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Übernahme und Verwertung kommunaler Papier- und Pappabfälle in Potsdam

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Vergabemanagement
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.09.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Bekanntmachungsnummer
669787-2026
Verfahrensnummer
e23f7b44-7620-444f-910e-1abfd9e8d83f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt die Übernahme und Verwertung ihres kommunalen Anteils von 65 Prozent an den gemischt und unsortiert gesammelten Abfällen aus Pappe, Papier und Kartonage (PPK). Die Stadtentsorgung Potsdam GmbH liefert die Abfälle an die Übernahmestelle; geschätzt werden rund 5.915 Tonnen pro Jahr, ohne garantierte Abnahmemenge. Die Leistung betrifft Potsdam und ist für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Die LHP beabsichtigt, die Verwertung ihres kommunalen Anteils von 65 % aus den PPK-Sammelmengen, die von der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (im Folgenden: STEP) im Holsystem (blaue Tonne) erfasst werden, ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 gem. § 22 KrWG durch einen Dritten erfüllen zu lassen. Die Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus dem zugehörigen Entsorgungsvertrag und den weiteren Unterlagen dieser Ausschreibung. Nachfolgend werden das Entsorgungsgebiet und -system sowie die Leistungspflichten des Auftragnehmers beschrieben. Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben: - die Übernahme von PPK-Abfällen, die die STEP zunächst als lose Abfälle mit regulären Sammelfahrzeugen erfasst und dann gemischt und unsortiert mit Transportfahrzeugen bei der Übernahmestelle zur Verfügung stellt (Direktanlieferung) und - die Verwertung von PPK-Abfällen. Es findet keine Aufteilung in einzelne Fach- oder Mengenlose statt. Die Sammlung und die Beförderung der PPK-Fraktionen bis zur Übernahmestelle werden durch den Auftraggeber (hier STEP) sichergestellt und sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Ebenso sind die Bereitstellung oder Mitverwertung des Systembetreiberanteils nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Die Landeshauptstadt Potsdam hat auf einer Fläche von ca. 187 km2 knapp 188.000 Einwohner. Die nach dieser Leistungsbeschreibung zu beauftragenden Leistungen der Verwertung knüpfen zeitlich an die Sammlung und Bereitstellung von PPK-Abfällen durch die STEP an. Eine Bereitstellung an die Systembetreiber ist nicht Bestandteil dieses Auftrags. Für den Anteil der Systeme sind diese zuständig und wird von diesen eigenständig verwertet. Insgesamt wird durch die Auftraggeberin unverbindlich von einer Gesamtmenge von etwa 5.915 Mg/a an PPK-Abfällen (kommunaler Anteil) ausgegangen. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Abschätzung der Auftraggeberin, eine verbindliche Prognose ist damit nicht verbunden. Die Leistung beinhaltet für das Jahr der Leistungserbringung nur die Verwertung des sog. kommunalen Anteils an PPK. Der Anteil der Systembetreiber wird von diesen eigenständig verwertet. Die Gesamtmengen der PPK-Abfälle in der Landeshauptstadt sind leicht fallend. In den Jahren 2023 bis 2025 waren in der Landeshauptstadt folgende Gesamtmengen zu verzeichnen: Jahr Gesamtmenge PPK-Abfälle (kommunaler Anteil) in Mg 2023 6.569 2024 6.383 2025 6.069 Es wird darauf hingewiesen, dass der Mengenanfall sowohl saisonalen als auch kurzfristigen (tagesbezogenen) Mengenschwankungen unterworfen ist. Auch der Mengenanfall im Laufe eines Arbeitstages kann nicht fest vorhergesagt werden. Diese Schwankungen werden sich voraussichtlich fortsetzen, wobei die Ausprägung der Schwankungen sowohl saisonal als auch tagesbezogen in Abhängigkeit von vielen Faktoren (Ferien, Feiertage, sonstige Sammlungen, Konjunktur) nicht vorher-gesehen werden kann. Auch kann nicht gewährleistet bzw. garantiert werden, dass ähnliche Jahresmengen wie in der obigen Tabelle angeführt über die Vertragslaufzeit erreicht werden. Die Auftraggeberin übernimmt zusammenfassend keine Garantie dafür, dass die Mengenentwicklung sich auch in Zukunft so darstellt wie in den Tabellen für die Jahre 2023 bis 2025 beschrieben oder dass die - grob und kursorisch - von der Auftraggeberin abgeschätzte Jahresmenge von ca. 5.915 Mg tatsächlich erreicht wird. