Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfällen einschließlich Kompostverwertung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Fürth
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- CPV-Codes
- Transport von Haushaltsabfällen (90512000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 372912-2026
- Verfahrensnummer
- d056218f-5d3c-4fc7-88e2-57e0163659ac
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Fürth vergibt ab dem 1. September 2026 die Übernahme, den Transport und die gesetzeskonforme Verwertung ihrer Bioabfälle für bis zu vier Jahre. Die Abfälle werden am Kompostplatz Burgfarrnbach übernommen; der Auftragnehmer stellt dafür Sammelcontainer bereit, transportiert die Bioabfälle zur Verwertungsanlage, wiegt sie und verwertet den erzeugten Kompost stofflich. Die erwartete Menge liegt bei etwa 9.333,64 Megagramm im Jahr 2025, die Leistung wird in Fürth (Bayern) erbracht; Angebote sind bis zum 9. Juni 2026, 8:00 Uhr, einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Fürth beabsichtigt die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Fürth zum 01.09.2026 für bis zu vier Jahre neu zu vergeben. In der Stadt Fürth wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Fürth 14-täglich entleert und am Kompostplatz Burgfarrnbach angeliefert, dort sind sie vom Auftragnehmer (AN) zu übernehmen. Folgendes Leistungsbild ist erforderlich: Nutzung der Umladestation des AG. Die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer sind vom AN für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage Verwiegung / Massenfeststellung der Bioabfälle Die übernommenen Bioabfälle sind in einem Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln 2025: ca. 9333,64 Mg) Stoffliche Verwertung des erzeugten Kompostes
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall
Die Stadt Fürth beabsichtigt die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Fürth zum 01.09.2026 für bis zu vier Jahre neu zu vergeben. In der Stadt Fürth wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Fürth 14-täglich entleert und am Kompostplatz Burgfarrnbach angeliefert, dort sind sie vom Auftragnehmer (AN) zu übernehmen. Folgendes Leistungsbild ist erforderlich: Nutzung der Umladestation des AG. Die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer sind vom AN für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage Verwiegung / Massenfeststellung der Bioabfälle Die übernommenen Bioabfälle sind in einem Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln 2025: ca. 9333,64 Mg) Stoffliche Verwertung des erzeugten Kompostes
Frist: 09.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227/L2270) aufgeführt. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/291674
- 85 %
- Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt L227/L2270) aufgeführt. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/291674
- 15 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 493307-2026
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