Laufzeit von 1.825 Tagen; Teilnahmeanträge können bis zum 8. Oktober 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
20 % ähnlichDesign-, User-Experience- und Frontend-Entwicklungsdienstleistungen
München · Offen · Frist 21.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in München, beschafft Dienstleistungen in zwei Bereichen: Gestaltung der Benutzeroberfläche (User Interface, UI) und des Nutzungserlebnisses (User Experience, UX) sowie Frontend-Entwicklung. Die Leistungen werden in der Region München erbracht und sind je Bereich für eine Dauer von 720 Tagen vorgesehen. Die Teilnahmefrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
20 % ähnlichSoftware und Dienstleistungen für Dokumentation und Abrechnung der Schizophrenieversorgung
Hannover · Offen
Die AOK Niedersachsen beschafft Software und Dienstleistungen zur Umsetzung und Abrechnung der besonderen Versorgung von Menschen mit Schizophrenie in Niedersachsen. Zum Umfang gehören die Dokumentationsplattform IVPnet für Fachärzte und Pflegedienste, die Einschreibeverwaltung für Leistungserbringende und Teilnehmende, ein regionales Netzwerk sowie die Abrechnung pflegerischer und ärztlicher Leistungen im Rahmen eines Vertrags nach § 140a SGB V, dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch.
20 % ähnlichBereitstellung einer App zur digitalen Atemwegs- und Bewegungstherapie
Düsseldorf · Offen · Frist 29.05.2028
Die GWQ ServicePlus AG sucht Anbieter für ein Open-House-Verfahren zur digitalen Versorgung von Versicherten mit Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD. Ziel ist die Bereitstellung einer App für Atem- und Bewegungstherapie unter physiotherapeutischer Begleitung. Der Vertrag ist nicht exklusiv und läuft über einen Zeitraum von 720 Tagen.
19 % ähnlichBereitstellung, Anbindung und Betrieb einer Conversational-AI-Plattform
Offen · Frist 29.09.2026
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein beschafft die Bereitstellung, Anbindung und den Betrieb einer Plattform für dialogbasierte künstliche Intelligenz. Der Auftrag ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden. Angaben zu Auftragswert, Laufzeit und konkretem Umfang liegen nicht vor.
19 % ähnlichSoftware für digitale Kommunikation und Koordination perioperativer Abläufe
Hannover · Offen
Die Medizinische Hochschule Hannover in Hannover beschafft im Rahmen einer Vereinbarung die zeitlich befristete Überlassung eines Softwaresystems zur digitalen Kommunikation und Koordination in den Operationsbereichen. Die plattformunabhängige mobile und serverbasierte Lösung soll Abläufe rund um Operationen von der Patientenanforderung bis zum Aufwachraum in einem Echtzeit-Patientenpfad abbilden, Aufgaben automatisch zuweisen sowie Transporte, Patientenortung, Checklisten, Dashboards und Auswertungen integrieren. Zusätzlich sind Kommunikationsfunktionen wie Chat, dynamische Kontaktlisten sowie die schnelle Absage von Eingriffen und Sperrung von Operationsräumen vorgesehen; ein konkreter Zeitraum oder Auftragswert ist nicht angegeben.
19 % ähnlichOnline-Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Hamburg · Offen · Frist 30.04.2028
Die DAK Gesundheit mit Sitz in Hamburg sucht Anbieter für die Durchführung von Online- und digitalen Pflegekursen nach § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Dafür sollen nicht-exklusive Vereinbarungen im Rahmen eines Open-House-Beitrittsverfahrens für den Zeitraum vom 6. Mai 2026 bis zum 30. April 2028 geschlossen werden. Es bestehen zwei Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten; die Leistung ist der Region Hamburg zugeordnet.
19 % ähnlichEinrichtung, Betrieb und Pflege eines redundanten Back-up-Systems für OK.EWO
Neuss · Offen
Die ITK Rheinland mit Sitz in Neuss beschafft die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege eines datenredundanten Back-up-Systems für das Anwendungsverfahren OK.EWO. Das Verfahren ist im gesamten Verbandsgebiet der ITK Rheinland im Einsatz und wird fortlaufend weiterentwickelt; das Back-up-System soll gemeinsam mit dem ursprünglichen Hersteller entwickelt, eingerichtet und betrieben werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.080 Tage.
