Rahmenvertrag für Briefbeförderung, Zustellung und Postfachservice
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
- CPV-Codes
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- Briefpostdienste (64112000)
- Postzustellung (64121100)
- Postversand (79571000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 46074-2026
- Verfahrensnummer
- c2d0e55d-2d8d-4eaf-820d-e3300a46bea1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern, beschafft Briefdienstleistungen für sein Druck- und Versandzentrum in Nürnberg. Der Auftrag umfasst die arbeitstägliche Abholung und Beförderung von Briefsendungen sowie deren Zustellung im In- und Ausland einschließlich Postfachadressen; außerdem sind Briefbehälterwagen und Briefboxenbehälter bereitzustellen. Die Angebotsfrist endet am 23. Januar 2026 um 09:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dienststelle Nürnberg Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die tägliche Beförderung von Briefsendungen, namentlich die arbeitstägliche Abholung des Versandguts beim DVZ des Auftraggebers und Zustellung aller Briefsendungen an die jeweiligen Adressaten im In- oder Ausland, sowie an Postfachadressen. Eine Postfachzustellung muss sichergestellt werden sowie die tägliche Versorgung des DVZs mit einer ausreichenden Menge an Briefbehälterwagen und Briefboxenbehältern.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des BayLfSt
Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dienststelle Nürnberg Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die tägliche Beförderung von Briefsendungen, namentlich die arbeitstägliche Abholung des Versandguts beim DVZ des Auftraggebers und Zustellung aller Briefsendungen an die jeweiligen Adressaten im In- oder Ausland, sowie an Postfachadressen. Eine Postfachzustellung muss sichergestellt werden sowie die tägliche Versorgung des DVZs mit einer ausreichenden Menge an Briefbehälterwagen und Briefboxenbehältern.
Frist: 23.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des BayLfSt
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 229174-2026
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