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Gastronomische Bewirtschaftung des gemeinsamen Behördenstandorts Solmsstraße

Status
Offen
Angebotsfrist
05.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Kantinen (55510000)
Bekanntmachungsnummer
691932-2026
Verfahrensnummer
6019d50a-b21b-4f1a-ba8a-fa9021c79d51

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch das Stadtschulamt, sucht einen Dienstleister für die gastronomische Bewirtschaftung des gemeinsamen Behördenstandorts Solmsstraße von Stadtschulamt und Amt für Bau und Immobilien. Die Dienstleistungskonzession umfasst unter anderem Verpflegungsangebote für Frühstück und Nachmittag; konkrete Mengen oder eine Laufzeit sind nicht angegeben. Der Standort liegt in Frankfurt am Main, und die Angebotsfrist endet am 5. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Gastronomische Bewirtschaftung - Gemeinsamer Behördenstandort Solmsstraße (Frankfurt am Main) - des Amts für Bau und Immobilien und des Stadtschulamtes - Dienstleistungskonzession

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Gastronomische Bewirtschaftung Gemeinsamer Behördenstandort Solmsstraße (Frankfurt am Main) - des Amts für Bau und Immobilien und des Stadtschulamtes

    Gastronomische Bewirtschaftung Gemeinsamer Behördenstandort Solmsstraße (Frankfurt am Main) - des Amts für Bau und Immobilien und des Stadtschulamtes

    Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert: Das Formblatt "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz" stellt eine sogenannte leistungsbezogene Unterlage dar und darf vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden. Fehlt dieses Formblatt, ist das Angebot unvollständig, kann nicht gewertet werden und muss zwingend ausgeschlossen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Gastronomische Bewirtschaftung Gemeinsamer Behördenstandort Solmsstraße (Frankfurt am Main) - des Amts für Bau und Immobilien und des Stadtschulamtes

Umweltmanagement und Nachhaltigkeit
15 %
Auftragsbezogene Personalorganisation
15 %
Angebot und Qualität der Speisen, Speiseplangestaltung
20 %
Präsentation der Speisen
15 %
Konzept zur Qualitätssicherung
10 %
• Speiseplan Preisgestaltung 15 % • Frühstücksverpflegung, Nachmittagsverpflegung Preisgestaltung 10 %
25 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert: Das Formblatt "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz" stellt eine sogenannte leistungsbezogene Unterlage dar und darf vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden. Fehlt dieses Formblatt, ist das Angebot unvollständig, kann nicht gewertet werden und muss zwingend ausgeschlossen werden.

Änderungen und Bieterfragen

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