Rahmenvereinbarung für die Anmietung von Druckern, Plottern und Multifunktionsgeräten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.05.2025
- CPV-Codes
- Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste (72510000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 340736-2025
- Verfahrensnummer
- f419cd69-6a16-4c06-9efa-b84e1704c98f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes beschafft eine Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Druckern, Plottern, Multifunktionsgeräten und Zubehör sowie zugehörige Dienstleistungen für den Betrieb des Druckdienstes. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Berlin; Angaben zu Umfang, Laufzeit oder Frist sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Anmietung von Druckern, Plottern, Multifunktionsgeräten und Zubehör sowie Dienstleistungen um den Dienst "Drucken" für die Autobahn GmbH des Bundes.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Transformation Projekt Providerwechsel
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Transformation Projekt Providerwechsel
- .
- 100 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.