Entsorgung gefährlicher Abfälle aus Raumschießanlagen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.05.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
7
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.04.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
  • Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden (50712000)
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
219212-2025
Verfahrensnummer
7f1d8424-cd11-4a57-8c48-01a7778285da

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft regelmäßige, fachgerechte Entsorgungsleistungen für gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen. Dazu gehören unter anderem verunreinigte Filtermaterialien, Kehricht, Geschossreste, Markierungsmunition und andere Explosivabfälle, die teilweise der Gefahrgutklasse 1 unterliegen. Die Leistungen werden in sieben regionalen Gebieten in Bamberg, Frankfurt (Oder), Neustrelitz, Swisttal, Walsrode, Sankt Augustin und Sigmaringen ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ab 2025; die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2025 um 7:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 1 zugeordnet sind. - Bei den Abfällen handelt es sich um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die ausschließlich an speziellen Anfallstellen (Herkunftsstellen), hier den Raumschießanlagen (RSA) innerhalb der Liegenschaft der dienstlichen Nutzer anfallen. - Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um mit TLP und z.T. mit Blei- und Antimonstaub verunreinigte Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen (wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt) -- Raumluftfilter -- Kehricht -- Bleigeschosse mit Gummiresten und Holzwolle-Leichtbauplatten -- FX-Markierungsmunition (gezündet und ungezündet) -- Treibladungspatronen aus FX-Markierungsmunition (ungezündet), Halon-Feuerlöschern (ungezündet) aus Hubschraubern ausgebaute Zündpatronen für Feuerlöscheinrichtungen, die abgelaufen sind Berücksichtigte Abfallarten gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV): -- AVV 15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind -- AVV 16 04 03 andere Explosivabfälle --- Die Entsorgungsleistungen werden in sieben Gebietslose unterteilt ausgeschrieben: Los.1: Bamberg Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 2: Frankfurt (Oder) Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 3: Neustrelitz Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 4: Swisttal Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 5: Walsrode Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 6: Sankt Augustin Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ Los 7: Sigmaringen Entsorgungsdienstleistungen „Gefährliche Abfälle aus Raumschießanlagen“ --- Konkrete Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (7)

  • LOT-0001 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Bamberg

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für die Bundespolizeiinspektion in Frankfurt (Oder)

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Neustrelitz

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Swisttal

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Walsrode

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in St. Augustin

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das GZD Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Sigmaringen

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen in zugelassenen Sammelbehältnissen, die teilweise dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegen und der ADR-Gefahrgutklasse 12 zugeordnet sind. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. - Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die TRGS 505-Blei1, - das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz –SprengG), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG), - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. - Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 22.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Bamberg

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0002 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für die Bundespolizeiinspektion in Frankfurt (Oder)

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0003 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Neustrelitz

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0004 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Swisttal

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0005 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in Walsrode

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0006 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum in St. Augustin

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
100 %

LOT-0007 · Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Raumschießanlagen, die teilweise der GGVSEB Klasse 1 und dem SprengG unterliegen, RV regional 2025 ff, für das GZD Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Sigmaringen

Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
100 %

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Anforderungen

- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

Änderungen und Bieterfragen

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  1. 18.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 471097-2025

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