Webbasierte Plattform für Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Gesundheitsmarktplatz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Entwicklung von Software für die Webseitenbearbeitung (72212224)
  • Entwicklung von Inhaltsverwaltungssoftware (72212783)
  • Software-Entwicklung (72262000)
  • Marketing (79342000)
  • Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
517801-2026
Verfahrensnummer
dcb928b2-89f0-4154-bb8d-583b403019f4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Beschafft wird die Konzeption, Bereitstellung, der Betrieb und die Vermarktung einer webbasierten Plattform für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), einschließlich eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote und Gesundheitsleistungen, der Integration firmeninterner Angebote sowie von Gesundheitsinformationen. Die Plattform soll von etwa 4.400 Beschäftigten genutzt werden. Als Auftraggeber ist in den Rohdaten die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main angegeben; die Beschreibung nennt hingegen die AOK-Nordost als Auftraggeberin. Der Leistungsort umfasst die Regionen Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern; die Angebotsfrist endet am 4. August 2026 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost - Die Gesundheitskasse. (Auftraggeberin).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) für die AOK-Nordost

    Bereitstellung, Betrieb, Konzeption und Vermarktung einer webbasierten Plattform zur Unterstützung des Betriebliche Gesundheitsmanagements (BGM) der Auftraggeberin inkl. eines Marktplatzes für Gesundheitsangebote/-benefits, Integrationsmöglichkeit von firmeninternen Angeboten und Bereitstellung von Gesundheitsinformationen/-content. Nutzende der Plattform und dessen Leistungen sind die ca. 4.400 Beschäftigten der Auftraggeberin. Anforderungen an den Marktplatz für Gesundheitsangebote und - benefits: Der Auftragnehmer stellt innerhalb der Plattform einen Marktplatz für Gesundheitsangebote, -kurse, -produkte und -benefits bereit. Der Marktplatz dient dazu, den Beschäftigten der Auftraggeberin eine zentrale Buchungsplattform für gesundheitsbezogene Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die angebotenen Leistungen können durch den Auftragnehmer selbst und/oder durch qualitätsgeprüfte Drittanbieter erbracht werden. Angebotsporfolio: Der Auftragnehmer muss auf der Plattform ein breit gefächertes Portfolio an regionalen und digitalen Gesundheitskursen/, -angeboten und -produkten bereitstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass alle nachfolgenden Angebotsarten vertreten sind und keine einseitige Schwerpunktsetzung auf einzelne Angebotsarten erfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Angebotsarten müssen regelmäßig und in angemessenem Umfang im Gesamtportfolio enthalten sein: - Präventionsangebote/-kurse nach §§ 20 und 20b des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - nicht nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte Sport- und Gesundheitsangebote/-kurse - gesundheitsbezogene Produkte. Das Angebotsportfolio muss neben klassischen Präventions- und Gesundheitskursen mindestens folgende Kategorien von "nicht klassischen" Gesundheitsangeboten umfassen: - Massagen - Mitgliedschaften in Fitnessstudios - Online-Fitnessangebote - Gesundheitsreisen - Trainingszubehör (z. B. Faszienrollen, Balance-Boards oder vergleichbare Trainingsgeräte) - ergonomische Büroausstattung (z. B. Bürostühle, Schreibtische oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtischgestelle) Regionale Gesundheitsangebote: Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass während der Vertragslaufzeit mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 500 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 800 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 1.000 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 1.200 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.400 regionale Gesundheitsangebote Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Die Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Gesundheitsangebote umfassen. Die Angebote müssen in folgenden Regionen verfügbar sein: - mindestens 800 Angebote im Land Berlin - mindestens 400 Angebote im Land Brandenburg - mindestens 200 Angebote im Land Mecklenburg-Vorpommern Die regionale Verteilung ist anteilig während der gesamten Vertragslaufzeit entsprechend zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die über die Plattform bereitgestellten regionalen Gesundheitsangebote räumlich angemessen über die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verteilt sind. Digitale Gesundheitsangebote und -produkte: Der Auftragnehmer muss zusätzlich sicherstellen, dass während der gesamten Vertragslaufzeit zu jedem Zeitpunkt mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote bzw. -produkte über die Plattform buchbar sind. Diese Mindestmenge ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn vollständig zu erreichen. Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Aufbaus des Portfolios ist folgende Mindeststaffel verbindlich einzuhalten: - ab Vertragsbeginn: mindestens 300 regionale Gesundheitsangebote - bis zum vollendeten 2. Monat: mindestens 500 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 4. Monat: mindestens 750 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 5. Monat: mindestens 900 digitale Gesundheitsangebote/-produkte - bis zum vollendeten 6. Monat: mindestens 1.000 digitale Gesundheitsangebote/-produkte Nach Ablauf des sechsten Monats ist die vollständige Mindestmenge dauerhaft sicherzustellen. Zu den Angeboten zählen insbesondere: - digitale Gesundheitskurse und Fitnessangebote - digitale Präventionsprogramme - Gesundheits-Apps Trainings- und Gesundheitsprodukte Die digitalen Angebote müssen sowohl nach §§ 20 und 20b SGB V zertifizierte als auch nicht zertifizierte Angebote umfassen. Des Weiteren umfasst die Leistung u. a.: - Weiterentwicklung der Plattform - Nutzerbefragung und Evaluation inkl. Bericht - Key-Account-Management - Telefonischer und digitaler Support - Qualitätssicherung der Angebote - Erweiterung des Anbieterportfolios - Entwickeln, initiieren, anbieten, durchführen und die Qualitätssicherung von Gesundheitschallenges - Organisation von Inhouse-Gesundheitsangeboten - Budget- und Guthabenverwaltung sowie Finanzierung kostenpflichtiger Angebote - Zahlungsabwicklung - Umfangreiches Angebot an Gesundheitsinformationen und redaktionellen Inhalten bereitstellen (200 Inhalte ab Vertragsbeginn bis 1.500 nach dem 6 Monat). - Erstellung wöchentlicher Newsletter - Unterstützende Kommunikation zu Plattform - Evaluation (Nutzerstatistiken etc.) - Bei Bedarf ein Angebot zur mentalen Gesundheit

    Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Vergabeunterlagen

14 Dateien · geladen 27.06.2026
Anl A.01_Hinweise zur Verfahrensart.docxSonstiges199 KBKlicken zum Anzeigen
Anl A.02_Wertungsmatrix.xlsxSonstiges113 KBKlicken zum Anzeigen
Anl B.01_Angebotsformblatt.docxSonstiges210 KBKlicken zum Anzeigen
Anl B.02_Bewerber & Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular210 KBKlicken zum Anzeigen
Anl B.03_Preisblatt.xlsxFormular42 KBKlicken zum Anzeigen
Anl B.04_Allgemeine Angaben & Erklärungen.docxFormular258 KBKlicken zum Anzeigen
Anl B.04A_Eigenerklärung Russlandsanktionen.docxFormular224 KBKlicken zum Anzeigen
Anl B.05_EE zu Eignungskriterien.docxSonstiges261 KBKlicken zum Anzeigen
Anl B.06_EE zu Qualitätskriterien.docxSonstiges234 KBKlicken zum Anzeigen
Anl C.01_Verpflichtungserklärung Dritt- & Unterauftragnehmer.docxFormular204 KBKlicken zum Anzeigen
Anl D.01_Mustervertrag.docxVertragsbedingungen224 KBKlicken zum Anzeigen
Anl D.02_Leistungsbeschreibung.docxLVLeistungsverzeichnis251 KBKlicken zum Anzeigen
00_Bewerbungsbedingungen EU1.docxAnschreiben277 KBKlicken zum Anzeigen
01_Angebotsaufforderung.docxAnschreiben206 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 632514-2026
  2. 27.07.2026Berichtigung 2Aufgrund der Mitteilung von Informationen und Daten sowie die Änderung des Mustervertrages werden die Fristen verlängert.
  3. 30.06.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 447958-2026
  4. 26.06.2026BekanntmachungBekanntmachung 331766

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