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung, der im Preisblatt abgefragten Preise sowie der tatsächlich durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen bzw. nachgewiesenermaßen verwerteten Mengen. Die vom Auftragnehmer geforderte Leistung bezieht sich grundsätzlich auf Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Papier und Pappe) gem. der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (AVV), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533). Die PPK-Fraktionen werden gemischt und unsortiert im Rahmen der kommunalen Sammlung erfasst. Der kommunale Anteil von 65 % aus den PPK-Sammelmengen wird dem Auftragnehmer ohne weitere Behandlung bereitgestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass in den zu entsorgenden Abfallmengen trotz aller Hinweise an die Anschlusspflichtigen, trotz entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und trotz umfassender Abfallberatung sowohl Störstoffe als auch gefährliche Abfälle enthalten sein können (z.B. Glückwunschkarten mit Batterien). Die Auftraggeberin übernimmt keine Garantie für bestimmte Qualitäten der zu übernehmenden PPK-Abfälle. Die Qualität entspricht derjenigen, die typischerweise bei vergleichbarer PPK-Erfassung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger festzustellen ist. Abweichende Besonderheiten sind für das Entsorgungsgebiet nicht bekannt. Der Auftragnehmer übernimmt die PPK-Abfälle an der von ihm benannten Übernahmestelle gemischt und unsortiert als lose Abfälle. Unter einer Übernahmestelle wird ein Ort definiert, an dem der Auftragnehmer die PKK-Abfälle dem ersten Schritt des Verwertungsverfahrens - einer Behandlung - zuführt. Ein bloßer Umschlag / Weitertransport ist nicht als erste Behandlung in diesem Sinne anzusehen. Eine Pflicht zur Durchführung des gesamten Verwertungsverfahrens an der Übernahmestelle beseht nicht. Der Transport der PPK-Abfälle zu der Übernahmestelle wird durch die STEP sichergestellt. Voraussetzung für die Übernahme ist eine vorausgehende Absprache mit der STEP vor der geplanten Direktanlieferung. Die PKK-Abfälle können von der STEP in der Regel (abweichende Absprachen sind im Einzelfall möglich) zu folgenden Zeiten an die benannte Übernahmestelle angeliefert werden: - Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr, - Samstag, an Nachfahrtagen, von 6:00 bis 14:00 Uhr.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam

    Eventuelle Wartezeiten des Auftragnehmers aufgrund fehlender Abstimmung des Abholungstermins gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Koordination der vertraglichen Leistungen montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr stets eine fachkundige Kontaktperson mit ausreichenden Deutschkenntnissen telefonisch zur Verfügung steht. Die Übernahme soll nach Bedarf zu den vorab abgestimmten Zeiten erfolgen (in der Regel zweimal täglich, am Morgen/Vormittag sowie am frühen Nachmittag). Der Auftragnehmer hat für eine Wiegung der PPK-Materialien an der Übernahmestelle und für deren Dokumentation (s. dazu noch nachfolgend) zu sorgen. In der Fahrzeugtechnik setzt die STEP Sattelzugmaschinen mit Schubboden ein. Die Fahrzeug-Länge inkl. Schubboden beträgt. ca. 20 m. Ein ausreichender Wendekreis an der Übernahmestelle ist sicherzustellen (mind. ca. 20 m x 25 m). Nach Übernahme der PPK-Abfälle hat der Auftragnehmer die PPK-Sammelware in der angebotenen Verwertungsanlage einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.Die Verwertung der PPK-Sammelware schließt die ordnungsgemäße Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe und Sortierreste mit ein. Die Organisation der Verwertung ist - soweit diese Leistungsbeschreibung keine anderslautenden Vorgaben enthält - Sache des Auftragnehmers bzw. der von ihm in zulässiger Weise eingesetzten Unterauftragnehmer. Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom Auftragnehmer zu bestimmen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Durchführung der von ihm geforderten Leistung. Die Lage der Verwertungsanlagen / Papierfabriken wird nicht vorgegeben. Die eigentliche Verwertung hat nicht zwingend an dem Ort der Übernahme der PPK-Abfälle durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Der Auftragnehmer dokumentiert die von ihm zur Auftragserfüllung erbrachten Leistungen und die Wiegung des losen PPK-Abfalls bei der Übernahme der PPK-Abfälle mit entsprechenden Wiegescheinen, die er der Auftraggeberin für die Abrechnung der Leistungen vorlegt. Jede einzelne Übernahme durch den Auftragnehmer bzw. Anlieferung durch die Auftraggeberin bzw. jede daraufhin erfolgende Verwertung wird vom Auftragnehmer über einen Wiegeschein dokumentiert, dem sich mindestens folgende Angaben entnehmen lassen müssen: - Name des Übernehmers, - Tag der Übernahme, - Uhrzeit der Übernahme, - Abfallart bzw. Abfallschlüsselnummer, - Transportfahrzeug (Kfz-Kennzeichen). Die o.g. Dokumentation bildet die Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung durch die Auftraggeberin nach Maßgabe des Vertrags. Die Wiegescheine werden mit der Rechnung/Überweisung bis zum 10. des nachfolgenden Monats digital an die Auftraggeberin übermittelt. Dem Auftragnehmer werden hierfür rechtzeitig vor Leistungsbeginn entsprechende Mailadressen mitgeteilt. Der Auftragnehmer kann für die Übermittlung wählen zwischen - der Übermittlung über ein vom Auftragnehmer genutztes geeignetes digitales Portal, und - der Übermittlung als pdf-Dokument per E-Mail. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit legt der Auftragnehmer spätestens bis zum 28.02.2028 der Auftraggeberin eine Bestätigung der Verwertungsanlage(n) über die in dem betr. Kalenderjahr verwertete Altpapiermenge der Auftraggeberin vor, die in Summe für denselben Zeitraum mit den bei Rechnungslegung angegebenen und durch die überreichten Wiegescheine belegten Abfallmengen übereinstimmen muss. Für die Erbringung der Leistung - der Übernahme wird der vom Auftragnehmer im Preisblatt gebotene Betrag an die Auftraggeberin in Rechnung gestellt (brutto). Mit dem Betrag werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, abgedeckt. Für die Erbringung der Leistung - Verwertung der PPK wird die vom Auftragnehmer im Preisblatt gebotene Vergütung an die Auftraggeberin gezahlt (brutto). Sollte die Privilegierung für öffentliche-rechtliche Entsorgungsträger im Zusammen-hang mit der Umsatzbesteuerung von PPK-Erlösen und dem Vorsteuerabzug nach § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UstG) verlängert werden, wäre die Erlösauskehr für die kommunalen PPK-Mengen ohne Umsatzsteuer (netto) zu zahlen. Für die Abrechnungen gelten im Übrigen die Vorgaben dafür im Vertrag. Grundsätzlich gilt Folgendes:Die Leistungen werden mit einem festen und über die Vertragslaufzeit hin unveränderlichen Entgelt in EUR / Mg auf der Basis der Masse an von der Auftraggeberin übernommenen PPK (EUR / Mg) abgerechnet. Maßgeblich für die Vergütung ist während der gesamten Vertragslaufzeit die Masse an übernommenen PPK gem. den Wiegescheinen. Die Auftraggeberin erhält vom Auftragnehmer für die Leistung der Übernahme nach den obigen Ausführungen eine Rechnung auf der Basis der laut Wiegescheine übernommenen PPK-Mengen. Die Auftraggeberin erhält vom Auftragnehmer für die Leistungen der Verwertung der Mengen an PPK nach den obigen Ausführungen einen Erlös auf der Basis der laut Wiegescheine übernommen PPK-Mengen. Die Höhe der einzelnen Beträge EUR / Mg ergeben sich aus dem Eintrag des Auftragnehmers (siehe Preisblatt 3.5).

    Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Verwertung des kommunalen Anteils an Pappe, Papier, Kartonage (PPK) aus der Landeshauptstadt Potsdam

Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: Vergleichspreis zu 100 % Berechnung Vergleichspreis: Nach § 58 Abs. 1 VgV wird der Zuschlag nach Maßgabe des § 127 GWB auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend sind die dem Auftraggeber voraussichtlich auf Grundlage der Angebote entstehenden Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird in diesem Vergabeverfahren das folgende Zuschlagskriterium angewandt: VERGLEICHSPREIS = berechnet als prognostiziertes Gesamtentgelt über die Laufzeit der Dienstleistung unter Einbeziehung der spezifischen Transportkosten zu 100 % Das Angebot mit dem niedrigsten Vergleichspreis (Anmerkung: in der Berechnung ein Negativbetrag) erhält den Zuschlag. Die Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird nachfolgend im Detail beschrieben. Für die Wertung der Angebote wird ein prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung entsprechend dem nachfolgend beschriebenen Verfahren errechnet (Vergleichspreis). Bei Ermittlung des Vergleichspreises werden die Transportkosten als weiteres, auftragsbezogenes Kriterium einbezogen. VERGLEICHSPREIS = ENTSORGUNGSPREIS + TRANSPORTKOSTEN Der ENTSORGUNGSPREIS bestimmt sich zur Ermittlung des Vergleichspreises gemäß den nachfolgenden Erläuterungen. Der auf der Basis der Jahresmenge (5.915 Mg) im Preisblatt eingetragene Wert der "Erlöse für die Verwertung" (brutto) wird von dem auf der Basis der Jahresmenge (5.915 Mg) im Preisblatt eingetragene Wert der "Übernahme" (brutto) abgezogen. Die Summe bildet den Entsorgungspreis zur Ermittlung des Vergleichspreises. ENTSORGUNGSPREIS = Erlöse gesamt (brutto) - Übernahme gesamt (brutto) Die TRANSPORTKOSTEN bestimmen sich gemäß den nachfolgenden Erläuterungen. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage wird über die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) sichergestellt. Die Berücksichtigung dieser Transportkosten dient daher allein der Vergleichbarkeit der Angebote. Im Falle des Zuschlags hat der Auftragnehmer allein Anspruch auf Zahlung des Entsorgungspreises gemäß Preisblatt und Vertragsbedingungen. Der Transport der Abfälle zur Entsorgungsanlage ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zur Ermittlung der Transportkosten maßgebliche Entfernung zur Übernahmestelle wird mittels des Routenplanungsprogramms auf der Internetseite http://www.reiseplanung.de mit der Einstellung: "LKW 40 t (unter "Fahrzeug"), "kürzeste" (unter "Optimierung"), auf eine Nachkommastelle genau in km, berechnet. Maßgeblich ist hierbei die Entfernung, die der Routenplaner für die kürzeste Straßenverbindung angibt. Mit dem Angebot ist ein Ausdruck des Routenplaner Programms einzureichen. Als Startpunkt der Routenberechnung ist die entsprechende nachfolgend aufgeführte Adresse einzugeben: Drewitzer Straße 47, 14478 Potsdam Als Zielpunkt der Routenberechnung ist die Adresse der Übernahmestelle einzugeben. Unter einer Übernahmestelle wird ein Ort definiert, an dem der Auftragnehmer die PKK-Abfälle dem ersten Schritt des Verwertungsverfahrens - einer Behandlung - zuführt. Ein bloßer Umschlag / Weitertransport ist nicht als erste Behandlung in diesem Sinne anzusehen. Eine Pflicht zur Durchführung des gesamten Verwertungsverfahrens an der Übernahmestelle besteht