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Vollverpflegung für zwei Unterbringungseinrichtungen für Asylsuchende in Schwaben

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Verarbeitete Lebensmittel (15894000)
  • Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
  • Verpflegungsdienste (55520000)
  • Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
534570-2026
Verfahrensnummer
87bf3a46-05df-4080-b725-4d62d15cc8b0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Regierung von Schwaben schreibt die tägliche Vollverpflegung für zwei Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden aus: das Behördenzentrum Augsburg mit 176 Plätzen und die Einrichtung in Untermeitingen mit 290 Plätzen. Die Leistungen umfassen die Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken sowie deren Ausgabe an 365 Tagen im Jahr; die benötigte Menge wird täglich nach der tatsächlichen Belegung abgerufen, eine Mindestabnahme ist nicht zugesichert.

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Leistungsbeschreibung

Die Regierung von Schwaben betreibt den ANKER Schwaben, bestehend aus mehreren Dependancen an verschiedenen Standorten, zur Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden im Regierungsbezirk Schwaben. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind Verpflegungsleistungen, die vom Auftragnehmer für eine oder mehrere Einrichtungen des Auftraggebers erbracht werden Die Vergabe erfolgt losweise. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Preisblatt unter "Produkte/Leistungen". Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der Bewohner an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in den jeweiligen Einrichtungen wird entsprechend der tatsächlichen Belegung täglich durch den Auftraggeber abgerufen. Eine geringere Belegung ist jederzeit möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale gemäß Ziffer 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmefällen kann es aufgrund kurzfristiger Überbelegungen erforderlich sein, mehr Personen zu verpflegen als die jeweils angegebene maximale Belegung vorsieht. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-5/16

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16

    Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance "Behördenzentrum Augsburg, Aindlinger Str. 16 in 86167 Augsburg" mit einer Kapazität von 176 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG. Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 176 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 176 Personen zu verpflegen sein. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-6/10

    Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5

    Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt die ANKER-Dependance Untermeitingen, Gutenbergstr. 5 in 86836 Untermeitingen mit einer Kapazität von 290 Unterbringungsplätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden nach § 44 AsylG. Gegenstand der Ausschreibung sind Verpflegungsleistungen für die in der Einrichtung untergebrachten Personen. Der Auftragnehmer stellt durch seine Leistungserbringung die tägliche Vollverpflegung der untergebrachten Personen an 365 Verpflegungstagen pro Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr) in der Einrichtung sicher. Die Speisen und Getränke werden vom Auftragnehmer entsprechend zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmter Speisepläne angeliefert und im Rahmen der Essensausgabe in der Einrichtung verteilt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei die Produktion und Lieferung, die Essensausgabe der Speisen inklusive der Kontrolle der Essensberechtigung. Die Verpflegung in der Einrichtung für grundsätzlich bis zu 290 untergebrachte Personen wird dabei entsprechend der Belegung täglich abgerufen. Eine geringere Belegung ist möglich. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Bereithaltungspauschale nach Ziff. 3.1 des Dienstleistungsvertrags bleibt hiervon unberührt. In Ausnahmesituationen können für den Fall einer kurzfristigen Überbelegung auch mehr als 290 Personen zu verpflegen sein. Aktenzeichen der Regierung von Schwaben: RvS.SG14.2-6740.4-12/13

    Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen.

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1 Eintrag
  1. 15.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 712322-2026

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