Annahme, Umladung, Transport und Verwertung von Altholz in Würzburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 716.100 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Würzburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- CPV-Codes
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 441069-2026
- Verfahrensnummer
- 6507e23b-d1f4-42b2-bcfe-24b273e8c767
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Würzburg beauftragt die Annahme, Umladung, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III aus dem Stadtgebiet. Der Umfang beträgt voraussichtlich rund 1.650 Tonnen pro Jahr, mit einer Abweichung von jeweils 15 Prozent; außerdem ist eine Übernahmestelle im Nordosten Würzburgs bereitzustellen und zu betreiben. Die Leistung ist für 2027 bis 2029 vorgesehen, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten.
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Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Übernahme und Umladung sowie dem Transport und der ordnungsgemäßen Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis AIII aus dem Stadtgebiet Würzburg inkl. Einrichtung bzw. Betrieb von einer Übernahmestelle im Südosten und Nordosten führen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Annahme, Umladung, Transport und Verwertung von Altholz inkl. einer Übernahmestelle im Nordosten des Stadtgebietes Würzburg716.100 EUR
Vergeben werden Annahme, Umladung, Transport und ordnungsgemäße Verwertung von ca. 1650 Mg Altholz der Kategorien A I bis A III ± 15 % pro Jahr. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Gebrauchtholz (AltholzV) aus Sperrmüllsammlungen aus dem Stadtgebiet. Zusätzlich ist die Bereitstellung und der Betrieb einer Übernahmestelle im Nordosten des Stadtgebiets Würzburg ausgeschrieben.
Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Bei Bietern in der engeren Wahl, Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: - ggf. Vorlage eines Insolvenzplans - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei Unternehmen mit Sitz im Ausland ein vergleichbarer Nachweis. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Bei Bietern in der engeren Wahl, Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: - ggf. Vorlage eines Insolvenzplans - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. bei Unternehmen mit Sitz im Ausland ein vergleichbarer Nachweis. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 691157-2026
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