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Umschlag und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
  • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
  • Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
668402-2026
Verfahrensnummer
5502307d-2218-4259-9130-1a5669fdae39

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Osnabrücker KommunalService GmbH schreibt den Umschlag sowie die Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus. Für den Umschlag sind jährlich etwa 8.525 Tonnen vorgesehen; die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Leistungen betreffen Osnabrück, und die Umschlaganlage darf höchstens 15 Straßenkilometer vom Einsammlungsgebiet beziehungsweise Betriebshof entfernt sein. Ein Leistungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

Los 1: Umschlag von ca. 8.525 t/a PPK in Großraumtransporter Los 2: Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung der PPK

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Umschlag

    Gegenstand der in Los 1 ausgeschriebenen Leistung ist der Umschlag der vom Osnabrücker Service-Betrieb erfassten PPK in einer hierfür geeigneten und genehmigten Anlage. Die Anlage muss für einen Umschlag in Großraumtransporter (Walking Floor) geeignet sein. Die Entfernung der vorgesehenen Umschlaganlage zum Einsammlungsgebiet (Stadt Osnabrück) und zum Betriebshof des OSB beeinflusst die Kosten der Einsammlung. Deshalb darf sich der Standort der Umschlaganlage nicht weiter als 15 Straßen-km entfernt vom Betriebshof des OSB, Hafenringstraße 12, 49090 Osnabrück befinden; innerhalb dieses Bereichs wird der Standort bei der Angebotswertung durch einen Malus bewertet. Gegenstand der in Los 2 ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme der PPK am Standort der Umschlaganlage aus Los 1. Vertragsmenge ist die Sammelmenge abzüglich der an die Systeme herausgegebenen Anteile. Die Abholung erfolgt mit Walking Floor-Fahrzeugen. Die PPK sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen Verwertung zuzuführen. Es ist dem AN freigestellt, ob er das Material direkt zu einer Papierfabrik fährt oder zuvor sortiert, lagert, presst oder anderweitig behandelt.

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Übernahme und Verwertung

    Gegenstand der in Los 1 ausgeschriebenen Leistung ist der Umschlag der vom Osnabrücker Service-Betrieb erfassten PPK in einer hierfür geeigneten und genehmigten Anlage. Die Anlage muss für einen Umschlag in Großraumtransporter (Walking Floor) geeignet sein. Die Entfernung der vorgesehenen Umschlaganlage zum Einsammlungsgebiet (Stadt Osnabrück) und zum Betriebshof des OSB beeinflusst die Kosten der Einsammlung. Deshalb darf sich der Standort der Umschlaganlage nicht weiter als 15 Straßen-km entfernt vom Betriebshof des OSB, Hafenringstraße 12, 49090 Osnabrück befinden; innerhalb dieses Bereichs wird der Standort bei der Angebotswertung durch einen Malus bewertet. Gegenstand der in Los 2 ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme der PPK am Standort der Umschlaganlage aus Los 1. Vertragsmenge ist die Sammelmenge abzüglich der an die Systeme herausgegebenen Anteile. Die Abholung erfolgt mit Walking Floor-Fahrzeugen. Die PPK sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen Verwertung zuzuführen. Es ist dem AN freigestellt, ob er das Material direkt zu einer Papierfabrik fährt oder zuvor sortiert, lagert, presst oder anderweitig behandelt.

    Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

2 Dateien laut Portal · Stand 29.09.2026
Angebotsformular Kap. 5 OS PPK 2026.pdfFormular302 KB
Kapitel 5.pdfSonstiges220 KB

Anforderungen

Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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