Verlängerung und optionale Beschaffung von Autodesk-Softwareabonnements
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 380.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesdruckerei GmbH
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 753483-2026
- Verfahrensnummer
- 02f10e6d-2cac-4321-aedb-a1c410326938
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH in Berlin schreibt die Verlängerung bestehender Abonnements für Autodesk-Konstruktionssoftware sowie die optionale Beschaffung zusätzlicher Abonnements aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 380.000 Euro; die Vertragslaufzeit ist mit 365 Tagen beziehungsweise zwölf Monaten angegeben. Die Ausschreibung betrifft den Standort Berlin.
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Leistungsbeschreibung
Die beim Auftraggeber vorhandene IT-Infrastruktur im Bereich der Konstruktionssoftware basiert auf Lösungen des Herstellers Autodesk. Für die bereits im Einsatz befindlichen Produkte bestehen Abonnements (Subscriptions), die verlängert werden sollen. Das Renewal der Autodesk-Abonnements ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Zusätzlich erstreckt sich der ausgeschriebene Leistungsgegenstand auch auf die optionale Beschaffung zusätzlicher Subscriptions. Weitere Informationen können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Autodesk-Subscriptions
Die Bundesdruckerei GmbH (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) zählt zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab und ermöglicht die Begleitung der Kunden des Auftraggebers auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation. Die beim Auftraggeber vorhandene IT-Infrastruktur im Bereich der Konstruktionssoftware basiert auf Lösungen des Herstellers Autodesk. Für die bereits im Einsatz befindlichen Produkte bestehen Abonnements (Subscriptions), die verlängert werden sollen. Das Renewal der Autodesk-Abonnements ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Zusätzlich erstreckt sich der ausgeschriebene Leistungsgegenstand auch auf die optionale Beschaffung zusätzlicher Subscriptions. Die Beauftragung der unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen kann neben dem Auftraggeber auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gemäß Anlage 7 (Liste der verbundenen Unternehmen) zum Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach dem Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss das Angebot des betreffenden Bieters ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Angebotserstellung auf Vollständigkeit zu achten.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Autodesk-Subscriptions
- Für die Wirtschaftlichkeit ist zu 100 % der Preis maßgeblich. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotswertungspreis für die initiale Vertragslaufzeit von 12 Monaten gemäß Preisblatt (Zelle M31) erhält den Zuschlag.
- 100 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 30.10.2026| Anschreiben | 141 KB | |
| Sonstiges | 278 KB | |
| Sonstiges | 171 KB | |
| Formular | 145 KB | |
| Formular | 126 KB | |
| Formular | 157 KB | |
| Formular | 104 KB | |
| Sonstiges | 135 KB | |
| Formular | 97 KB | |
| Vertragsbedingungen | 322 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 242 KB | |
| Sonstiges | 223 KB | |
| Sonstiges | 79 KB | |
| Sonstiges | 143 KB | |
| Sonstiges | 410 KB | |
| Sonstiges | 130 KB | |
| Sonstiges | 52 KB | |
| Anschreiben | 83 KB | |
| Sonstiges | 26 KB | |
| Formular | 143 KB |
Anforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach dem Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss das Angebot des betreffenden Bieters ausgeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Angebotserstellung auf Vollständigkeit zu achten.
Änderungen und Bieterfragen
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