nicht. Sofern der Standort der Übernahmestelle als Zielpunkt nicht in den Routenplaner eingegeben werden kann, ist der zum Übernahmestandort nächstgelegene Zielpunkt zu wählen und die Restentfernung separat auszuweisen. In Abhängigkeit der resultierenden und vom Bieter mit einem Ausdruck des Routenplaners nachzuweisenden Entfernung werden von der ausschreibenden Stelle die Transportkosten gemäß nachfolgender Tabelle bzw. Formel angesetzt: Entfernung Betriebshof STEP GmbH bis Übernahmestelle in km / einfacher Weg - Spezifische Transportkosten in EUR / Mg PPK-Gemisch je Entfernungskilometer einschließlich Rückweg 0 bis 15,0 km - 19,65 EUR netto / 23,38 EUR brutto, mehr als 15,0 bis 30,0 km - 23,09 EUR netto / 27,48 EUR brutto, mehr als 30,0 bis 45,0 km - 26,54 EUR netto / 31,58 EUR brutto, mehr als 45,0 bis 60,0 km - 29,98 EUR netto / 35,68 EUR brutto, mehr als 60,0 bis 75,0 km - 40,28 EUR netto / 47,93 EUR brutto, mehr als 75,0 bis 90,0 km - 43,73 EUR netto / 52,04 EUR brutto, mehr als 90,0 bis 105,0 km - 47,17 EUR netto / 56,13 EUR brutto, mehr als 105,0 bis 120,0 km - 50,62 EUR netto / 60,24 EUR brutto, mehr als 120,0 bis 135,0 km - 54,06 EUR netto / 64,33 EUR brutto, mehr als 135,0 bis 150,0 km - 57,51 EUR netto / 68,44 EUR brutto, mehr als 150,0 bis 165,0 km - 60,95 EUR netto / 72,53 EUR brutto, mehr als 165,0 bis 180,0 km - 64,40 EUR netto / 76,64 EUR brutto, mehr als 180,0 bis 195,0 km - 74,70 EUR netto / 88,89 EUR brutto, je weitere 15 km Entfernung (bis max. 225 km) - 4,65 EUR netto / 5,53 EUR brutto Für die Berechnung der Transportkosten werden die spezifischen Transportkosten (brutto) entsprechend dem Transportkorridor zu der ermittelten kürzesten Entfernung mit der Jahresmenge (5.915 Mg) multipliziert. TRANSPORTKOSTEN = spezifische Transportkosten (brutto) x 5.915 Mg
100 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien · geladen 07.10.2026
Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben389 KBKlicken zum Anzeigen
Entsorgungsvertrag.pdfVertragsbedingungen546 KBKlicken zum Anzeigen
Infoblatt Datenverarbeitung _LHP_Verträge.pdfSonstiges179 KBKlicken zum Anzeigen
Infoblatt Datenverarbeitung_LHP_Vergaben.pdfSonstiges174 KBKlicken zum Anzeigen
Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis278 KBKlicken zum Anzeigen
3.1 EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdfAnschreiben205 KBKlicken zum Anzeigen
3.3 EU Angebotsschreiben.docxAnschreiben31 KBKlicken zum Anzeigen
3.5 Preisblatt.docxFormular20 KBKlicken zum Anzeigen
4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe.docxFormular34 KBKlicken zum Anzeigen
4.2 EU Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular26 KBKlicken zum Anzeigen
4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe.docxFormular28 KBKlicken zum Anzeigen
4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.docxFormular27 KBKlicken zum Anzeigen
4.6 Referenzen Unternehmen.docxFormular35 KBKlicken zum Anzeigen
4.12 EU Erklärung restriktive Maßnahmen.docxFormular28 KBKlicken zum Anzeigen
4.13 Erklärung zur Angabe der Aufbereitungs- und Verwertungsanlage.docxFormular21 KBKlicken zum Anzeigen
5.3 Vereinbarung BbgVergG.docxFormular36 KBKlicken zum Anzeigen
5.4 Vereinbarung BbgVergG NU & Verleiher.docxFormular35 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Nachforderung von Vergabeunterlagen gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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