Veranstaltungstechnik für Veranstaltungen im Kronprinzenpalais Berlin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.01.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
182.800 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
06.12.2024
CPV-Codes
Event-Organisation (79952000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
745758-2024
Verfahrensnummer
93bccd87-4c05-4a5e-bac6-4c8fac118a20

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Veranstaltungstechnik für ausgewählte, meist eintägige Veranstaltungen im Kronprinzenpalais Berlin. Beschafft werden Anlieferung, Aufbau, Betreuung, Miete, Abbau und Abtransport von Video-, Audio- und Lichttechnik sowie Bühnentechnik für Vorträge, Diskussionsveranstaltungen, Workshops und Empfänge. Der Veranstaltungsort umfasst sieben Konferenzräume und -säle mit 77 bis 319 Quadratmetern und verfügt über keine eigene technische Ausstattung; der geschätzte Auftragswert beträgt 182.800 Euro, die Angebotsfrist endet am 23. Januar 2025.

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Leistungsbeschreibung

Auftragsgegenstand ist die technische Ausstattung (Anlieferung, Aufbau, Betreuung, Miete, Abbau und Abtransport) in den Bereichen Videotechnik, Audiotechnik, Lichttechnik und Bühne für ausgewählte, meist eintägige Veranstaltungen im bundeseigenen Kronprinzenpalais (KPP) in Berlin. Bei den Veranstaltungen handelt es sich überwiegend um Vorträge, Diskussionsveranstaltungen Workshops und Empfänge. Das KPP verfügt über insgesamt sieben Konferenzzimmer/-säle in einer Größe von 77 – 319 m², es ist keinerlei eigene technische Ausstattung vorhanden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Veranstaltungstechnik im Kronprinzenpalais Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn182.800 EUR

    Auftragsgegenstand ist die technische Ausstattung (Anlieferung, Aufbau, Betreuung, Miete, Abbau und Abtransport) in den Bereichen Videotechnik, Audiotechnik, Lichttechnik und Bühne für ausgewählte, meist eintägige Veranstaltungen im bundeseigenen Kronprinzenpalais (KPP) in Berlin. Bei den Veranstaltungen handelt es sich überwiegend um Vorträge, Diskussionsveranstaltungen Workshops und Empfänge. Das KPP verfügt über insgesamt sieben Konferenzzimmer/-säle in einer Größe von 77 – 319 m², es ist keinerlei eigene technische Ausstattung vorhanden.

    Frist: 23.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1) Zwingende und fakulative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Veranstaltungstechnik im Kronprinzenpalais Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis: 100 % Als Wertungssumme wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

1) Zwingende und fakulative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. 2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 235234-2025

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