Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester Abfälle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.10.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
7
Erfüllungsregion
Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
04.09.2024
CPV-Codes
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
529400-2024
Verfahrensnummer
b2cd08d5-6026-4bfe-bbc8-795eade7326c

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Sitz in Bonn beschafft regelmäßige, fachgerechte Entsorgungsleistungen für gefährliche flüssige und feste Abfälle, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen. Dazu gehören unter anderem Altöle, Lösemittel, Chemikalien, Batterien, Elektroaltgeräte, ölverschmutzte Betriebsmittel sowie Abfälle aus Schießanlagen; die Entsorgung erfolgt in zugelassenen Sammelbehältern und teilweise mit Saugfahrzeugen. Die Leistungen sind in sieben Gebietslose für Ahrensfelde, Bamberg, Bielefeld, Frankfurt (Oder), Hünfeld, Swisttal und Walsrode aufgeteilt; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2024 um 9:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit.

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Leistungsbeschreibung

Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. - Bei den Abfällen handelt es sich um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen/Anfallstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der dienstlichen Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und/oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung bereitgestellt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich hierbei um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: - Altöle - Lösemittel - Brems- und Kühlflüssigkeiten - Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe - Chemikalien (in Gebinden) - gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen - Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe - Akkus und Batterien - Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowelle, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen Batterien) b) als Restbestände der unter a genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: - ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) - Altholz der Kategorie A IV - einzelne Abfälle aus Sondernutzungen (z.B. Raumschießanlagen) wie z.B. -- Splitterschutzvorhänge, Rückprallschutz / Gummigeschossfänge -- Schießscheiben, Beschusspapier / Projektionspapier --- Die Entsorgungsleistungen werden in sieben Gebietslose unterteilt ausgeschrieben: Los.1: Ahrensfelde Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 2: Bamberg Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 3: Bielefeld Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 4: Frankfurt (Oder) Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 5: Hünfeld Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 6: Swisttal Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) Los 7: Walsrode Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) --- Konkrete Angaben sind den Angaben in den Losen zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (7)

  • LOT-0001 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Ahrensfelde (Bundespolizeiabteilung Blumberg)

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Bamberg (Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum)

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Bielefeld (Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum)

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Frankfurt Oder (Bundespolizeiinspektion)

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Hünfeld (Bundespolizeibteilung)

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Swisttal (Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum)

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Walsrode (Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum)

    Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

    Frist: 14.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB --- Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Nachweise zur Qualifizierung siehe Los 1

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LOT-0001 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Ahrensfelde (Bundespolizeiabteilung Blumberg)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

LOT-0002 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Bamberg (Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

LOT-0003 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Bielefeld (Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

LOT-0004 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Frankfurt Oder (Bundespolizeiinspektion)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

LOT-0005 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Hünfeld (Bundespolizeibteilung)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

LOT-0006 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Swisttal (Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

LOT-0007 · Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Walsrode (Bundespolizei Aus- und Fortbildungszentrum)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 3 Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB --- Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB, § 57 Abs. 1 und 2 VgV 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Nachweise zur Qualifizierung siehe Los 1

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 799179-2024

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