Videodolmetschleistungen für bayerische Justizvollzugsanstalten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.05.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.04.2025
- CPV-Codes
- Dolmetscherdienste (79540000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 270956-2025
- Verfahrensnummer
- a7d9feee-c81c-49e2-8e67-61b083d7ef30
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz, beschafft Videodolmetschleistungen für den bayerischen Justizvollzug. Die Leistungen sollen bei Bedarf die Kommunikation mit Inhaftierten in den 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten unterstützen; dort stehen rund 12.000 Haftplätze zur Verfügung. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027 mit einer Verlängerungsoption bis längstens 30. September 2028.
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Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten). Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Abteilung F). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12.000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Im Jahr 2024 betrug die Durchschnittsbelegung 9.648 Gefangene. Informationen zum Justizvollzug in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/. In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Verständigungsprobleme treten dabei häufig auch in nicht vorhersehbaren Situationen auf und erfordern kurzfristige Abhilfe. Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Videodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit den Inhaftierten ermöglicht bzw. unterstützt werden. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung von Videodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in der Zeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 (mit Verlängerungsoption bis längstens 30.09.2028).
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Videodolmetschen im bayerischen Justizvollzug
Der Freistaat Bayern verfügt derzeit über 36 Justizvollzugsanstalten (22 selbständige und 14 angegliederte Anstalten). Die Leitung des gesamten bayerischen Justizvollzugs liegt beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Abteilung F). In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind rund 12.000 Haftplätze eingerichtet. Die tatsächliche Belegung hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. Im Jahr 2024 betrug die Durchschnittsbelegung 9.648 Gefangene. Informationen zum Justizvollzug in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/. In den bayerischen Justizvollzugsanstalten befinden sich auch Inhaftierte, bei denen aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache nicht unerhebliche Kommunikationsschwierigkeiten bestehen. Verständigungsprobleme treten dabei häufig auch in nicht vorhersehbaren Situationen auf und erfordern kurzfristige Abhilfe. Zur Überwindung der Sprachbarrieren soll durch die Dienstleistung „Videodolmetschen“ im Bedarfsfall auf schnelle und professionelle Weise die Kommunikation mit den Inhaftierten ermöglicht bzw. unterstützt werden. Gegenstand der Ausschreibung (Abschluss einer Rahmenvereinbarung) ist die Bereitstellung von Videodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung in der Zeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 (mit Verlängerungsoption bis längstens 30.09.2028).
Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Ausschlussgrund nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Eigenerklärung): Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Videodolmetschen im bayerischen Justizvollzug
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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV. Ausschlussgrund nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Eigenerklärung): Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 571476-2025
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