Verpflegungsdienstleistungen für Aufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.09.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels (55000000)
- Kantinen- und Verpflegungsdienste (55500000)
- Verpflegungsdienste (55520000)
- Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen (55523000)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 548131-2025
- Verfahrensnummer
- 0f92096a-0e44-4414-b775-25be168cf100
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität schreibt im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eine Rahmenvereinbarung über Verpflegungsleistungen aus. Die Leistungen betreffen die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) in Hermeskeil, Kusel und Trier sowie die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim; je Standort ist ein Auftragnehmer pro Los vorgesehen. Angebote müssen bis zum 2. September 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) je Los über die Verpflegung von Asylbegehrenden in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) des Landes Rheinland-Pfalz in Hermeskeil, Kusel, Trier und für Ausreisepflichtige in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim aus.
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · AfA Hermeskeil
Dienstleistung über die Verpflegung in der AfA Hermeskeil
Frist: 02.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · AfA Kusel
Dienstleistung über die Verpflegung in der AfA Kusel
Frist: 02.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · AfA Trier
Dienstleistung über die Verpflegung in der AfA Trier
Frist: 02.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · GfA Ingelheim
Dienstleistung über die Verpflegung in der GfA Ingelheim.
Frist: 02.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere die Anlage "Teil A - Eigenerklärungen". Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Für weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere die Anlage "Teil A - Eigenerklärungen". Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 66395-2026
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