Lieferung von Elektroherden für Gemeinschaftsunterkünfte und die ANKER-Einrichtung Deggendorf

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Haushaltsgeräte (39700000)
  • Elektrische Haushaltsgeräte (39710000)
  • Elektrische Küchengeräte für den Hausgebrauch (39711000)
  • Haushaltskochgeräte (39721100)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
718385-2026
Verfahrensnummer
1760ad50-2bc1-4677-b64b-31c65ff28c28

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Regierung von Niederbayern beschafft Elektroherde für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber sowie die ANKER-Einrichtung Deggendorf mit ihren Außenstellen im Regierungsbezirk Niederbayern. Der Bedarf umfasst die Erstausstattung von Unterkünften und Nachbestellungen bei Beschädigung oder Zerstörung; Angebote müssen bis zum 17. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für den Betrieb der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber (GU) sowie für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf und dessen Dependancen/Außenstellen im Regierungsbezirk Niederbayern. Für die Versorgung der Asylbewerber an den oben genannten Bedarfsstellen benötigt der AG die im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Elektroherde. Der Bedarf umfasst die komplette Erstausstattung von Unterkünften sowie Nachbestellungen wegen Beschädigung, Zerstörung usw.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Elektroherde für die Gemeinschaftsunterkünfte und ANKER-Einrichtung Deggendorf

    Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für den Betrieb der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber (GU) sowie für den Betrieb der ANKER-Einrichtung Deggendorf und dessen Dependancen/Außenstellen im Regierungsbezirk Niederbayern. Für die Versorgung der Asylbewerber an den oben genannten Bedarfsstellen benötigt der AG die im Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Elektroherde. Der Bedarf umfasst die komplette Erstausstattung von Unterkünften sowie Nachbestellungen wegen Beschädigung, Zerstörung usw.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. Gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Elektroherde für die Gemeinschaftsunterkünfte und ANKER-Einrichtung Deggendorf

Vgl. das Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen", Ziffer "3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
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Anforderungen

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. Gemäß § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unzureichende Unterlagen/Anlagen nicht nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Unvollständige Angebote können daher zum Ausschluss führen. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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