Verwertung von Papier-, Pappe- und Kartonagenabfällen im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.09.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöRProfil ansehen
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.08.2024
Bekanntmachungsnummer
477862-2024
Verfahrensnummer
80b54eb4-d768-49e2-9c32-4ca55d539da9
CPV-Codes
90500000 · Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

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Kurzbeschreibung

Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Übernahme, zum Transport und zur ordnungsgemäßen Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Die prognostizierte Gesamtmenge beträgt etwa 6.000 Megagramm pro Jahr; die Abfälle werden an Übernahmestellen in Parchim und Ludwigslust bereitgestellt, teils lose und teils als Ballen. Die Leistungserbringung beginnt am 1. Januar 2025 und ist je Los auf 730 Tage ausgelegt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfälle) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung der im Entsorgungsgebiet Landkreis Ludwigslust-Parchim anfallenden und dem Auftraggeber überlassenen PPK-Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2025. Die Prognosemenge beträgt 6.000 Mg/a.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.

    Für das Los 1 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 2.580 Mg/a (ca. 215 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19370 Parchim, Paarscher Weg 64 übergeben. Die PPK-Abfälle werden lose bereitgestellt und auf das Fahrzeug des Auftragnehmers verladen.

    Frist: 09.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim

    Für das Los 2 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 3.420 Mg/a (ca. 285 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19288 Ludwigslust, Am Schlachthof 2 übergeben. Die PPK-Abfälle werden jeweils verpresst, zu Ballen in handelsüblicher Größe und Gewicht (ca. 550 bis 650 kg), auf das Fahrzeug des Auftragnehmers verladen.

    Frist: 09.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen. +++ Gemäß § 8 Abs. 1 TVgG M-V in Verbindung mit der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung - VgMinArbV M-V) darf die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR als öffentlicher Auftraggeber öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich bei Angebotsabgabe durch Erklärung in Textform gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung einen vergaberechtlichen Mindestlohn (derzeit 13,50 EUR brutto) pro Stunde oder ein ggf. höheres Mindeststundenentgelt aus anderen Rechtsgründen (vgl. § 8 Abs. 3 TVgG M-V) zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, hat sich das Unternehmen gemäß § 9 Abs. 1 TVgG M-V bei Angebotsabgabe durch Erklärung in Textform gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu verpflichten, dem Nachunternehmen die für das Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das Nachunternehmen zu überwachen. Dies gilt entsprechend, wenn Leistungen mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers nach Zuschlagserteilung auf Nachunternehmen übertragen werden. Die Vorgaben gelten nach § 9 Abs. 3 TVgG M-V für alle Stufen einer Vertragshierarchie, also insbesondere auch für Nachunternehmen der Nachunternehmen. Die in § 9 Abs. 1 TVgG M-V genannten Bestimmungen gelten gemäß § 9 Abs. 2 TVgG auch für Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertragsunternehmen. +++ Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen werden die ausgeschriebene Leistung sowie Verfahrensvorgaben dargestellt. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Der Zuschlag für die Beteiligung an der Rahmenvereinbarung wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV i.V.m. § 3 Abs. 6 TVgG M-V auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote je Los erteilt. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote kommt es auf den Angebotspreis als alleiniges Wertungskriterium an.
1 %

LOT-0002 · Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim

Der Zuschlag für die Beteiligung an der Rahmenvereinbarung wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV i.V.m. § 3 Abs. 6 TVgG M-V auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote je Los erteilt. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote kommt es auf den Angebotspreis als alleiniges Wertungskriterium an.
1 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist - mit Ausnahme von Preisangaben im Sinne von § 56 Abs. 3 S. 2 VgV - ausgeschlossen. +++ Gemäß § 8 Abs. 1 TVgG M-V in Verbindung mit der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung - VgMinArbV M-V) darf die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR als öffentlicher Auftraggeber öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die sich bei Angebotsabgabe durch Erklärung in Textform gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung einen vergaberechtlichen Mindestlohn (derzeit 13,50 EUR brutto) pro Stunde oder ein ggf. höheres Mindeststundenentgelt aus anderen Rechtsgründen (vgl. § 8 Abs. 3 TVgG M-V) zu zahlen. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden sollen, hat sich das Unternehmen gemäß § 9 Abs. 1 TVgG M-V bei Angebotsabgabe durch Erklärung in Textform gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu verpflichten, dem Nachunternehmen die für das Unternehmen geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch das Nachunternehmen zu überwachen. Dies gilt entsprechend, wenn Leistungen mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers nach Zuschlagserteilung auf Nachunternehmen übertragen werden. Die Vorgaben gelten nach § 9 Abs. 3 TVgG M-V für alle Stufen einer Vertragshierarchie, also insbesondere auch für Nachunternehmen der Nachunternehmen. Die in § 9 Abs. 1 TVgG M-V genannten Bestimmungen gelten gemäß § 9 Abs. 2 TVgG auch für Verleiher nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Werkvertragsunternehmen. +++ Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen werden die ausgeschriebene Leistung sowie Verfahrensvorgaben dargestellt. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 20726-2025
Vergleichbare Verfahren257vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag160 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 21 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Trend
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EGESE GmbHNeuruppin3015.10.20250,01 €steigend
RGREMONDIS GmbHMannheim2010.08.20260,01 €steigend
WWWRZ Wertstoffrückgewinnungszentrum Hörger GmbH & Co. KGSontheim2020.07.2026 - steigend
SESchief Entsorgungs GmbH & Co. KGWinnenden2014.07.20260,01 €steigend
BUBecker Umweltdienste GmbHChemnitz2001.07.202620,2 Mio. €steigend
REREMONDIS Elbe-Röder GmbHLampertswalde OT Quersa2001.07.20262,6 Mio. €steigend
MSMeyer Service und Logistik GmbHHachenburg2030.06.20261 €stabil
RGRemondis GmbH Region SüdwestMannheim2011.05.2026414 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (44) · Baden-Württemberg (38) · Nordrhein-Westfalen (26) · Sachsen (23) · Rheinland-Pfalz (23) · Hessen (20)
ZAZweckverband Abfallwirtschaft Oberes ElbtalRadebeul602.04.2026
ZAZweckverband Abfallwirtschaft SüdwestsachsenStollberg503.08.2026
DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordbayernNürnberg527.03.2026
ASAbfallentsorgungsverband Schwarze ElsterLauchhammer405.08.2026
SKStadt Karlsruhe HauptamtKarlsruhe408.07.2026
LGLandkreis GünzburgGünzburg419.05.2026
LKLandeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterKiel404.03.2026
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  • Rahmenvertrag über EntsorgungsleistungenNehlsen MV GmbH & Co. KGBundeswehr-Dienstleistungszentrum TorgelowTorgelow, Deutschland
    03.11.2023noch 15 Monate01.01.2028
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  • Entsorgung von Straßenkehricht an drei BundeswehrstandortenNehlsen MV GmbH & Co. KG +1 weitereBundeswehr-Dienstleistungszentrum TorgelowTorgelow, Deutschland
    08.07.2024noch 24 Monate30.09.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

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