Reinigungs-, Pförtner- und Hausmeisterdienste in Karlsruhe und Hamburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.521.008,4 EUR
Lose
5
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reinigungsdienste (90910000)
  • Gebäudereinigung (90911200)
  • Fensterreinigung (90911300)
  • Büroreinigung (90919200)
  • Portierdienste (98341120)
  • Hausmeisterdienste (98341140)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
74578-2026
Verfahrensnummer
cae1827a-a185-4c7e-9b02-4b49966d7edd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), beschafft Dienstleistungen für ihre Standorte in Karlsruhe und Hamburg. Der Auftrag umfasst Unterhalts-, Sonder- und Fensterreinigung sowie Pförtner-, Hausmeister-, Haus- und Hofdienste; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 2,52 Millionen Euro. Angebote können bis zum 4. Februar 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Reinigungsdienstleistungen für die Dienststellen der BAW in Karlsruhe und in Hamburg. Der Auftrag umfasst Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Karlsruhe (Los 1), Pförtnerdienst, Hausmeisterdienst/Hausmeistervertretungsdienst, Haus- und Hofdienst in Karlsruhe (Los 2), Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung nebst Pförtnerdienst in Hamburg-Rissen (Lose 3 und 4) sowie Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in Hamburg Brooktorkai (Los 5).

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Karlsruhe1.008.403,36 EUR

    Die Reinigungsdienstleistungen in Los 1 am Standort Karlsruhe umfassen Unterhaltsreinigung Kußmaulstraße 17 und Moltkestraße 150, 153 (Produkt 1), Sonderreinigung (Produkt 2), Unterhaltsreinigung Kindertagesstätte (Produkt 3) und Fensterreinigung Kußmaulstraße 17 inklusive Kindertagesstätte sowie Moltkestraße 150, 153 (Produkt 4).

    Frist: 04.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Pförtnerdienst am Standort Karlsruhe579.831,93 EUR

    Die Dienstleistungen in Los 2 am Standort Karlsruhe umfassen Pförtnerdienst einschließlich Pfortenbesetzung bei Veranstaltungen, Hausmeisterdienst/Hausmeistervertretungsdienst, Haus- und Hofdienst.

    Frist: 04.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Hamburg428.571,43 EUR

    Die Dienstleistungen in Los 3 am Standort Hamburg (Rissen) umfassen Unterhaltsreinigung (Produkt 1), Sonderreinigung (Produkt 2) und Fensterreinigung (Produkt 3).

    Frist: 04.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Pförtnerdienst am Standort Hamburg352.941,18 EUR

    Die Dienstleistung in Los 4 am Standort Hamburg (Rissen) umfassen den Pförtnerdienst.

    Frist: 04.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in Hamburg (Brooktorkai).151.260,5 EUR

    Die Reinigungsdienstleistungen in Los 5 am Standort Hamburg (Brooktorkai) umfassen Unterhaltsreinigung (Produkt 1) und Sonderreinigung (Produkt 2).

    Frist: 04.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Karlsruhe

Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 1 wird die Qualität anhand des vorgelegten Reinigungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Reinigungskonzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Implementierungsphase 10 % ≙ 100 Punkte 2. Organisationsplanung 15 % ≙ 150 Punkte 3. Kundendienst 10 % ≙ 100 Punkte 4. Umwelteigenschaften 7,5 % ≙ 75 Punkte 5. Arbeitsschutz 7,5 % ≙ 75 Punkte Die BAW wird das eingereichte Reinigungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.

LOT-0002 · Pförtnerdienst am Standort Karlsruhe

Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 2 wird die Qualität anhand des vorgelegten Dienstleistungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Konzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Organisationsplanung 25 % ≙ 250 Punkte 2. Kundendienst 25 % ≙ 250 Punkte Die BAW wird das eingereichte Dienstleistungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 01 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.

LOT-0003 · Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung und Fensterreinigung in Hamburg

Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 3 wird die Qualität anhand des vorgelegten Reinigungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Reinigungskonzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Implementierungsphase 10 % ≙ 100 Punkte 2. Organisationsplanung 15 % ≙ 150 Punkte 3. Kundendienst 10 % ≙ 100 Punkte 4. Umwelteigenschaften 7,5 % ≙ 75 Punkte 5. Arbeitsschutz 7,5 % ≙ 75 Punkte Die BAW wird das eingereichte Reinigungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.

LOT-0004 · Pförtnerdienst am Standort Hamburg

Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 4 wird die Qualität anhand des vorgelegten Dienstleistungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Konzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Organisationsplanung 25 % ≙ 250 Punkte 2. Kundendienst 25 % ≙ 250 Punkte Die BAW wird das eingereichte Dienstleistungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 01 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.

LOT-0005 · Unterhaltsreinigung und Sonderreinigung in Hamburg (Brooktorkai).

Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Gesamtpreis“ sind in jedem Los maximal 500 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Wertungssumme des Angebots für das jeweilige Los (in Euro, netto) ermittelt. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert.
Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 500 Punkte erreichbar. Im Los 5 wird die Qualität anhand des vorgelegten Reinigungskonzeptes gewertet. Die BAW wertet die Qualität anhand des Reinigungskonzepts nach folgenden Unterkriterien mit Gewichtungen: 1. Implementierungsphase 10 % ≙ 100 Punkte 2. Organisationsplanung 15 % ≙ 150 Punkte 3. Kundendienst 10 % ≙ 100 Punkte 4. Umwelteigenschaften 7,5 % ≙ 75 Punkte 5. Arbeitsschutz 7,5 % ≙ 75 Punkte Die BAW wird das eingereichte Reinigungskonzept zunächst in den Unterkriterien mit Bewertungspunkten auf einer Skala von 0 bis 3 Punkten bewerten und diese dann mit einem Gewichtungsfaktor auf die im jeweiligen Unterkriterium erreichbare Gesamtpunktzahl hoch skalieren, um die gewichteten Bewertungspunkte zu ermittelten. Dabei wird jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 443583-2026

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