Übernahme, Transport und gesetzeskonforme Verwertung von Bioabfällen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Fürth
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- CPV-Codes
- Transport von Haushaltsabfällen (90512000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 373414-2026
- Verfahrensnummer
- 32838a9a-d1b0-4059-be8b-845c956d36e6
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Fürth vergibt interimistisch die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Bioabfällen. Die Abfälle werden 14-täglich über die Biotonnen gesammelt und am Kompostplatz Burgfarrnbach zur Übernahme bereitgestellt; der Auftragnehmer muss Sammelcontainer stellen, betreiben und bei Bedarf reparieren, die Abfälle zur Verwertungsanlage transportieren, verwiegen und gesetzeskonform behandeln. Die Leistung betrifft die Stadt Fürth und läuft vom 1. Juli 2026 bis zum 31. August 2026; die Angebotsfrist endet am 15. Juni 2026 um 7:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Fürth beabsichtigt die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Fürth zum 01.07.2026 bis 31.08.2026 im Rahmen eines Interims zu vergeben. In der Stadt Fürth wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Fürth 14-täglich entleert und am Kompostplatz Burgfarrnbach angeliefert, dort sind sie vom Auftragnehmer (AN) zu übernehmen. Folgendes Leistungsbild ist erforderlich: Die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer sind vom AN für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage Verwiegung / Massenfeststellung der Bioabfälle Die übernommenen Bioabfälle sind in einem Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall 01.07.2026 - 31.08.2026
Die Stadt Fürth beabsichtigt die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Fürth zum 01.07.2026 bis 31.08.2026 im Rahmen eines Interims zu vergeben. In der Stadt Fürth wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Fürth 14-täglich entleert und am Kompostplatz Burgfarrnbach angeliefert, dort sind sie vom Auftragnehmer (AN) zu übernehmen. Folgendes Leistungsbild ist erforderlich: Die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer sind vom AN für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage Verwiegung / Massenfeststellung der Bioabfälle Die übernommenen Bioabfälle sind in einem Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln
Frist: 15.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 445771-2026
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