18 % ähnlichDatenschutzkonforme Software für Mail-, Chat- und Videoberatung
Offen · Frist 18.09.2026
Die Deutsche Aidshilfe e.V. beschafft eine browserbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), also eine online bereitgestellte Software, für ihre Onlineberatung auf www.aidshilfe-beratung.de. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung einer datenschutzkonformen Plattform für Mail-, Chat- und Videoberatung. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr; Angebote sind bis zum 18. September 2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
18 % ähnlichKardiologisches Informationssystem für ein Herzkatheterlabor
Offen · Frist 22.09.2026
Die Kreisklinik Roth beschafft ein kardiologisches Informationssystem einschließlich Software für ein Herzkatheterlabor (HKL). Die Leistung ist der Region Bayern zugeordnet; Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
17 % ähnlichDigitale Softwarelösung zur Unterstützung von ERAS-Behandlungspfaden
Münster · Offen
Das Universitätsklinikum Münster führt eine Markterkundung für eine digitale Softwarelösung zur Unterstützung von Enhanced-Recovery-after-Surgery-(ERAS-)Programmen durch. Ziel ist die digitale Begleitung von Patienten über den gesamten perioperativen Behandlungspfad hinweg. Die Lösung soll unter anderem Patientenmonitoring, Datenanalyse, wissenschaftliche Forschung und eine internationale Audit-Plattform integrieren.
17 % ähnlichRahmenvereinbarungen für Entwicklung und Pflege von Web- und mobilen Anwendungen
München · Offen · Frist 24.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, beschafft Dienstleistungen zur Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung von Web- und mobilen Anwendungen. Die Leistungen werden in den Referenzarchitekturen Racy10 und Racy25 erbracht und sind in fünf Lose aufgeteilt; je Los sind etwa 75.000 Arbeitsstunden über vier Jahre vorgesehen, mit einem angegebenen geschätzten Wert von 9,375 Millionen Euro. Der Leistungsort liegt in der Region München (NUTS-Code DE212), die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
17 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: NAXCON GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 25.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Letzter dokumentierter Abruf: 27.08.2026, 00:12 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
32 vergleichbare Verfahren, davon 17 mit erfasstem Zuschlag · 12 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 1 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 4 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
machtfit GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
get it live GmbH · Karben
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Deutsche Telekom Security GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm · Nürnberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Finanz-Data GmbH · Gotha
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TEDSoft GmbH · Bonn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Awesome Technologies Innovationslabor GmbH · Würzburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
valantic Software & Technology Innovations GmbH · Eschborn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Helm Walter IT-Solutions GmbH · Dresden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
myon clinic GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Cloud-basierte Managed-Detection- und -Response-Lösung
Stadt Aschaffenburg · Aschaffenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: SoftwareONE Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.09.2025
Zuschlagswert: 462.828 EUR
- Microsoft Unified Support für den stabilen Systembetrieb
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.11.2026
Auftragnehmer: Microsoft Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 07.11.2023
Zuschlagswert: 0,01 EUR
- Rahmenvertrag für strategische und redaktionelle Social-Media-Dienstleistungen
Bayern Tourismus Marketing GmbH · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.11.2026
Auftragnehmer: RPM - revolutions per minute - Gesellschaft für Kommunikation mbH
Vertragsschluss: 21.11.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen für SAP-Entwicklung, Berechtigungen, Administration und Integration
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.12.2026
Auftragnehmer: Eviden Germany GmbH +3 weitere
Vertragsschluss: 05.12.2025
Zuschlagswert: 0 EUR
- Rahmenvertrag für IT-Beratung und Softwareentwicklung
kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR · Bayreuth
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 09.12.2026
Auftragnehmer: adesso SE +1 weitere
Vertragsschluss: 09.12.2025
Zuschlagswert: 20.700.000 EUR
- Beratung für eine Vorstudie zum Wechsel des Identity-Management-Produkts
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 15.12.2026
Auftragnehmer: Dierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbH
Vertragsschluss: 13.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Beratungsleistungen für BIENE-Testkoordination und Systemintegrationstests
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 17.12.2026
Auftragnehmer: Vision Consulting GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 17.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Befristete Support- und Wartungsleistungen für Dell NetWorker und PoINT-Lizenzen
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · Nürnberg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Fujitsu Technology Solutions GmbH
Vertragsschluss: 11.04.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
81739 · München
Vergabestelle1@by.aok.de000404 erfasste Verfahren, davon 80 vergeben. 391 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnen+4922894990
vk@bundeskartellamt.bund.de+49 22894990
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Fachbereich Vergabestelle
vergabestelle1@by.aok.de+49 8962730
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 06:33 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 17.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:05 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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