Miete von 400 bis 500 mobilen Clients inklusive Betriebssystem, Treibern und Firmware
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.04.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- LfA Förderbank Bayern AöR
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.03.2025
- CPV-Codes
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- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Tragbare Computer (30213100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 171264-2025
- Verfahrensnummer
- 65044bf7-a50c-4254-82dc-fd67a2b4f52a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die LfA Förderbank Bayern AöR beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Anmietung von 400 bis 500 fabrikneuen mobilen Clients wie Laptops oder Notebooks einschließlich Betriebssystem, Treibern und Firmware abzuschließen. Die Laufzeit beträgt 48 Monate; anschließend oder bei außerordentlicher Kündigung besteht eine Kaufoption für die gemieteten Geräte. Die Ausschreibung betrifft den Raum München (NUTS-Code DE212), Angebote sind bis zum 14. April 2025 um 12:00 Uhr einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Anmietung von 400 bis 500 mobilen Clients nebst Betriebssystem/Treiber/Firmware. Die Begriffe "Mobile Client", "Laptop" und "Notebook" werden synonym verwendet. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate. Schließlich besteht für die AG eine Kaufoption an den gemieteten Mobile Clients, am Ende der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung, sowie im Fall der außerordentlichen Kündigung der Rahmenvereinbarung. Der jeweilige Einzelvertrag zur Miete der mobilen Clients beginnt mit dem jeweiligen Abruf und hat die gleiche Laufzeit wie die Rahmenvereinbarung. Dies bedeutet, dass alle Einzelverträge, unabhängig von ihrem Beginn, zum gleichen Zeitpunkt wie die Rahmenvereinbarung selbst enden. Die Rahmenvereinbarung, ein Einzelvertrag "Hardwaremiete" sowie die Regelungen zum optionalen Kauf der mobilen Clients sind in Anlagen II und III der Vergabeunterlagen enthalten.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Mobile Clients
Zielsetzung der Ausschreibung Warenlieferung: Miete von fabrikneuen Mobilen Clients mit Betriebssystem/Treiber/Firmware, gegebenenfalls optionaler Kauf der Geräte. Mitwirkung des Auftraggebers Bieter sind aufgefordert, mit ihrem Angebot gegebenenfalls erforderliche Mitwirkungsleistungen zu beschreiben, sofern sie für erforderlich erachtet werden.
Frist: 14.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
-- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.2. Zuverlässigkeit des Bieters (Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB): Der Bieter hat für die Abgabe der entsprechenden Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB die Anlage I_A06_Zuverlässigkeitserklärung_LfA-2024-06 zu verwenden, diese auszufüllen und in Textform nach § 126b BGB gekennzeichnet einzureichen. -- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.3.2: Einbeziehung von Nachunternehmer: Nachunternehmer, bei denen zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB vorliegen, sind zu ersetzen. Hierfür kann der AG eine Frist setzen. -- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.3.3: Nachunternehmer, die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, für das seine Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, oder bei denen zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB vorliegen, sind zu ersetzen. Hierfür kann der AG eine Frist setzen. -- Zudem ist vom Bieter/den Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend des zur Verfügung gestellten Formblatts eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen. Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Mobile Clients
- Die Leistungspunkte werden entsprechend des Dokument "II_A04 Leistungsverzeichnis und Bewertungsmatrix_LfA-2024-06) ermittelt. Dabei werden verschiedene Anforderungen aus unter-schiedlichen Bereichen hinsichtlich der Qualität der zu erbringenden Leistungen abgefragt. Die in Anlage II_A04 dargestellten, unterschiedlichen Bereiche ergeben sich aus der Anlage Leistungs-beschreibung II_A03, Punkte 3.1. ff. und werden in Anlage II_A04 näher detailliert. In Anlage II_A04 wird unterschieden zwischen "Ausschlusskriterium"- und "Bewertungskriterium". Ausschlusskriterien werden in der Anlage II_A04_Leistungsverzeichnis_und_Bewertungsmatrix in Spalte E "rot" gekennzeichnet; alle anderen Kriterien sind Bewertungskriterien und werden nicht gesondert gekennzeichnet; Spalte G enthält die Auswahlmöglichkeiten beim Ausfüllen der Anlage II_A04; Spalte H enthält die Punkte pro Bewertungskriterium, je nach Auswahl in Spalte "G". Ausschlusskriterium - A-Kriterien ("rot" markiert): Es handelt sich hierbei um Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung eines solchen Kriteriums führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. A-Kriterien werden nicht bewertet. "Bewertungskriterium" - B-Kriterien Es handelt sich um Bewertungskriterien. Die Nichterfüllung des Kriteriums führt nicht zum Ausschluss; eine Nichterfüllung wird mit 0 Punkten bewertet. Wenn die Anforderungen erfüllt sind, wird das B-Kriterium mit 1 oder mehreren Punkt(en) bewertet. Nach dieser Systematik werden für die einzelnen Anforderungen/Kriterien Punktwerte ermittelt, um sodann ein Gesamtergebnis der Qualität des Angebots zu berechnen (erzielte Leistungspunkte). Es können maximal 71 Leistungspunkte (L) erreicht werden.
- Der Gesamtpreis P ergibt sich aus dem Dokument "I_A07_Preisblatt_LfA-2024-06", dort unter "F43". Die optional abgefragte Preisposition (Kaufoption nach 48 Monaten) geht in Höhe von 30% in den Gesamtpreis ein.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
-- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.2. Zuverlässigkeit des Bieters (Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB): Der Bieter hat für die Abgabe der entsprechenden Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB die Anlage I_A06_Zuverlässigkeitserklärung_LfA-2024-06 zu verwenden, diese auszufüllen und in Textform nach § 126b BGB gekennzeichnet einzureichen. -- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.3.2: Einbeziehung von Nachunternehmer: Nachunternehmer, bei denen zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB vorliegen, sind zu ersetzen. Hierfür kann der AG eine Frist setzen. -- siehe I_A00_AzA_Vergabeunterlagen, Ziffer 6.1.3.3: Nachunternehmer, die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, für das seine Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, oder bei denen zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB vorliegen, sind zu ersetzen. Hierfür kann der AG eine Frist setzen. -- Zudem ist vom Bieter/den Mitglieder einer Bietergemeinschaft entsprechend des zur Verfügung gestellten Formblatts eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen. Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 428232-2025
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