Rahmenvertrag für Red-Hat-Softwareprodukte mit Pflege, Support und Dienstleistungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
66.000.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
  • Bereitstellung von Software (72268000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
229820-2026
Verfahrensnummer
c2412d11-a829-48ef-acad-86aba1b1206e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesdruckerei GmbH in Berlin beschafft Red-Hat-Softwareprodukte einschließlich Pflege- und Supportleistungen sowie produktbezogener und unterstützender Dienstleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 66 Millionen Euro; der Vertrag umfasst unter anderem Produkte für Linux-Plattformen, Cloud, Anwendungsdienste und Automatisierung. Die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage, die Angebotsfrist endet am 17. April 2026 um 8:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Red Hat-Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen sowie die nachfolgend in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen produktbezogenen und unterstützenden Dienstleistungen. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · "Rahmenvertrag Red Hat-Lizenzprodukte", ECA-2026-026

    Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung von Red Hat-Softwareprodukten, inklusive den entsprechend zugehörigen Pflege- und Supportleistungen sowie die nachfolgend in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen produktbezogenen und unterstützenden Dienstleistungen. Der Beschaffungsbedarf umfasst Softwareprodukte aus den Produktgruppen: - Red Hat Enterprise Linux Platform - Red Hat Cloud - Red Hat Application Services - Automation - CEE (Technical Account Management Services). Der AG ist ferner berechtigt, nicht explizit im Preisblatt (Anlage 10) gelistete Produkte aus den genannten Produktgruppen in Form von Einzelabrufen bis maximal zum Höchstwert des Vertrages zu beauftragen. Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG diesem die Teilnahme am Red Hat Enterprise Subscription Program (ESP) und/oder am Hybrid Committed Spend Programm (HCS) anzubieten, soweit die entsprechenden Teilnahmebedingungen des Herstellers vom AG erfüllt werden und der AG dies dem Hersteller schriftlich (Textform ausreichend) bestätigt hat. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.

    Frist: 17.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nähere Informationen können den Vergabebedingungen entnommen werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · "Rahmenvertrag Red Hat-Lizenzprodukte", ECA-2026-026

Ermittlung der Angebotswertungspreise auf Grundlage der Angaben der Bieter im Preisblatt
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nähere Informationen können den Vergabebedingungen entnommen werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 351642-2026

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